Eine Frau liest ein Dokument in einer Ledermantel im Freien vor einem Gebäude mit der Aufschrift Gemeindeamt. Das Gebäude hat eine grüne Fassade und Fenster.

Eine Frau liest ein Dokument in einer Ledermantel im Freien vor einem Gebäude mit der Aufschrift Gemeindeamt. Das Gebäude hat eine grüne Fassade und Fenster. © Lisa S./shutterstock.com

Die ultimative Checkliste für Ihren Umzug

So ein Umzug ist nicht nur mit viel Packerei und Schlepperei verbunden, es muss auch allerhand um-, ab- und angemeldet werden. Wir haben die umfassende Behörden-Checkliste, mit der Sie garantiert nichts vergessen!

Mit dem Möbelschleppen und Kisten packen ist es noch nicht getan.Im Zuge einer Übersiedelung fallen auch einige amtliche Wege an, die Sie nicht vergessen dürfen. Halten Sie sich an unsere Checklisten und schon haben Sie auch die Bürokratie ruck-zuck erledigt.

Am alten Wohnort abmelden, am neuen Wohnort anmelden
Beschreibung:
Meldungen werden ins Zentralmelderegister (ZMR) eingegeben. Die ordnungsgemäße Anmeldung wird umgehend mit einem Ausdruck aus dem ZMR bestätigt.
Nötige Dokumente:
Lichtbildausweis aus dem die Staatsbürgerschaft hervorgeht, Geburtsurkunde
Zuständige Behörde:
Meldeservice der Gemeindeämter oder Bezirksämter
Frist:
bis 3 Tage nach dem Umzug
Gebühr:
Keine
Info:
PDF
Wie?:
persönlich, Post mit beglaubigter Abschrift
Fahrzeugversicherung ummelden
Beschreibung:
Die Fahrzeugversicherung ist auf die neue Adresse zu ändern. Spätestens für die Änderung im Zulassungsschein (siehe unten) muss eine Bestätigung von der Versicherung besorgt werden.
Nötige Dokumente:
Polizzennummer
Zuständige Behörde:
Ihre Versicherung
Frist:
sofort
Gebühr:
Keine
Info:
Bei Ihrer Versicherungsanstalt
Wie?:
schriftlich
Hinweis: Beim Wechsel Ihres KFZ-Kennzeichens und bei Verwendung einer digitalen Autobahn-Vignette ist der Kennzeichenwechsel auch der ASFINAG zu melden. Achtung hier fällt eine Prüfgebühr an!
Kfz Zulassungsschein übertragen lassen
Beschreibung:
Erfolgt durch die Adressänderung der Wechsel zu einer neuen Bezirkshauptmannschaft, muss das Kraftfahrzeug abgemeldet und bei der Zulassungsstelle einer Versicherungsgesellschaft, deren Geschäftsstelle ebenfalls im Bezirk des neuen Hauptwohnsitzes gelegen ist, neu angemeldet werden
Nötige Dokumente:
Zulassungsschein, Meldezettel
Zuständige Behörde:
Zulassungsstelle einer Versicherungsgesellschaft, deren Geschäftsstelle ebenfalls im Bezirk des neuen HWS liegt
Frist:
1 Woche
Gebühr:
207 Euro
Info:
Zulassungsstelle
Wie?:
persönlich, Vertreter mit Vollmacht
Waffenrechtliche Urkunde umschreiben lassen
Beschreibung:
Schriftliche Mitteilung an die zuständige Abteilung "Administrationsbüro" der Bundespolizeidirektion in Städten mit Bundespolizei bzw. an die Bezirkshauptmannschaft.
Nötige Dokumente:
keine
Frist:
4 Wochen
Gebühr:
keine
Info:
BMI Waffenrecht
Wie?:
schriftlich, direkt über ZMR
Radio, Fernsehen ab- bzw. ummelden
Beschreibung:
Der ORF-Beitrag ist die neue Finanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Senders ORF seit dem 1. Jänner 2024 und wird von der ORF-Beitrags Service GmbH eingehoben. Die An- und Ummeldung von Radio und TV ist wichtig und sollte so rasch wie möglich nach dem Umzug erfolgen
Zuständige Behörde:
OBS
Frist:
4 Wochen
Gebühr:
keine
Info: OBS Wie?:
Online, Formular
Gas, Strom ab- bzw. ummelden
Beschreibung:
Termin mit Außendienst-Mitarbeiter der Verrechnungsgruppe des Energieversorgers zu vereinbaren, die/der die Ablesung in der alten Wohnung vornimmt.
Nötige Dokumente:
Meldezettel, Mietvertrag
Zuständige Behörde:
Ihr Energieanbieter
Frist:
sofort
Gebühr:
keine
Info:
Bei Ihrem Energieunternehmen
Wie?:
Persönlich oder Vertreter
Fernwärme ummelden
Beschreibung:
Vor dem Auszug aus der alten Wohnung ist eine schriftliche Aufkündigung der Heizkostenverrechnung zu beantragen und gleichzeitig die neue Wohnadresse zwecks Rechnungszustellung bekannt zu geben.
Zuständige Behörde:
Ihr Energieanbieter
Frist:
sofort
Gebühr:
keine
Info: Bei Ihrem Fernwärmeanbieter Wie?:
Post
Nachsendeauftrag bei der Post einrichten lassen
Beschreibung:
Bei jedem Postamt erhalten Sie den Nachsendeauftrag, mit dem Sie Ihre neue Adresse und Telefonnummer bekannt geben können.
Frist:
keine
Gebühr:
16,90 bis 22,90 Euro pro Quartal
Info:
Online
Wie?:
Persönlich oder durch Vertreter
Telefon/Internet ab- bzw. ummelden
Beschreibung:
Der Fernmeldeanschluss an der alten Adresse ist zu kündigen bzw. auf die nächste WohnungsnutzerIn zu übertragen.
Frist:
keine
Gebühr:
keine
Info:
Bei Ihrem Anbieter
Wie?:
Telefonisch, online
Banken, Versicherung über Adressänderung informieren
Beschreibung:
Den jeweiligen Instituten ist die Adressänderung bekannt zu geben (auch Kreditinstituten und Bausparkassen).
Nötige Dokumente:
Meldezettel
Zuständige Behörde
Das jeweilige Institut
Frist:
keine
Gebühr:
keine
Info:
Über Ihr Kreditinstitut
Wie?:
Banken persönlich
Universität, FH über Adressänderung informieren
Beschreibung:
Studentinnen und Studenten sind verpflichtet, Adressänderungen der Universität zu melden
Nötige Dokumente:
ausgefülltes Inskriptionsblatt mit neuer Adresse, Meldezettel
Zuständige Behörde
Evidenzstelle der jeweiligen Universität
Frist:
keine
Gebühr:
keine
Info:
zuständige Inskriptionsstelle Ihrer Universität
Wie?:
Persönlich
Grundbucheintrag ändern lassen
Beschreibung:
Bei Grundbesitz ist es wichtig, auch das Grundbuchgericht zu informieren
Nötige Dokumente:
Meldezettel, Lichtbildausweis
Zuständige Behörde
Bezirksgericht (Grundbuchgericht), in welchem sich die Liegenschaft befindet
Frist:
keine
Gebühr:
47 Euro
Info:
Online
Wie?:
Persönlich, mit Vollmacht
Redaktion
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