Lageplan © charles taylor/shutterstock.com

Planzeichenverordnung: Flächenwidmung, Grundriss und Lageplan

Die Planzeichenverordnung regelt die Form und Gliederung des Flächenwidmungsplans, die Verwendung bestimmter Planzeichen und den Maßstab der zeichnerischen Darstellung. Wie Lagepläne und Grundrisse auszusehen haben, erfahren Sie hier.

In Sonderfällen können die Behörden auch weitere Darstellungen bzw. ergänzende Angaben zur klaren Darstellung des Bauvorhabens verlangen. Meist bestehen normierte “Plan-Zeichen-Verordnungen,” welchen die Einreichpläne genau zu entsprechen haben.

Lageplan

Der Lageplan im Maßstab 1:200 bzw. 1:250 oder 1:500 muss beinhalten:

  • Nordpfeil, Höhenlage bezogen auf das lokale Höhensystem.
  • Grundstücksnummern, EZ (Einlagezahl) und Katastralgemeinde der Liegenschaft und der Nachbarliegenschaften
  • Flächenausmaße des Bauplatzes (Bauloses, Kleingartens, sonstiger Grundstücke)
  • Umrisse der bestehenden Baulichkeiten (grau),
  • Umrisse neu zu errichtender Baulichkeiten (rot),
  • Umrisse abzutragender Baulichkeiten - falls Bewilligung notwendig (gelb)
  • Ausmaße der bebauten Fläche
  • Ausmaß des umbauten Raumes
  • den Abständen zu den Nachbarn
  • den Abstandsflächen (Kleingärten: Nachweis der Erhaltung der Gesamtkubatur)
  • Höhenlage des Geländes
  • Stützmauern und Wege
  • gärtnerisch gestalteten Flächen mit vorhandenem und künftigem Baumbestand
  • Spielplätze: Abmessungen und Zugänge
  • Kfz-Stellplätze
  • Aufstellplätze für Müllgefäße: Stadtreinigung
  • öffentlichen Verkehrsflächen, Gehsteige, Alleebäume und Gleise
  • Namen und Adressen sämtlicher Eigentümer und Anrainer (und anderer bevollmächtigter Personen)
  • Hinweis auf bestehendes Wohnungseigentum und die Anzahl der Stiegenhäuser (Reihenhäuser)

Grundrisse

Die Darstellung sämtlicher Geschosse im Maßstab 1:100 muss beinhalten:

  • Angabe eindeutiger Raumwidmungen (wie Gang, Küche, Bad, ..) mit Ausmaßen der einzelnen Nutzflächen der Räume und Angabe der Bodenbeläge
  • Bei Umbauten bzw. Änderungen neue Raumwidmungen und -größen: rot unterstreichen,
    aufgelassene Raumwidmungen und -größen: gelb unterstreichen
  • Gesamtausmaße der Flächen der einzelnen Nutzungseinheiten (Wohnungen, Betriebseinheiten, Büroeinheiten, Garagen, u.a.)
  • Sämtliche Bemaßungen zur Beurteilung der Gesamtausmaße des Gebäudes und zur Nachprüfung der Flächen jedes einzelnen Raumes sind einzutragen
  • Rauch- und Abgasfänge, Abluftfänge, Luftleitungen, Regenrohre, Kanalstränge
  • Hausbrieffachanlagen
  • alle Angaben, die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind: Fenstergrößen, Fußbodenoberkanten, Raumhöhen, Stiegenmaße, Türgrößen, Ein- und Ausfahrten u.a., sind zu beachten
  • vorgeschriebene gesetzliche Bestimmungen sowie Nebengesetze wie Garagengesetz, Aufzugsgesetz u.a. sind zu beachten

AutorIn:
Datum: 22.01.2018
Kompetenz: Bauplanung und Bauaufsicht

Inspiration & Information abonnieren - mit dem wohnnet Newsletter

Verwandte Artikel

Anna Marynenko/ Shutterstock.com

Bauplanung

Ein durchdachter Grundriss muss sein

Je nach Größe der Familie und Alter der Bewohner wird der Grundriss eines Hauses unterschiedlich ... weiterlesen

Dariusz Jarzabek/Shutterstock.com

Bauplanung

Die Kostenkennwerte eines Einfamilienhauses

Hier erfahren Sie, wie sich die Kosten eines Bauprojektes am Beispiel eines durchschnittlichen ... weiterlesen

kuzmafoto/shutterstock.com

Bauplanung

Was ist der SiGe-Plan?

Der Bauherr hat gemäß BauKG dafür zu sorgen, dass vor Eröffnung der Baustelle ein Sicherheits- und ...

Weitere Artikel aus dem Channel Bauplanung

shigemi okano/shutterstock.com

Bauplanung

Wann ist eine Wohnung wirklich barrierefrei?

Barrierefreiheit beginnt bereits bei der Planung. Flexible Lösungen ermöglichen nicht nur Menschen mit Behinderung ...

Volker Rauch/shutterstock.com

Bauplanung

Bauen im Winter - die wichtigsten Maßnahmen

Haus bauen im Winter? Grundsätzlich kein Problem! Es müssen aber verschiedene Vorkehrungen getroffen werden, um das ...

Blaue Lagunge

Bauplanung

Blaue Lagune: Fertighaus und vieles mehr

Sie suchen nach Ihrem Traumhaus? Oder nach Ideen, Services und Beratung rund ums Haus? Die Blaue Lagune ... weiterlesen

frank ungrad/shutterstock.com

Bauplanung

Das könnte teuer werden! Typische Bauherren-Fehler vermeiden

Auch Bauherren machen Fehler! Gerade, wenn es um die Einsparung von Kosten geht, wird von Unerfahrenen oft an der ...

toeytoey/shutterstock.com

Bauplanung

Bauzeitplan: Die Terminplanung beim Hausbau

Sie müssen nicht alles kritiklos akzeptieren, was Ihnen Ihre Baufirma verkaufen möchte. Mit der ÖNORM B2110 gibt ...

Rido/shutterstock.com

Bauplanung

Arbeiten mit Architekten und Baumeistern

Das (Bau)Gesetz sieht eine kompetente, ausgebildete Person für die Realisierung und Planung eines Gebäudes vor. ...

dotshock/shutterstock.com

Bauplanung

Bauvertrag - Was ist zu beachten?

Der Bauvertrag kommt dadurch zustande, dass der Bauherr eine ihm angebotene Leistung zu einem bestimmten Preis ...

Goodluz/shutterstock.com

Bauplanung

Ohne Statiker kein Hausbau

Wer ein Haus bauen möchte, kommt um einen Statiker nicht herum. Er liefert während der Planung wertvolle Dienste - ...

Shutterstock

Bauplanung

Statik berechnen - was dazu gehört

Wer ein Haus bauen möchte, muss sich die Statik berechnen lassen. Ohne diesen wichtigen Bereich der Bauplanung ...