Baubewilligung ansuchen - das ist zu beachten
Bevor Sie mit Ihrem Neubau, Umbau oder Anbau starten können, müssen Sie einen Bauantrag bei Ihrer Baubehörde einreichen. Damit das auf Anhieb klappt, haben wir hier für Sie alles Wissenswerte für Sie zusammengefasst.
Um eine Baubewilligung (auch: Baugenehmigung) von der Baubehörde zu bekommen, muss bei der Baubehörde ein Bauansuchen eingereicht werden. Wie ein solches auszusehen hat und welche Unterlagen Sie benötigen, ist in Österreich nicht einheitlich geregelt. Wir verschaffen Ihnen einen ersten groben Überblick.
Was brauche ich für das Baubewilligungsansuchen?
Ein Bauantrag muss schriftlich erfolgen und detaillierte Angaben zur Art, Lage, Umfang und zukünftige Verwendung des Bauobjekts enthalten. Welche Unterlagen Sie für das Bauansuchen bei Ihrer Baubehörde konkret vorlegen müssen, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Folgende Unterlagen sind aber in allen Bundesländern verpflichtend:
- Einreichplanung
- Baubeschreibung
- Energieausweis
- Grundbuchauszug
- Parteienverzeichnis (Bauwerber, Nachbarn, Grundstückseigentümer)
- Nachweis der Bauplatzerklärung bzw. -eignung
Ihrem Bundesland können noch weitere Dokumente erforderlich sein, deshalb ist es empfehlenswert, sich vor der Baueinreichung bei der Baubehörde darüber zu informieren. In manchen Bundesländern sind außerdem eine Baubeginnsanzeige und eine Fertigstellungsanzeige bzw. Benützungsbewilligungsanzeige erforderlich.
Wer darf ein Bauvorhaben einreichen?
Wenn Sie ein Baugesuch einreichen wollen, brauchen Sie dafür eine bauvorlagenberechtigte Person, zum Beispiel einen Architekten, einen Bauingenieur oder Ihren Fertighausanbieter. Beauftragen Sie einen Architekten mit der Antragsvorbereitung, kostet Ihnen das etwa 8.000 bis 10.000 Euro.
Hinweise und Tipps
Tipp:
Sie sind auf der Suche nach dem richtigen Formular für Ihre Bauanzeige? Hier können Sie herausfinden, ob es in Ihrer Gemeinde ein Formular für das Bauansuchen gibt.
Wann das Bauansuchen abgewiesen wird
Langt das Bauansuchen bei der Baubehörde ein, legt sie einen Bauakt an und prüft alle Unterlagen. Beinhaltet das Ansuchen formale Mängel, führen diese nicht zur Ablehnung, sondern die Behörde setzt dem Bauwerber eine Frist, innerhalb derer er die Fehler korrigieren kann. Anders verhält es sich, wenn die Baubehörde feststellt, dass der Flächenwidmungsplan, der Bebauungsplan (wenn es denn einen gibt) oder eine allgemeine baurechtliche Bestimmung nicht eingehalten wird. In diesen Fällen kann das Bauvorhaben ohne eine mündliche Verhandlung abgewiesen werden.
Bauanzeige oder Baubewilligung?
In Österreich wird zwischen verschiedenen Bauvorhaben unterschieden. Bei bewilligungspflichtigen Vorhaben dürfen Sie erst mit dem Bau beginnen, wenn Sie eine Baubewilligung, also einen positiven Baubescheid haben. Handelt es sich um ein anzeigepflichtiges Bauvorhaben, darf mit dem Bau begonnen werden, wenn die Anzeige zur Kenntnis genommen wurde oder die gesetzliche Einspruchsfrist verstrichen ist.
Hinweise und Tipps
Tipp:
Beachten Sie, dass zusätzlich zur Baubewilligung noch weitere Bewilligungen, die nach anderen Gesetzen erforderlich sind, nötig sein können, z. B. eine naturschutzrechtliche Bewilligung.
Wie lange dauert es vom Baugesuch bis zur Bewilligung?
Ein Bauanzeigeverfahren dauert ungefähr zwei Monate. Bis Sie Ihre Baubewilligung in den Händen halten, dauert es ebenfalls zwei bis drei Monate. Handelt es sich um ein großes, komplexes Projekt und gibt es Einsprüche der Nachbarn, sollte man eher mehr Zeit einplanen.
Was kostet das Bauansuchen?
Die Kosten für ein Baubewilligungsverfahren für ein Einfamilienhaus kostet zwischen 100 und 200 Euro. Je nach Bundesland zahlen Sie möglicherweise mehr, denn der Gebührensatz liegt zwischen 0,5 und 1,0 Prozent der Gesamtsumme des Bauprojekts.
Baugesuch digital einreichen - geht das?
Die Digitalisierung ist in Österreich auf dem Vormarsch. Bauverfahren werden zum großen Teil noch nicht digital abgewickelt, dort und da ist es aber möglich. Digital einreichen können Sie Ihr Bauvorhaben zum Beispiel in Wien, St. Pölten und Krems.
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