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Überlassen Sie Aushubarbeiten den Fachunternehmen

Mit den Aushubarbeiten darf erst nach Rechtskraft der Baugenehmigung begonnen werden, da sie den Beginn der Bauarbeiten darstellen. Hierbei ist schon so mancher Bauherr auf böse Überraschungen gestoßen. Eine Baugrunduntersuchung kann hier viel abklären.

Der Erdaushub für ein Bauwerk ist eine bauliche Maßnahme, die man einem Fachunternehmen überlassen sollte. Nicht nur, weil spezielle Maschinen erforderlich sind, mit denen man solche Arbeiten schnell durchführen kann, sondern vor allem auch deshalb, weil der Untergrund auch oft unangenehme Überraschungen enthalten kann, wie eingeschlossene Felssteine, unerwartete Grundwasservorkommen oder Schlammschichten - also Probleme, die nur eine Fachfirma lösen kann.

Die Baugrube wird in der Regel und am günstigsten mit einem Bagger ausgehoben. Die oberste, nahrhafte Humusschicht wird dabei vorsichtig abgetragen und gesondert gelagert. Die Ausmaße der Baugrube müssen denen des Hauses dabei in Länge und Breite um mindestens 70cm überschreiten. Auch Drainagen sind hier zu beachten.

Die verschiedenen Bodenklassen

Es wird nach sieben verschiedenen Bodenklassen unterschieden:

  • Bodenklasse 1: Mutterboden (Humus, Oberboden)
  • Bodenklasse 2: Schöpfboden (wasserhaltiger Boden)
  • Bodenklasse 3: leichter Boden (Nichtbindige Sande)
  • Bodenklasse 4: Stichboden (Böden mit Tonanteil)
  • Bodenklasse 5: schwerer Boden (Bodenarten mit festem Zusammenhalt)
  • Bodenklasse 6: Schrämmboden (leichter Fels)
  • Bodenklasse 7: schwerer Fels (Löseart: sprengen)
     

Diese werden in der Regel mit nicht bindigen Böden durchgeführt. Gefrorener oder mit Schnee vermengter Boden darf nicht eingebracht werden. Anschüttungen sind in gleichmäßig dicken Lagen einzubringen und sachgemäß zu verdichten.

Bei Rohren ist eine maschinelle Verdichtung erst ab jener Überschüttungshöhe über dem Rohrscheitel zulässig, ab welcher durch das Gerät keine Beschädigung des Rohres erfolgen kann. D.h. Rohre werden einbetoniert, bzw. mit Sand ummantelt, je nach Anforderung, sowie etwas angeschüttet bevor maschinell verdichtet werden kann.

Planierungen:

a) Grobplanum: Das Grobplanum ist mit einer Toleranz von ± 10 cm auszuführen.
b) Feinplanum: Das Feinplanum ist mit einer Toleranz von ± 3 cm auszuführen.

 


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AutorIn:
Datum: 29.03.2010
Kompetenz: Bauunternehmen

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