Planzeichenverordnung: Flächenwidmung, Grundriss und Lageplan
Die Planzeichenverordnung regelt die Form und Gliederung des Flächenwidmungsplans, die Verwendung bestimmter Planzeichen und den Maßstab der zeichnerischen Darstellung. Wie Lagepläne und Grundrisse auszusehen haben, erfahren Sie hier.
In Sonderfällen können die Behörden auch weitere Darstellungen bzw. ergänzende Angaben zur klaren Darstellung des Bauvorhabens verlangen. Meist bestehen normierte Plan-Zeichen-Verordnungen, welchen die Einreichpläne genau zu entsprechen haben.
Lageplan
Der Lageplan im Maßstab 1:200 bzw. 1:250 oder 1:500 muss beinhalten:
- Nordpfeil, Höhenlage bezogen auf das lokale Höhensystem.
- Grundstücksnummern, EZ (Einlagezahl) und Katastralgemeinde der Liegenschaft und der Nachbarliegenschaften
- Flächenausmaße des Bauplatzes (Bauloses, Kleingartens, sonstiger Grundstücke)
- Umrisse der bestehenden Baulichkeiten (grau),
- Umrisse neu zu errichtender Baulichkeiten (rot),
- Umrisse abzutragender Baulichkeiten - falls Bewilligung notwendig (gelb)
- Ausmaße der bebauten Fläche
- Ausmaß des umbauten Raumes
- den Abständen zu den Nachbarn
- den Abstandsflächen (Kleingärten: Nachweis der Erhaltung der Gesamtkubatur)
- Höhenlage des Geländes
- Stützmauern und Wege
- gärtnerisch gestalteten Flächen mit vorhandenem und künftigem Baumbestand
- Spielplätze: Abmessungen und Zugänge
- Kfz-Stellplätze
- Aufstellplätze für Müllgefäße: Stadtreinigung
- öffentlichen Verkehrsflächen, Gehsteige, Alleebäume und Gleise
- Namen und Adressen sämtlicher Eigentümer und Anrainer (und anderer bevollmächtigter Personen)
- Hinweis auf bestehendes Wohnungseigentum und die Anzahl der Stiegenhäuser (Reihenhäuser)
Grundrisse
Die Darstellung sämtlicher Geschosse im Maßstab 1:100 muss beinhalten:
- Angabe eindeutiger Raumwidmungen (wie Gang, Küche, Bad, ..) mit Ausmaßen der einzelnen Nutzflächen der Räume und Angabe der Bodenbeläge
- Bei Umbauten bzw. Änderungen neue Raumwidmungen und -größen: rot unterstreichen,
aufgelassene Raumwidmungen und -größen: gelb unterstreichen - Gesamtausmaße der Flächen der einzelnen Nutzungseinheiten (Wohnungen, Betriebseinheiten, Büroeinheiten, Garagen, u.a.)
- Sämtliche Bemaßungen zur Beurteilung der Gesamtausmaße des Gebäudes und zur Nachprüfung der Flächen jedes einzelnen Raumes sind einzutragen
- Rauch- und Abgasfänge, Abluftfänge, Luftleitungen, Regenrohre, Kanalstränge
- Hausbrieffachanlagen
- alle Angaben, die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind: Fenstergrößen, Fußbodenoberkanten, Raumhöhen, Stiegenmaße, Türgrößen, Ein- und Ausfahrten u.a., sind zu beachten
- vorgeschriebene gesetzliche Bestimmungen sowie Nebengesetze wie Garagengesetz, Aufzugsgesetz u.a. sind zu beachten