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Rohrstücke - Kanalstränge verlegen

Kanalstränge werden im Freien unterhalb der Frosttiefe verlegt. Weiters ist ist auf eine einheitliche Gefälleausbildung von 2% bis 5% zu achten, auf keinen Fall dürfen Gegengefälle auftreten, da dies zu Verstopfung des Kanals führen würde.

Folgende Kanalrohrstücke werden verwendet:

Rohrstück Anmerkung
gerades Rohrstück Rohrlänge ist abhängig von Material und Durchmesser (DN oder NW in mm)
Putzrohre werden nach Aufstandsbögen, Richtungsänderungen, in bestimmten Abbständen in Putzschächten, oder bei freiverlegten Rohren sind an zum Putzen geeigneten Stellen eingebaut.
Rohrbögen können je nach Durchmesser und Material Richtungsänderungen von 30 bis 90 Grad haben, wobei laut ÖNORM sind in Grundleitungen bis auf wenige Ausnahmen nur 45 Grad Richtungsänderungen zulässig, um Verstopfungen bei Bögen zu vermeiden
Abzweiger Leitungen dürfen liegend bis auf wenige Ausnahmen nur in einem Winkel von 45 Grad in eine andere Leitung einmünden. Bei der Dimensionsangabe bei Abzweigeren (z.B. DN150/100) gibt die erste Zahl den Durchmesser des Hauptrohres und die zweite Zahl den Durchmesser des Abzweigers an.
Reduktionen Muss bei einer Leitung die Dimension gewechselt werden weil z.B. nach einer Zuleitung die Belastung zu groß ist, werden Reduktionen eingebaut.
Schachtkupplungen Bei Durchgängen von Leitungen durch Schachtwände werden spezielle Schachtkupplungen verwendet
Manschettenkupplungen Bei der Verbindung einer bestehenden Kanalleitungen mit neuen Kanalrohren werden Manschettenkupplungen verwendet.
Anschlussstücke Diese Stücke sind auf der einen Seite z.B. als Kunststoffrohr ausgebildet und an der anderen Seite geeignet für den Anschluss an andere Rohrarten wie z.B. Steinzeug, Beton oder Faserzement.
Kanal-Muffenendverschluss Für das Schliessen von Rohrenden. Der dauerhafte Einsatz solcher Verschlüsse ist möglichst zu vermeiden, da diese Schlupfwinkel für Ratten etc. darstellen.

Materialarten

Folgende Kanalrohrarten gelangen zur Ausführung:

  • Steinzeugrohre: Ausführung laut ÖNORM B 5037 und B 5038, DN 100 – 400 mm, Rohrlängen 100 bis 200 cm (je nach DN)
  • Betonrohre und Stahlbetonrohre: Ausführung laut ÖNORM B 5070, DN 100 – 1200 mm (rund) bzw. 400/600 – 800/1200 (eiförmig), Rohrlängen 100 cm
  • Faserzementrohre: werden bei Wohnbauvorhaben kaum mehr verwendet
  • Kunststoffrohre: aus PVC-hart, Ausführung laut ÖNORM B 5184, DN 100 – 600 mm, Rohrlängen 120 – 500 cm
  • Gusseisenrohre: Ausführung laut ÖNORM M 6011, M 6013 – 6023, DN 50 – 200 mm, Rohrlängen 75 – 200 cm . Sie werden vorwiegend für freiliegende Leitungen im Gebäudeinnern verwendet, sind aber auch für die Verlegung im Erdreich geeignet, da sie eine robuste Oberfläche haben. Gusseiserne Aufstandsbögen werden häufig eingesetzt, da bei diesen, wenn durch senkrechte Fallleitungen spitze oder harte Gegenstände fallen, die Gefahr einer Zerstörung geringer ist als z.B. bei Kunststoffaufstandsbögen. Auch werden gusseiserne Fallrohre z.B. bei außenliegenden Regenfallrohren aus Blech im Sockelbereich als Schutz gegen mechanische Beschädigungen eingesetzt.
  • Stahlrohre: werden für freiliegende Leitungen im Gebäudeinnern und Verbindung mit Dichtungsmanschetten verwendet, sind aber nicht geeignet für die Erdverlegung.

Rohrsicherungen

Zur Vermeidung von Setzungen, großen Belastungen (z.B. durch PKW oder LKW ) , oder Beschädigungen bei zukünftigen Aufgrabungen sind zusätzliche Sicherungsmaßnahmen durchzuführen.

  • Betonummantelung: Die Kanalrohre werden voll mit Beton, Festigkeitsklasse B 120 , allseitig mind. 5 cm dick ummantelt.
  • Feinsand: Zur gleichmäßigen Druckverteilung werden Rohre auf Feinsandschichten verlegt bzw. mit Feinsand lagenweise hinterfüllt und wenn erforderlich verdichtet.
  • Betonsohle 10cm: Zur gleichmäßigen Druckverteilung und zur Sicherung gegen punktuelle Setzungen wird ein 10 cm dickes Betonbett (Betonsohle) unter den Kanalrohrleitungen verlegt.
  • Leitungsschutz: Zur Verhinderung von Beschädigungen wird ein Schutz bestehend z.B. aus Mauerziegel, Betonplatten, Kunststoffabdeckplatten aufgelegt.

Freiverlegung

Ist (z.B. aus Gefällegründen) der Kanalstrang nicht unter bzw. in der Kellerbodenplatte situiert, sondern wird er oberhalb im Keller verlegt, so sind entsprechende Tragkonstruktionen vorzusehen. Die Kanalrohre können z.B. von der Decke abgehängt, auf rostgeschützten Wandkonsolen oder auf gemauerten bzw. betonierten Konsolen aufgelegt werden.

AutorIn:
Datum: 24.07.2012
Kompetenz: Sanitärinstallation

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