Nahaufnahme eines Stiftes und Meldezettel beim Ausfüllen, um neuen Wohnsitz anzumelden.

Nahaufnahme eines Stiftes und Meldezettel beim Ausfüllen, um neuen Wohnsitz anzumelden. © Sonja Birkelbach/stock.adobe.com

Wohnsitz anmelden, abmelden oder ummelden

Sie sind an eine neue Adresse, in eine andere Stadt gezogen? Sie haben einen Nebenwohnsitz, den Sie melden möchten? Dann wird einer Ihrer nächsten Wege Sie zum Meldeamt führen. Wir sagen Ihnen, wie man in Österreich einen Wohnsitz anmeldet, abmeldet oder ummeldet.

Wenn Sie in Österreich umziehen oder einen neuen Wohnsitz begründen, müssen Sie dies behördlich melden. Die korrekte An-, Um- oder Abmeldung Ihres Wohnsitzes ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch wichtig für viele administrative Vorgänge. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, was zu beachten und wann zu erledigen ist.

Tipp:

Sie sind kürzlich Eltern geworden? Auch Ihr Nachwuchs muss angemeldet werden, dafür reicht die Geburtsurkunde vom Kind.

In Österreich wird zwischen Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz unterschieden. Der Hauptwohnsitz bestimmt, wo man politisch wahlberechtigt ist, wo gewisse Förderungen oder steuerliche Regelungen gelten und wo die Steuerpflicht anknüpft. Nebenwohnsitze haben eher ergänzende Bedeutung, z. B. bei steuerlichen Absetzmöglichkeiten (doppelte Haushaltsführung).

Unterschied Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz

Der Hauptwohnsitz stellt den Lebensmittelpunkt einer Person dar. Dort lebt man überwiegend, arbeitet oder studiert in der Regel und oft wohnen auch die engsten Familienangehörigen. Jede Person darf nur einen Hauptwohnsitz haben – er ist ausschlaggebend für Rechte wie das Wahlrecht, aber auch für Pflichten wie die Steuerpflicht.

Jede weitere Unterkunft, die regelmäßig genutzt wird – sei es für Arbeit, Studium, Wochenenden oder Urlaub – gilt als Nebenwohnsitz. Hier liegt nicht der Schwerpunkt des Lebens. Man kann mehrere Nebenwohnsitze haben. Eine Anmeldung ist erforderlich, wenn man dort regelmäßig oder länger als sechs Monate wohnt.

Wann muss ich meinen Wohnsitz anmelden?

Grundsätzlich gilt: Wer in Österreich eine Unterkunft bezieht, ist verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen Meldebehörde vorzustellen. Dies betrifft sowohl österreichische Staatsbürger als auch ausländische Mitbürger. Eine Anmeldung ist in folgenden Fällen erforderlich:

  • Wenn Sie erstmals eine Unterkunft in Österreich beziehen
  • Bei einem Umzug innerhalb Österreichs (neuer Hauptwohnsitz)
  • Wenn Sie einen weiteren Wohnsitz (Nebenwohnsitz) begründen

Wichtig: Die Anmeldung darf erst nach der tatsächlichen Unterkunftnahme erfolgen. Eine Scheinmeldung ohne faktischen Bezug der Wohnung ist strafbar!

Sie sind frisch umgezogen? die ultimative Checkliste, welche Behördengänge jetzt zu erledigen sind

Wo melde ich meinen Wohnsitz an?

Zuständig für die Anmeldung ist die jeweilige Meldebehörde am Ort Ihres neuen Wohnsitzes. Das kann je nach Wohnort das Gemeindeamt, die Bezirkshauptmannschaft, der Magistrat oder – wie in Wien – das Magistratische Bezirksamt (Amtshäuser).

Sie können sich persönlich, postalisch oder heute in vielen Fällen auch unkompliziert online über ein spezielles Formular anmelden. Per E-Mail geht es übrigens nicht.

Welche Unterlagen brauche ich zur Anmeldung meines Wohnsitzes?

Folgende Dokumente sind für die Wohnsitzanmeldung, das ausgefüllte und unterschriebene Meldezettel-Formular notwendig. Zusätzlich sollten Sie folgende öffentliche Urkunden mitbringen, aus denen Ihre persönlichen Daten hervorgehen: also der Reisepass, die Geburtsurkunde und eventuell die Heiratsurkunde. Nicht-Österreicher brauchen ein gültiges Reisedokument (z. B. Reisepass). Zu den Urkunden zählen auch die Nachweise akademischer Grade, falls diese vorhanden sind. Das Meldezettel-Formular muss vollständig und leserlich ausgefüllt sein. Besonders wichtig sind die Unterschriften vom Meldepflichtigen, also Ihnen, und dem Unterkunftsgeber, also dem Vermieter oder Eigentümer etc.

Tipp:

Sie können das Formular neben der Abholung im Amt auch online herunterladen. Wichtig: Jede Person braucht einen eigenen Meldezettel!

