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Vergabeverfahren: Wer ist der Beste?

Wer übernimmt welchen Auftrag in Ihrem Bauprojekt? Vergabeverfahren und die dazugehörigen Verhandlungen sollen nicht primär den Preis drücken, sondern den Bestbieter herausfinden.

Ohne Gewerke kein Haus. Ohne Auftrag kein Gewerk. Mit Hilfe eines Vergabeverfahrens finden Sie die richtigen BaupartnerInnen für Ihr Projekt. Stellen Sie dafür eine Liste mit einer Reihung vom billigsten bis zum teuersten Bieter zusammen. Laden Sie die in Frage kommenden BieterInnen zu Auftragsverhandlungen ein, bei denen Sie einen persönlichen Eindruck gewinnen und wichtige Dinge wie Zahlungskonditionen, Referenzen, Baustellenorganisation, Optimierungsvorschläge der Bieter und ähnliches besprechen. Nur bei absoluter Klarheit über alle Positionen und Leistungen sollten Leistungen zu einer Pauschalsumme beauftragt werden, aus welcher ja genau genommen zusätzliches Risiko für beide Vertragsseiten resultieren kann.

Zahlungsmodus bestimmen

Beachten Sie bei den Verhandlungen die Zahlungskonditionen! Es ist üblich, Teilzahlungen nach Baufortschritt zu leisten. Diese sollten Sie nur nach überschlägiger Ermittlung der geleisteten Mengen und Positionen und mit entsprechendem Deckungs-Rücklass anweisen. Vorauszahlungen sind entsprechend, zumindest mit Bankgarantie zu besichern, da sonst bei einer eventuellen Insolvenz des Auftragnehmers eine Vorauszahlung für Sie verloren wäre.

Verschriftlichung ist unumgänglich

Vergessen Sie niemals, dass sämtliche Vereinbarungen schriftlich getroffen werden müssen und beauftragen Sie den Bestbieter. Die vom Anbieter unterfertigte Ausschreibung, das von den VertragspartnerInnen unterschriebene Verhandlungsprotokoll sowie der vom Planer bzw. Ihrem Bauherren-Vertreter verfasste und von Ihnen unterschriebene Schlussbrief sind die rechtlichen Grundlagen für den Auftrag. Zuguterletzt ist es üblich, sich bei den Firmen, die nicht zum Zug gekommen sind, schriftlich zu bedanken, da sie ja einige Zeit und Arbeit in die Angebotslegung investiert haben, welche Sie als BauherrIn nicht bezahlen müssen.

 

AutorIn:
Datum: 22.01.2018
Kompetenz: Bauunternehmen

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