Arbeiter am Bau schaufelt Zement in blauen Betonmischer, im Hintergrund halb gemauerte Garage, orange Ziegel

Arbeiter am Bau schaufelt Zement in blauen Betonmischer, im Hintergrund halb gemauerte Garage, orange Ziegel © Kris Jacobs/shutterstock.com

Nachbarschaftshilfe oder Pfusch?

Die große Steuerreform hat uns ja einige Veränderungen gebracht. Dass private Baustellen ab nun von Behördenvertretern besucht und kontrolliert werden dürfen, um den Pfusch zu bekämpfen, ist eines davon.

Wann ist von Schwarzarbeit, wann von Pfusch die Rede, und wann ist die Arbeit am Bau noch reiner Freundschaftsdienst bzw. Nachbarschaftshilfe? Der Unterschied ist bares Geld wert, denn die österreichischen Abgabenbehörden, sprich die Finanzpolizei, sind seit der Steuerreform ausdrücklich befugt, entsprechende Kontrolltätigkeiten auf heimischen Baustellen und in Haushalten durchzuführen. Wird dabei ein Pfuscher angetroffen, muss nicht nur er mit einer finanziellen Strafe rechnen, sondern auch der private Auftraggeber.

Hinweise und Tipps

Tipp:

Für alle am Bau getätigten Entgelte ab 500 Euro gilt ein steuerliches Abzugsverbot. Es gilt also in jedem Fall: Keine Barzahlungen am Bau!

Pfusch ist nicht gleich Schwarzarbeit

Wer seine Arbeit am Bau als Selbstständiger ausübt, ohne dafür einen Gewerbeschein gelöst zu haben, pfuscht. Ein Schwarzarbeiter hingegen ist jemand, der seine Tätigkeiten unselbständig ausübt, ohne bei Finanzamt und/oder Krankenkasse gemeldet zu sein. Schwarzarbeit wird typischerweise mündlich vereinbart und bar bezahlt. Laut Gesetz hat der private Bauherr die unbedingte Pflicht, jeden freiwilligen Helfer anzumelden. Tut er das nicht, drohen saftige finanzielle Strafen von bis zu 100.000 Euro!

Hinweise und Tipps

Mehr zum Thema:

Ausnahme von der Steuer: Nachbarschaftshilfe

Pfusch ist strafbar, Nachbarschaftshilfe nicht. Das Problem: eine klare Definition darüber, was was ist, gibt es nicht. Muss ich die Verköstigung meiner beiden Nachbarn, die beim Fliesenlegen helfen, abführen? Ist der Fünfziger für den Bruder, der beim Verputzen geholfen hat steuerpflichtig? Ganz klar: Spätestens wenn es zu Geldleistungen (egal welcher Höhe) oder zu Gegengeschäften kommt, sind die Beteiligten steuerpflichtig und es handelt sich nicht mehr um Nachbarschaftshilfe. Dann drohen Geldbußen, Nachzahlungen und schlimmstenfalls Haftstrafen.

Veronika Kober
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