Meldezettel online

Was passiert bei der Anmeldung?

Bei der persönlichen Anmeldung prüft die Behörde Ihre Dokumente und erfasst die Daten im Melderegister. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Meldung, den Meldezettel. Viele Gemeinden bieten mittlerweile die Möglichkeit zur kompletten Online-Anmeldung über das Portal oesterreich.gv.at. Dafür benötigen Sie aber eine ID Austria oder EU Login zur Authentifizierung sowie einen einmaligen bisherigen Wohnsitz in Österreich. Die Online-Anmeldung ist auch für eigene minderjährige Kinder mit demselben Wohnsitz möglich.

Bei der postalischen oder Online-Anmeldung müssen Sie beglaubigte Kopien der erforderlichen Dokumente einreichen. Beachten Sie bei der postalischen Anmeldung das Risiko des Postwegs. Grundsätzlich empfehlen wir zur Anmeldung oder Ummeldung immer den persönlichen Gang ins Amt.

Ummeldung des Wohnsitzes

Wenn Sie innerhalb Österreichs umziehen, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden. Die Abmeldung am alten Wohnort erfolgt dann automatisch durch die neue Meldebehörde. Sie müssen also nicht extra zur alten Gemeinde gehen. Für die Ummeldung benötigen Sie die gleichen Dokumente, wie bei einer Anmeldung des Wohnsitzes sowie den Meldezettel Ihres bisherigen Wohnsitzes.

Abmeldung des Wohnsitzes

Eine aktive Abmeldung des Wohnsitzes ist nicht immer zwingend nötig. Wenn Sie aber ins Ausland ziehen oder einen Nebenwohnsitz aufgeben, dann müssen Sie sich abmelden. Diese Abmeldung muss innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft erfolgen. Dafür benötigen Sie:

  • Beide Meldezettel (Haupt- und Nebenwohnsitz)
  • Bei Verzug ins Ausland: Nachweis über den neuen Wohnsitz

Wer darf bzw. kann sich nicht selbst an- oder abmelden?

  • Die Wohnsitzanmeldung eines Neugeborenen müssen natürlich die Eltern übernehmen. Sie kann gleichzeitig mit der Geburtsanzeige beim Standesamt erfolgen. Dafür wird in der Regel schon im Kranken- oder Geburtshaus ein Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.
  • Auch verstorbene Familienmitglieder müssen abgemeldet werden. Hierfür benötigen Sie die Sterbeurkunde und den Meldezettel des Verstorbenen.
  • Minderjährige oder geistig behinderte Personen müssen von den Pflege- oder Erziehungsberechtigten bzw. dem Erwachsenenvertreter angemeldet werden.

Meldung vergessen? Fristen und Konsequenzen

Die gesetzliche Frist für die An-, Um- oder Abmeldung beträgt drei Tage ab Bezug bzw. vor Aufgabe der Unterkunft. Wer die Meldepflicht nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Dies kann mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro) geahndet werden. Außerdem kann eine fehlende oder falsche Meldung zu Problemen bei anderen behördlichen Vorgängen führen, wie der Beantragung von Dokumenten, der Ummeldung des Kfz oder der Inanspruchnahme von Sozialleistungen.

Gibt es Ausnahmen von der Meldepflicht?

In bestimmten Fällen entfällt die Meldepflicht in Österreich. Das gilt zum Beispiel bei einem Aufenthalt von maximal drei Tagen an einem Ort, beim Aufenthalt in Kur- oder Krankenanstalten. Auch Minderjährige in Heimen müssen nicht zwingend gemeldet werden und für Angehörige des Bundesheeres oder der Polizei in Gemeinschaftsunterkünften gilt ebenfalls keine Meldepflicht. Achtung: Diese Ausnahmen gelten nur für Personen, die ohnehin schon in Österreich gemeldet sind.

Wichtige Tipps und Hinweise, die Sie nicht vergessen sollten

  • Bewahren Sie Ihre Meldebestätigung sorgfältig auf. Sie dient als wichtiger Nachweis bei vielen behördlichen und privaten Angelegenheiten.
  • Denken Sie bei einem Umzug auch an die Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs und die Benachrichtigung wichtiger Stellen (Bank, Versicherungen, Arbeitgeber etc.).
  • In manchen Gemeinden gibt es Einschränkungen für Zweitwohnsitze. Informieren Sie sich vorab über eventuelle Beschränkungen.
  • Ausländische Urkunden müssen bei erstmaliger Vorlage eventuell beglaubigt und übersetzt werden. Es fällt eine Gebühr für den amtlichen Gebrauch an.
  • Obdachlose können unter bestimmten Voraussetzungen eine Hauptwohnsitzbestätigung beantragen.
  • Nach dem E-Government-Gesetz werden vorgelegte Urkunden im Standarddokumentenregister erfasst und müssen bei späteren Amtswegen oft nicht mehr im Original vorgelegt werden.
Veronika Kober
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