Arbeiter am Bau schaufelt Zement in blauen Betonmischer, im Hintergrund halb gemauerte Garage, orange Ziegel

© Kris Jacobs/shutterstock.com

Nachbarschaftshilfe oder Pfusch?

Die große Steuerreform hat uns ja einige Veränderungen gebracht. Dass private Baustellen ab nun von Behördenvertretern besucht und kontrolliert werden dürfen, um den Pfusch zu bekämpfen, ist eines davon.

Wann ist von Schwarzarbeit, wann von Pfusch die Rede, und wann ist die Arbeit am Bau noch reiner Freundschaftsdienst bzw. Nachbarschaftshilfe? Der Unterschied ist bares Geld wert, denn die österreichischen Abgabenbehörden, sprich die Finanzpolizei, sind seit der Steuerreform ausdrücklich befugt, entsprechende Kontrolltätigkeiten auf heimischen Baustellen und in Haushalten durchzuführen. Wird dabei ein Pfuscher angetroffen, muss nicht nur er mit einer finanziellen Strafe rechnen, sondern auch der private Auftraggeber.

Pfusch ist nicht gleich Schwarzarbeit

Wer seine Arbeit am Bau als Selbstständiger ausübt, ohne dafür einen Gewerbeschein gelöst zu haben, pfuscht. Ein Schwarzarbeiter hingegen ist jemand, der seine Tätigkeiten unselbständig ausübt, ohne bei Finanzamt und/oder Krankenkasse gemeldet zu sein. Schwarzarbeit wird typischerweise mündlich vereinbart und bar bezahlt. Laut Gesetz hat der private Bauherr die unbedingte Pflicht, jeden freiwilligen Helfer anzumelden. Tut er das nicht, drohen saftige finanzielle Strafen von bis zu 100.000 Euro!

Ausnahme von der Steuer: Nachbarschaftshilfe

Pfusch ist strafbar, Nachbarschaftshilfe nicht. Das Problem: eine klare Definition darüber, was was ist, gibt es nicht. Muss ich die Verköstigung meiner beiden Nachbarn, die beim Fliesenlegen helfen, abführen? Ist der Fünfziger für den Bruder, der beim Verputzen geholfen hat steuerpflichtig? Ganz klar: Spätestens wenn es zu Geldleistungen (egal welcher Höhe) oder zu Gegengeschäften kommt, sind die Beteiligten steuerpflichtig und es handelt sich nicht mehr um Nachbarschaftshilfe. Dann drohen Geldbußen, Nachzahlungen und schlimmstenfalls Haftstrafen.

AutorIn:
Datum: 31.01.2024
Kompetenz: Recht

Inspiration & Information abonnieren - mit dem wohnnet Newsletter

Weitere Artikel aus dem Channel Baupartner

psynovec/shutterstock.com

Baupartner

Wichtigste Phase: Der Vorentwurf

Voraussetzung dazu ist eine genaue Analyse der Bedarfs-, Nutzungs- und Qualitätswünsche, die vom Bauherrn ...

carballo/shutterstock.com

Baupartner

Abnahme der Bauleistungen

Die Bauabnahme beendet den jeweiligen Vertrag und lässt ihn als erfüllt gelten. Sie müssen aber nicht alles ...

shutterstock.com/goodluz

Baupartner

Was zur Bedarfserhebung gehört

In der Bedarfserhebung, der frühesten Phase des Bauprozesses, wird versucht, die Wünsche und Vorstellungen der ...

Alexander Raths/shutterstock.com

Baupartner

Handwerkerrechnung zu hoch? Wichtige Tipps

Für ein und dieselbe Arbeit unterschiedlich hohe Preise? Keine Seltenheit bei Österreichs Handwerkern. Ordentliches ...

Shutterstock

Baupartner

Bauvorschriften - Sicherheit für Gebäude und Nutzer

Die Errichtung eines Bauwerkes unterliegt gesetzlichen Bestimmungen und berührt auch die Interessen der Nachbarn und ...

Imagewell/shutterstock.com

Baupartner

Im Bestandsplan sind alle Abweichungen vom Bauplan

Alle Veränderungen, die während des Baus auftreten, sind laut Bauordnung im Bestandsplan einzutragen. Beantragte ...

Shutterstock

Baupartner

Technische & geschäftliche Oberleitung durch Architekten

Technische und geschäftliche Oberleitung beraten und Vertreten den Bauherren bei der Planung, Verhandlung mit ...

Shutterstock

Baupartner

Die Phase der Ausführungsplanung: Akteure und nötige Pläne

Es werden die sich aus Auflagen der Behörde im Zuge der Bewilligung und die durch die Planung der Sonderfachleute ...

aldegonde/shutterstock.com

Baupartner

Baubewilligung einreichen - das ist zu beachten

Bei der Einreichung werden die für die Baubewilligung erforderlichen Zeichnungen und Schriftstücke vom Architekten ...