auf Tisch liegt eine Zeitung, Schlüsselbund, Notizzettel und ein Formular mit Titel Wohnungsübergabe zum Ausfüllen

© tina7si/stock.adobe.com

Wohnungsübergabe: Was ist wichtig?

Müssen Mieter beim Auszug ausmalen? Wann darf der Vermieter die Kaution einbehalten? Was Sie als Vermieter und Mieter wissen sollten und wie eine Wohnungsübergabe im besten Fall ablaufen sollte, erfahren Sie hier.

Je besser vorbereitet Mieter und Vermieter sind, desto reibungsloser läuft eine Wohnungsrückgabe ab. Im Idealfall gibt es bereits ein Übernahmeprotokoll vom Einzug, in dem Mängel und Schäden bereits dokumentiert wurden. Immer wieder gibt es aber beim Wohnungsauszug Unsicherheiten auf Mieter- als auch Vermieterseite.

Wer sollte bei der Wohnungsübergabe dabei sein?

Mieter sind gut damit beraten, mit einer Vertrauensperson zur Wohnungsübergabe zu kommen. Diese kann das Übernahmeprotokoll als Zeuge unterschreiben und im Streitfall unterstützend zur Seite stehen.

 

Warum ist ein Übergabeprotokoll wichtig?

Vermieter und Mieter sollten einen Termin für die Wohnungsrückgabe vereinbaren, bei dem gemeinsam ein Übergabeprotokoll erstellt wird. Hier werden - wie auch beim Einzug - unter anderem etwaige Mängel und Schäden festgehalten. Machen Sie zur Sicherheit Fotos von den Räumen und unterschreiben Sie das Dokument. Nicht unterschreiben sollten Mieter Rücknahmeerklärungen oder Übernahmeprotokolle mit Verzichtserklärungen oder andere vom Vermieter plötzlich vorgelegte Schriftsätze.

Was sollte im Übergabeprotokoll stehen?

  • Zustand der Wohnung: Sind alle vor der Wohnungsübergabe besprochenen Schäden behoben worden? Gibt es Mängel, die erst jetzt bei der Wohnungsübergabe aufgefallen sind?
  • Strom- und Gaszählerstand (auch abfotografieren!)
  • Anzahl und Art der Schlüssel, die übergeben wurden
  • Namen, Telefonnummern und Adressen von Zeugen
 

Wer muss streichen?

Prinzipiell müssen Mieter die Wohnung, aus der sie ausziehen, nicht ausmalen. Es sei denn, sie haben die Wände in unüblichen, kräftigen Farben gestrichen, z. B. Schwarz oder Orange. Dann kann der Vermieter verlangen, dass ausgemalt wird. Die Wohnung muss bei der Übergabe zudem geputzt sein und und alle Möbel und Einrichtungsgegenstände müssen entfernt sein. Ist die Wohnung verschmutzt oder wurden Dinge vom Mieter hinterlassen, kann der Vermieter eine Reinigung bzw. Räumung auf Kosten des Vermieters vornehmen lassen.

Muss ich als Vermieter Gebrauchsspuren akzeptieren?

Über die Zeit entstehen in einer Wohnung unweigerlich Gebrauchsspuren. Handelt es sich dabei um eine normale Abnutzung, kann der Vermieter nicht verlangen, dass der Mieter sie entfernt. Unter "normale Abnutzung" fallen z. B. Löcher in der Wand, die zum Aufhängen von Bildern nötig waren, ein kleiner Kratzer im Parkett oder der Sprung in der Fliese. Grundsätzlich gilt aber: Mieter müssen die Wohnung so übergeben, wie sie sie erhalten haben. Das heißt, die Wohnung muss dem Vermieter in demselben Zustand zurückgegeben werden, wie sie beim Einzug übergeben wurde.

Welche Schäden muss ich als Mieter bezahlen?

Für manche Schäden muss der Mieter geradestehen, z. B. für solche, die beim Einzug noch nicht vorhanden waren und nicht unter normale Abnutzung fallen. Meist handelt es sich um Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht wurden, wie z. B. Brandlöcher im Teppichboden oder eine beschädigte Türe. Der Vermieter kann hier einen Teil der Kaution einbehalten oder verlangen, dass der Mieter zumindest teilweise für eine Reparatur aufkommt. Gerechnet wird allerdings nicht mit dem Neupreis des Gegenstands, sondern mit dem Zeitwert. Er sagt aus, wie viel der beschädigte Gegenstand zum betreffenden Zeitpunkt noch wert ist.

AutorIn:
Datum: 06.07.2023
Kompetenz: Umzug

Inspiration & Information abonnieren - mit dem wohnnet Newsletter