Baubehörde: Wer ist wofür zuständig?
Wer ein Haus bauen möchte, muss das Bauvorhaben von der Behörde prüfen und genehmigen lassen. So weit, so gut. Doch für viele bleibt die Frage: Was ist eine Baubehörde genau, und noch wichtiger, an wen muss ich mich konkret wenden? Wir bringen Licht ins Dunkel.
Grundsätzlich dürfen Grundstückseigentümer in Österreich ihr Grundstück so bebauen, wie sie möchten - es gilt die Baufreiheit. Diese Baufreiheit wird allerdings eingeschränkt, und zwar durch öffentliche Interessen. Damit gemeint sind zum Beispiel Standsicherheit, Hygiene und Brandschutz. Damit diese eingehalten werden, gibt es allgemeine Bebauungsregeln, baupolizeiliche Normen und bautechnische Normen. Diese sehen in jedem Bundesland anders aus, denn das Baurecht ist in Österreich Ländersache.Nebenden Ländern spielen die Gemeinden eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, ob und wie gebaut werden darf.
Tipp:
Sie möchten ein Haus bauen und brauchen eine Baubewilligung? Wenden Sie sich an Ihr Gemeindeamt, Magistrat oder in Wien an die MA37! Viele Gemeinden stellen auf Ihren Websites zudem Checklisten und Formulare zur Verfügung.
Was ist eine Baubehörde und was tut sie?
Eine Baubehörde ist eine Verwaltungsbehörde, die das Genehmigungsverfahren für ein Bauansuchen durchführt und den Bauprozess überwacht. Konkret muss die Baubehörde prüfen, ob bei einem Bauansuchen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und die Rechte von Nachbarn und Anrainern berücksichtigt werden. Außerdem muss die Baubehörde sicherstellen, dass öffentliche Interessen wie Standsicherheit, Brandschutz, Hygiene gewährleistet sind. Die Baubehörde kann nicht unbegründet von Bauherren verlangen, dass sie ihr Bauvorhaben abändern, sie kann aber Auflagen machen, zum Beispiel zum Hochwasserschutz oder anderen Naturgefahren.
Wer kann Baubehörde sein?
Wer in Österreich als Baubehörde gilt, regelt einerseits die Kompetenzverteilung, andererseits die Bauordnungen der Bundesländer. Für Wohn- und Wirtschaftsgebäude ist in der Regel die örtliche Baubehörde zuständig. Erste Instanz ist hier in den meisten Gemeinden der Bürgermeister. In Wien ist die MA 37 (Baupolizei) zuständig, in den Statutarstädten (z. B. Eisenstadt, Linz und Innsbruck) das Magistrat. Viele Gemeinden haben eine eigene Auskunftsstelle für alle Fragen rund ums Thema "Bauen". Zusätzlich werden vielerorts Bausprechtage angeboten.
Weitere Verwaltungsbehörden, die je nach Bauvorhaben eine Rolle spielen können, sind die Bezirkshauptmannschaften, Landesabteilungen und Bundesdienststellen. Ebenfalls hinzugezogen werden können Sachverständige, die Gutachten erstellen oder Stellungnahmen zu spezifischen Fragen abgeben, z. B. zur Geologie, auf Basis derer dann Auflagen im endgültigen Baubescheid gemacht werden.
Welche Baubehörde ist für mich zuständig?
Bei welcher Behörde muss die Bauanzeige eingereicht werden? Wohin muss ich mich wenden, wenn ich den Bescheid der Baubehörde anfechten möchte? In anderen Worten: Wer ist Baubehörde erster und zweiter Instanz? Wir haben die zuständigen Baubehörden nach Bundesländern für Sie aufgelistet:
| Bundesland | Baubehörde 1. Instanz | Baubehörde 2. Instanz |
| Wien | MA 37 (Baupolizei) MA 64 (Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen) | Bauoberbehörde |
| Niederösterreich | Bürgermeister, in Städten mit eigenem Statut: Magistrat | Gemeindevorstand oder Stadtrat, in Städten mit eigenem Statut: der Stadtsenat |
| Burgenland | Bürgermeister | Gemeinderat |
| Oberösterreich | Bürgermeister, in Linz, Wels und Steyr das Magistrat | Landesregierung |
| Steiermark | Bürgermeister, in Städten mit eigenem Statut: Stadtsenat | Gemeinderat, in Städten mit eigenem Statut: Berufungskommission |
| Kärnten | Bürgermeister | Seit 2021 können Baubescheide in Kärnten direkt beim Landesverwaltungsgericht angefochten werden. |
| Tirol | Bürgermeister | Gemeindevorstand (in Innsbruck: Stadtsenat) |
| Vorarlberg | Bürgermeister | Gemeindevertretung bzw. Berufungskommission |
| Salzburg | Bürgermeister | Gemeinderat |
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