Das Geländer - Sicherheit muss sein!
Sicherheit hat Vorrang! Bei allen Stiegen, Podesten und offenen Flächen ist ein Gitter unumgänglich. Das trifft aber nicht nur auf das fertige Haus zu - auch eine Baustelle muss vorschriftsmäßig abgesichert sein.
Zur Sicherung bei Stiegen, Podesten und offenen Flächen werden Handläufe und Geländer montiert. Die Höhe der Geländer wird durch die ÖNORM B5371 mit 100 cm festgelegt, bei Höhen über 12 m mit 110 cm.
Handlauf
Der Handlauf ist entweder der obere Abschluss eines Geländer oder er dient z.B. bei Stiegen wandseitig zum Anhalten. Handläufe bei Stiegen sind zumeist auf Stahlstützen oder Distanzstücken direkt an der Wand montiert und haben, je nach Einrichtung und Bodenbelag, eine aufgesetzten Holz- oder Metallhandlauf. Dabei sollten die Stützen wandseitig mit Rosetten abgedeckt sein, damit die Bohrungen nicht sichtbar sind.
Geländersicherung
Als Absturzsicherung werden Geländer mit mind. 100 cm Höhe entlang der offenen Seite von Stiegen und Podesten angebracht. Grundsätzlich notwendig ist eine Trag- und Rahmenkonstruktionen aus Stahlprofilen, die stabil mit dem Stiegenlauf verbunden ist. Sowohl der unterste als auch der oberste Geländersteher sind für die Stabilität der Konstruktion entscheidend. Die Steher können von oben in den Trittstufen, in den Wangen oder seitlich in der Laufplatte/Wange fixiert werden. Auch hier ist es schöner anzusehen, wenn Rosetten am Fuß der Steher die Bohrungen abdecken.
Die Füllung der Geländerelemente können als vertikale Sprossen aus Rundrohr zwischen Handlauf und Stufen oder in einer Rahmenkonstruktionen z.B. aus Flachstahl, in welche die Sprossen aus montiert werden. Die Füllstäbe dürfen in einem max. Abstand von 12 cm situiert werden und der untere Abstand des Rahmen darf max. 10 cm betragen. Alternativ können auch Glastafeln anstelle von Sprossen eingesetzt werden, wodurch die gesamte Stiege einen durchsichtigen Eindruck erweckt.
Außenbereich
Im Außenbereich ist darauf zu achten, dass bei der Montage der Stützen von Terrassen- und Balkon-Geländer die darunterliegenden Abdichtungslagen wieder sorgfältig geschlossen werden um Schäden durch eindringendes Wasser zu vermeiden. Eine Naturmaß-Aufnahme bzw. Kontrollmessung der Vorleistungen sind unbedingt vor Herstellung der Teile durch den Schlosser erforderlich!