Die ultimative Checkliste für Ihren Umzug
So ein Umzug ist nicht nur mit viel Packerei und Schlepperei verbunden, es muss auch allerhand um-, ab- und angemeldet werden. Wir haben die umfassende Behörden-Checkliste, mit der Sie garantiert nichts vergessen!
Mit dem Möbelschleppen und Kisten packen ist es noch nicht getan.Im Zuge einer Übersiedelung fallen auch einige amtliche Wege an, die Sie nicht vergessen dürfen. Halten Sie sich an unsere Checklisten und schon haben Sie auch die Bürokratie ruck-zuck erledigt.
| Am alten Wohnort abmelden, am neuen Wohnort anmelden | |||
| Beschreibung: Meldungen werden ins Zentralmelderegister (ZMR) eingegeben. Die ordnungsgemäße Anmeldung wird umgehend mit einem Ausdruck aus dem ZMR bestätigt. | |||
| Nötige Dokumente: Lichtbildausweis aus dem die Staatsbürgerschaft hervorgeht, Geburtsurkunde | |||
| Zuständige Behörde: Meldeservice der Gemeindeämter oder Bezirksämter | |||
| Frist: bis 3 Tage nach dem Umzug | Gebühr: Keine | Info: | Wie?: persönlich, Post mit beglaubigter Abschrift |
| Fahrzeugversicherung ummelden | |||
| Beschreibung: Die Fahrzeugversicherung ist auf die neue Adresse zu ändern. Spätestens für die Änderung im Zulassungsschein (siehe unten) muss eine Bestätigung von der Versicherung besorgt werden. | |||
| Nötige Dokumente: Polizzennummer | |||
| Zuständige Behörde: Ihre Versicherung | |||
| Frist: sofort | Gebühr: Keine | Info: Bei Ihrer Versicherungsanstalt | Wie?: schriftlich |
| Hinweis: Beim Wechsel Ihres KFZ-Kennzeichens und bei Verwendung einer digitalen Autobahn-Vignette ist der Kennzeichenwechsel auch der ASFINAG zu melden. Achtung hier fällt eine Prüfgebühr an! |
| Kfz Zulassungsschein übertragen lassen | |||
| Beschreibung: Erfolgt durch die Adressänderung der Wechsel zu einer neuen Bezirkshauptmannschaft, muss das Kraftfahrzeug abgemeldet und bei der Zulassungsstelle einer Versicherungsgesellschaft, deren Geschäftsstelle ebenfalls im Bezirk des neuen Hauptwohnsitzes gelegen ist, neu angemeldet werden | |||
| Nötige Dokumente: Zulassungsschein, Meldezettel | |||
| Zuständige Behörde: Zulassungsstelle einer Versicherungsgesellschaft, deren Geschäftsstelle ebenfalls im Bezirk des neuen HWS liegt | |||
| Frist: 1 Woche | Gebühr: 207 Euro | Info: Zulassungsstelle | Wie?: persönlich, Vertreter mit Vollmacht |
| Waffenrechtliche Urkunde umschreiben lassen | |||
| Beschreibung: Schriftliche Mitteilung an die zuständige Abteilung "Administrationsbüro" der Bundespolizeidirektion in Städten mit Bundespolizei bzw. an die Bezirkshauptmannschaft. | |||
| Nötige Dokumente: keine | |||
| Frist: 4 Wochen | Gebühr: keine | Info: BMI Waffenrecht | Wie?: schriftlich, direkt über ZMR |
| Radio, Fernsehen ab- bzw. ummelden | |||
| Beschreibung: Der ORF-Beitrag ist die neue Finanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Senders ORF seit dem 1. Jänner 2024 und wird von der ORF-Beitrags Service GmbH eingehoben. Die An- und Ummeldung von Radio und TV ist wichtig und sollte so rasch wie möglich nach dem Umzug erfolgen | |||
| Zuständige Behörde: OBS | |||
| Frist: 4 Wochen | Gebühr: keine | Info: OBS | Wie?: Online, Formular |
| Gas, Strom ab- bzw. ummelden | |||
| Beschreibung: Termin mit Außendienst-Mitarbeiter der Verrechnungsgruppe des Energieversorgers zu vereinbaren, die/der die Ablesung in der alten Wohnung vornimmt. | |||
| Nötige Dokumente: Meldezettel, Mietvertrag | |||
| Zuständige Behörde: Ihr Energieanbieter | |||
| Frist: sofort | Gebühr: keine | Info: Bei Ihrem Energieunternehmen | Wie?: Persönlich oder Vertreter |
| Fernwärme ummelden | |||
| Beschreibung: Vor dem Auszug aus der alten Wohnung ist eine schriftliche Aufkündigung der Heizkostenverrechnung zu beantragen und gleichzeitig die neue Wohnadresse zwecks Rechnungszustellung bekannt zu geben. | |||
| Zuständige Behörde: Ihr Energieanbieter | |||
| Frist: sofort | Gebühr: keine | Info: Bei Ihrem Fernwärmeanbieter | Wie?: Post |
| Nachsendeauftrag bei der Post einrichten lassen | |||
| Beschreibung: Bei jedem Postamt erhalten Sie den Nachsendeauftrag, mit dem Sie Ihre neue Adresse und Telefonnummer bekannt geben können. | |||
| Frist: keine | Gebühr: 16,90 bis 22,90 Euro pro Quartal | Info: Online | Wie?: Persönlich oder durch Vertreter |
| Telefon/Internet ab- bzw. ummelden | |||
| Beschreibung: Der Fernmeldeanschluss an der alten Adresse ist zu kündigen bzw. auf die nächste WohnungsnutzerIn zu übertragen. | |||
| Frist: keine | Gebühr: keine | Info: Bei Ihrem Anbieter | Wie?: Telefonisch, online |
| Banken, Versicherung über Adressänderung informieren | |||
| Beschreibung: Den jeweiligen Instituten ist die Adressänderung bekannt zu geben (auch Kreditinstituten und Bausparkassen). | |||
| Nötige Dokumente: Meldezettel | |||
| Zuständige Behörde Das jeweilige Institut | |||
| Frist: keine | Gebühr: keine | Info: Über Ihr Kreditinstitut | Wie?: Banken persönlich |
| Universität, FH über Adressänderung informieren | |||
| Beschreibung: Studentinnen und Studenten sind verpflichtet, Adressänderungen der Universität zu melden | |||
| Nötige Dokumente: ausgefülltes Inskriptionsblatt mit neuer Adresse, Meldezettel | |||
| Zuständige Behörde Evidenzstelle der jeweiligen Universität | |||
| Frist: keine | Gebühr: keine | Info: zuständige Inskriptionsstelle Ihrer Universität | Wie?: Persönlich |
| Grundbucheintrag ändern lassen | |||
| Beschreibung: Bei Grundbesitz ist es wichtig, auch das Grundbuchgericht zu informieren | |||
| Nötige Dokumente: Meldezettel, Lichtbildausweis | |||
| Zuständige Behörde Bezirksgericht (Grundbuchgericht), in welchem sich die Liegenschaft befindet | |||
| Frist: keine | Gebühr: 47 Euro | Info: Online | Wie?: Persönlich, mit Vollmacht |
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