Schlüsselfertiges Haus: Was bekomme ich?
Das schlüsselfertige Haus meint die finale Ausbaustufe beim Fertighaus. Sie bekommen ein Haus, das bei der Übergabe zum Einzug bereit ist. Welche Leistungen zur schlüsselfertigen Ausführung zählen, erfahren Sie hier.
Bietet ein Fertighaushersteller seine Häuser "schlüsselfertig" an, so müssen im Gegensatz zum "belagsfertigen Haus" und dem "Ausbauhaus" zumindest noch folgende Leistungen zu den Leistungskatalogen der vorherigen Ausbaustufen inkludiert sein.
Herstellerleistungen beim schlüsselfertigen Haus
Sämtliche Decken- und Wandflächen müssen gespachtelt, die Innenfensterbänke bei allen Fenstern laut Leistungsbeschreibung ausgeführt sein und alle sanitären Einrichtungsgegenstände und Armaturen (ohne Accessoires) gemäß Leistungsbeschreibung eingebaut werden.
Die Verfliesungsarbeiten für die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Flächen sind auszuführen, in den Sanitärräumen werden zudem an den von Spritzwasser belasteten Flächen entsprechende Abdichtungsarbeiten durchgeführt. Auch alle Böden werden gemäß Leistungsbeschreibung mit entsprechenden Bodenbelagsmaterialien belegt, Sockelleisten inklusive. Die in der Leistungsbeschreibung gewählten Innentüren werden mit Zargen samt Beschlägen und Türdrückern montiert und eine Wohnraumtreppe zu den Obergeschoßen gemäß Leistungsbeschreibung eingebaut.
Hinweise und Tipps
Tipp:
Klären Sie mit Ihrem Fertighausanbieter ab, ob und wann Sie welche Arbeiten erledigt haben sollten, um den reibungslosen Bauprozess zu gewährleisten.
Auch sind alle notwendigen Geländer- und Absturzsicherungen, mit Ausnahme jener zur Kellertreppenöffnung durch den Fertighaushersteller zu realisieren.
Eigenleistungen beim schlüsselfertigen Haus
Laut dem Österreichischen Fertighausverband (ÖFV) sind nicht preisimmanent zu realisieren der Keller bzw. die Fundamentplatte, Rauch- und Luftfänge, Kücheneinrichtung oder andere Möbel, Blitzschutzanlagen mit Fundamenterder, Außenstiegen und Außenanlagen, Kanalisation, Senkgrubenanlagen, Sickerschächte, Gehwege und Traufenpflaster, Umzäunungen und Zufahrtswege, Hauszuleitungen sowie Ver- und Entsorgungsleitungen samt Anschlüssen ohne Energiebeistellung, Antennenanlagen sowie Zählerkästen, Garagen und Parkplätze, sämtliche Befunde, Gebühren, Stempelmarken und Förderungsanträge sowie die Ansuchen um Benützungsbewilligungen.
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