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Geometer - Vermessung und den Schutz des Grundstückes

Neben der eigentlichen Vermessungstätigkeit - wie dem Vermessen von Grundstücken und bebauungsrelevanten Details - ist die wesentliche Aufgabe des staatlich befugten und beeideten Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen, kurz Geometer genannt, ist der Schutz Ihres Eigentums am nicht vermehrbaren Grund und Boden.

Aufgabenvielfalt

Dies enthält die Beratung über Rechte und Pflichten, die mit dem Grundstück verbunden sind, um mögliche Auflagen des Gesetzgebers rechtzeitig zu erkennen. Die Grenzverhandlung mit den Anrainern und die Erstellung von Vermessungsurkunden gehören ebenso zu diesen Aufgaben.

Die Pläne, die vom Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen hergestellt werden, sind öffentliche Urkunden. Sie sind erforderlich, um etwa Grenzen rechtswirksam zu machen und Grundteilungen ins Grundbuch eintragen zu können.

Weltstandard

Nach internationalem Verständnis (Fédération Internationale des Géomètres) umfasst ”Vermessung und Geoinformation” folgende Aktivitäten:

  • ”Die Ermittlung der Größe und der Gestalt und des Schwerefeldes” der Erde
  • Die Festlegung von Objekten im Weltraum und die Festlegung und Überwachung von physikalischen Strukturen und Ingenieurbauwerken über, auf und unter der Erdoberfläche.
  • Die Bestimmung der Lage der Grenzen öffentlicher und privater Grundstücke, einschließlich nationaler und internationaler Grenzen und die Registrierung dieser Grundstücke bei den zuständigen Behörden.
  • Entwurf, Einrichtung und Verwaltung von Land- und geographischen Informationssystemen.
  • Die Erforschung des natürlichen und sozialen Umfeldes, die Ermittlung von Land- und See-Ressourcen und der Gebrauch dieser Daten in der städtischen, ländlichen und regionalen Entwicklungsplanung.
  • Planung, Entwicklung und Neugestaltung von Eigentum, sei es städtisch oder ländlich, seien es Grundstücke oder Bauwerke.
  • Wertermittlung und Verwaltung von Eigentum (städtisch/ländlich, Grundstücke/Bauwerke).
  • Planung, Vermessung und Organisation von Bauarbeiten
  • Herstellung von Plänen, Karten, Datenfiles, Tabellen und Protokollen wie z.B.
  • Technische Vermessung:
  • Lage- Höhen- und Einbautenpläne als Projektgrundlage
  • Höhenmessung, Nivellement
  • Pläne zur Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen, Einreichpläne
  • Baubetreuung (Urgeländeaufnahme, Absteckung, Massenabrechnung)
  • Parifizierungen, Flächenermittlungen, Gebäudeaufnahme
  • Leitungspläne
  • Katastervermessung:
  • Grenzfeststellungen und Grenzwiederherstellungen
  • Teilungspläne (Teilung von Grundstücken, Schaffung von Bauplätzen, Parzellierungen)
  • Servitutspläne

AutorIn:
Datum: 11.09.2010
Kompetenz: Bauplanung und Bauaufsicht

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