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Das Österreichische Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen werden. Diese umfassen Eigentum, Baurecht, Wohnungseigentum, Pfandrecht sowie Dienstbarkeiten und Reallasten.

Das Österreichische Grundbuch ist in folgende fünf Abschnitte unterteilt:

  • Hauptbuch
  • Löschungsverzeichnis
  • Hilfsverzeichnisse
  • Urkundensammlung
  • Grundbuchsmappe

Das Österreichische Grundbuch im Detail 

Das Hauptbuch ist zur Aufnahme der Grundbuchseintragungen bestimmt. Die Gliederung erfolgt nach Katastralgemeinde (KG). Weiters ist für jeden Grundbuchskörper eine sogenannte Einlage vorhanden. Diese gliedert sich im Wesentlichen in 3 Blätter: A-Blatt, B-Blatt und C-Blatt.

Im A-Blatt (Gutsbestandsblatt) sind alle zur Liegenschaft gehörigen Grundstücke samt Grundstücksnummer angeführt sowie alle mit dem Eigentum an Grundstücken verbundenen Rechte oder öffentlich-rechtliche Beschränkungen. Im B-Blatt (Eigentumsblatt) sind die Eigentümer beziehungsweise Eigentümerinnen vermerkt. Im C-Blatt, dem Lastenblatt, werden sämtliche mit dem Eigentum der Liegenschaft verbundene Belastungen, wie zum Beispiel Pfandrechte, Veräußerungsrechte und Veräußerungsverbote, Servituten und Vor- oder Wiederkaufsrechte.

Im Löschungsverzeichnis werden alle Löschungen, die im Hauptbuch vorgenommen werden, automatisch gespeichert. Mit den Hilfsverzeichnissen können Suchabfragen zu den gesuchten Liegenschaften getätigt werden. Die Urkundensammlung ist ein seit 2006 elektronisch geführtes Urkundenarchiv der Justiz. Die Einsicht funktioniert gleich wie die in das Hauptbuch. Die Grundbuchsmappe ist eine Landkarte und hat keine rechtliche Bedeutung im Grundbuch. Eher dient sie zur örtlichen Darstellung der Liegenschaften und deren Grenzen.

Notarkosten und Grundbuchkosten 

Um das Wohnungseigentumsrecht ins Grundbuch (Verbücherung) einzutragen, fällt eine Gebühr von 1,1 Prozent des Kaufpreises an. Wenn jedoch das Kaufobjekt durch eine Hypothek belastet wird, müssen nochmals 1,2 Prozent vom Wert des Pfnadrechts für die Eintragung dieses entrichtet werden. Erfolgt die Eintragung nicht im Elektronischen Rechtsverkehr, so müssen zudem 44 Euro bzw. 62 Euro Eingabengebühr bezahlt werden. Die Vergebührung des Kredites wickelt das jeweilige Kreditinstitut ab, welches die üblichen Banktarife verrechnet.

Zudem müssen weitere Kosten für Rechtsanwalt oder Notar einkalkuliert werden, wenn diese die Errichtung des Kaufvertrages sowie die Eintragung des Wohnungseigentumsrechts in das Grundbuch übernehmen. In der Regel ist hier mit ein bis drei Prozent des Kaufpreises zu rechnen. Auch können sogenannte Pauschalhonorare vereinbart werden.

Zu beachten ist auch, dass etwaige Kosten für die Beglaubigung der Unterschriften im Kaufvertrag beziehungsweiseauf der Pfandbestellungsurkunde anfallen können.

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Online ins Grundbuch

Mit der Möglichkeit, Grundbucheintragungen auch online durchzuführen, hat sich in der gesamten Abwicklung einiges geändert: Der Notar speichert die für eine Änderung im Grundbuch erforderlichen Urkunden wie bisher im Cyberdoc und bringt dannauch den Antrag auf die Änderung bei der Behörde elektronisch ein. Das Grundbuchsgericht prüft daraufhin die Unterlagen und der Beschluss wird beim Notar elektronisch mitgeteilt.

Eine Grundbuchsänderung kann so im Idealfall an einem Tag erfolgen - bisher waren auch Wartezeiten von bis zusechs Monaten keine Seltenheit. Sogar Kosten für den Antragsteller wurden reduziert. Da eine Transaktion erst mit erfolgtem Grundbucheintrag wirklich "amtlich" wird, liegen die Vorteile des neuen Verfahrens auf der Hand: Verkäufer kommen früher an ihr Geld und Käufer müssen keine Ewigkeit mehr auf die Rechtssicherheit nach dem Erwerb des Objektes warten.

Das Online-Grundbuch: Weniger Büroktratie, schnellere Abwicklung 

Zu guter Letzt profitieren auch die Behörden und Notare vom Entfall der langwierigen Papierwirtschaft: Die Speicherung der Daten erfolgt nur noch elektronisch, die Aktenarchivierung entfällt ebenso wie die Postgebühren für die Zustellung der Bescheide. Insgesamt schätzen Experten die jährliche Einsparung auf rund 900.000 Euro.

AutorIn:
Datum: 22.02.2022
Kompetenz: Recht

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