Bodengutachten - Bodeneigenschaften und Grundwasserstände
Die durch ein Gutachten gewonnenen Daten über Baugrundeigenschaften und Grundwasserstände sind ein Eckpfeiler der Planung, diese Erkenntnisse sind für die Fundierung des Hauses und ggf. erforderlichen Maßnahmen zur Trockenhaltung eines Kellers wichtig.
Gründungsempfehlungen
Danach werden Gründungsempfehlungen, Ausarbeitungen zu Sondergründungen, Setzungsberechnungen, Standsicherheitsberechnungen, Böschungssicherung ( evtl. Verbaumaßnahmen), Maßnahmen zur Wasserhaltung, Bodenaustauscharbeiten etc. vom Gutachter gemäß Ihrem Auftrag erstellt.
Fundamentsgrundlage
Die Daten aus der Untergrunderkundung werden dem jeweiligen Planer (Statiker, Architekt, Baumeister) übermittelt und damit die u.a. statische Berechnung der Fundierung durchgeführt. Wird ein Baugrund nicht untersucht, so müssen Daten angenommen werden. Annahmen bergen immer Risiken in sich, die in Relation zu den Kosten der Baugrunderkundung und den daraus möglicherweise resultierenden Folgeschäden in keinem wirtschaftlichen Verhältnis stehen.
Bodenuntersuchungen
Bei Bodenerkundungen sind Art, Beschaffenheit, Lagerung und Dicke der Bodenschichten durch Schürfe, Bohrungen oder Sondierungen festzustellen. Schürfe werden mit z.B. Tieflöffelbagger ausgehoben mit einer Erkundungstiefe von bis 5 m. Schürfe sind nicht für Grundwasserbereiche geeignet. Bei tiefen Schürfen sind Pölzungen gegen das Einbrechen der Grubenwände vorzunehmen.
Sondierungen
Eine Sondiernadel mit dem Durchmesser 30 mm wird durch Schlaggerät oder maschinell in den Boden getrieben. Drucksondierung sind für Tiefen bis 20 m geeignet, Rammsondierungen bis 15 m Tiefe. Bei Rammsondierungen wird der Eindringwiderstand einer Sondierspitze gemessen, die mit einer definierten Rammenergie in den Untergrund gerammt wird.
Gezählt wird die Anzahl der Schläge (N10) eines Fallgewichtes (G) pro 10 cm Eindringung, mit einer Fallhöhe (H) von jeweils 50 cm. Die gemessenen Schlagzahlen N10 werden in Abhängigkeit von der Tiefe in ein Diagramm eingezeichnet (=Rammdiagramm),wodurch mögliche Lockerzonen, aufgeweichte Bodenpartien und Anomalien im Baugrund erkannt werden können. Bei Bohrungen für große Tiefen wird unter Einsatz von hydraulisch oder elektrisch betriebener Bohrgeräten mind. drei Bohrungen im Dreieck vorgenommen, wobei die Tiefe mind. 1,5-fache Bauwerksbreite sein soll. Bei den Verfahren gibt es drehend, rammend, drückende Systeme als Trockenbohrungen, Gestängebohrungen, Seilbohrungen, Schlagbohrungen und Spülbohrungen.