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Immobilieninserate: Achtung vor Betrügern!

Eine Top-Immobilie im besten Bezirk um nicht mehr als ein Taschengeld. Die Vorauszahlung von Mieten und Kautionen, um den Schlüssel geschickt zu bekommen. Vorsicht vor betrügerischen Immobilieninseraten!

Geschenkt wird einem nichts. Davon können wir schon mal getrost ausgehen. Wenn Sie also auf entsprechende Mietangebote stoßen, darf ein bisschen Misstrauen gerne aufkommen. Wenn dann der gesamte Vertrag ohne jeglichen persönlichen Kontakt, gedenke denn eine gemeinsame Besichtigung vonstatten gehen soll und die Schlüsselübergabe via Post abläuft, und zwar erst nachdem Sie einen gewissen Betrag auf ein Konto gezahlt haben, dann spätestens sollten sämtliche Alarmglocken schrillen!

Geschichten ähneln sich

Der Ablauf ist fast immer gleich. Privat und unter falschem Namen werden Betrugsobjekte im Internet zu (vermeintlich) günstigen Konditionen angeboten. Eine 100m²-Mietwohnung im Ersten Wiener Gemeindebezirk wird so schnell einmal zum 400-Euro-Schnäppchen. Wenn Sie als InteressentIn sich dann unter der angegebenen E-Mail-Adresse melden, bekommen Sie in etwa folgendes zu hören: Die Wohnung wurde aufgrund eines Jobs oder des Studiums der Kinder damals angekauft, zurzeit befindet sich die Familie aber nicht mehr im Land. Da eine Reise zur Immobilie aus verschiedensten Gründen (Job, Krankheit, etc.) nicht möglich ist, sollen Sie doch bitte zwei Monatsmieten und die Kaution bezahlen, um das Objekt der Begierde erst einmal zu blockieren bzw. den Schlüssel für die Besichtigung zu erhalten.

Auch beliebt: Scheck-Betrug

Ein vermeintlicher Interessent möchte ein Objekt, meist handelt es sich hierbei um Ferienimmobilien, unbedingt reserviert haben. Er schickt daher sofort einen Scheck als Kaution bzw. Mietanzahlung. Der Betrag ist jedoch zu hoch, und da der Absender sein „Missgeschick“ zu spät bemerkt hat, bittet er um die Rücküberweisung der Differenz. Das Problem dabei ist das Kleingedruckte: Der Scheck wurde nur „mit Vorbehalt“ gutgeschrieben, d. h. das Geld auf dem Konto gehört dessen InhaberIn erst dann, wenn feststeht, dass der Scheck auch gedeckt ist. Die rücküberwiesene Differenz ist damit für Sie verloren.

AutorIn:
Datum: 13.10.2016
Kompetenz: Recht

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