Das Abnahmeprotokoll: Was passiert bei der Bauabnahme?
Die Bauabnahme ist ein entscheidendes Ereignis, denn sie markiert den Übergang von der Baustelle zum fertigen Gebäude und bedeutet rechtlich, dass der Bauvertrag erfüllt ist. Dokumentiert wird die Bauabnahme im sogenannten Abnahmeprotokoll.
Die Bauabnahme ist ein formeller Prozess, bei dem die Bauleistung vom Auftraggeber (in der Regel der Bauherr) geprüft und offiziell übernommen wird. Sprich: Die Leistungen und damit auch Haftungen werden übernommen und die Fristen für Gewährleistungen und Garantie beginnen ab diesem Zeitpunkt.
Was beinhaltet das Abnahmeprotokoll?
Das Abnahmeprotokoll dient dazu, den Zustand des Bauwerks zum Zeitpunkt der Abnahme festzuhalten und etwaige Mängel zu dokumentieren. Die Bauabnahme sollte unbedingt schriftlich erfolgen. Im Abnahmeprotokoll (je Unternehmen eines) sollte folgendes festgehalten werden:
- Datum, Ort, Beteiligte, Gewerk
- Mängelliste mit Fristsetzung zur Behebung
- Falls die Leistung nicht angenommen wird eine Begründung
- Die Unterschriften der Beteiligten
Unten gehen wir darauf noch im Detail ein. Nach der Abnahme und eventueller Mängelbehebung ist die Bezahlung zu den im Bauvertrag ausgehandelten Konditionen fällig. Achten Sie darauf, dass die Ab- und Übernahme von ev. einzelnen Leistungen erst zum Zeitpunkt der Gesamtfertigstellung des Bauwerkes erfolgen und dass dies in den Vertragsbestandteilen auch so fixiert ist.
Wer schreibt das Abnahmeprotokoll?
In der Regel wird das Protokoll vom Bauleiter oder einem anderen Vertreter des Auftragnehmers (z. B. Generalunternehmer) erstellt. Es kann auch von einem externen Sachverständigen oder Gutachter geschrieben werden, der die Bauabnahme begleitet.
Das Abnahmeprotokoll muss von beiden Parteien, also dem Auftragnehmer (Generalunternehmer, Bauunternehmen, Baumeister oder Gewerke) und dem Auftraggeber (Bauleute) unterzeichnet werden. Je nach Projekt können auch Architekten, Ingenieure oder andere am Bau Beteiligte das Protokoll unterschreiben.
Was steht im Abnahmeprotokoll?
Es ist wichtig, dass das Protokoll alle relevanten Informationen enthält, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen und klare Verhältnisse zu schaffen. Folgende Punkte müssen abgedeckt sein:
Allgemeine Informationen: Datum und Uhrzeit der Abnahme, Ort der Abnahme, die exakte Projektbezeichnung und Projektnummer, Namen und Funktion der anwesenden Personen.
Beschreibung des Bauwerks: Im Abnahmeprotokoll ist eine detaillierte Beschreibung der abgenommenen Bauleistungen anzuführen sowie der genaue Baufortschritt und Fertigstellungsgrad.
Mängel und Beanstandungen: Sind Baumängel vorhanden, so müssen diese genau beschrieben und dokumentiert werden. Dazu braucht es die Klassifizierung der Mängel nach Schweregrad (wesentliche Mängel, geringfügige Mängel) sowie die Vereinbarung zur Behebung der Mängel (Fristen, Verantwortlichkeiten). Sind die festgestellten Mängel sichtbar oder verdeckt? Braucht es eventuelle Nachprüfungen? Auch das ist im Abnahmeprotokoll zu vermerken.
Dokumentation: Fotos, Skizzen oder Pläne, die zur Verdeutlichung des Bauzustandes dienen und eventuelle Mängel dokumentieren.
Extra Vereinbarungen: Gibt es Zusatzarbeiten oder Änderungen, die vereinbart wurden? Das Abnahmeprotokoll muss die genauen Kostenregelungen und Nachträge beinhalten.
Rechtsfolgen: Am Ende des Protokolls findet sich eine Bestätigung der Abnahme und der damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen (z. B. Beginn der Gewährleistungsfrist).
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