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Förderung für PV-Großanlagen und neu: Stromspeicher

Der Klima- und Energiefonds bietet auch heuer wieder eine Förderung für „Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft“ an. Erstmalig werden dabei auch Stromspeicher gefördert. Hier die Details zur Förderhöhe und Antrag.

Österreichs Bauernhäuser, Ställe, Wagenhütten und Co. sind in der Regel mit großen Dachflächen ausgerüstet. Diese eignen sich perfekt für die Installation von Photovoltaikanlagen. Der Klima- und Energiefonds vergibt in Kooperation mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) auch heuer wieder Förderungen in der Gesamthöhe von sechs MIllionen Euro.

Welche PV-Anlagen werden gefördert?

Einreichen können alle Land- und Forstwirtschaftsbetriebe in Österreich mit einer LFBIS-Betriebsnummer. Gefördert werden ausschließlich neu installierte, stationäre Photovoltaik-Anlagen von 5 kWpeak bis maximal 50 kWpeak im Netzparallelbetrieb, mit und ohne Stromspeicher. Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Pauschalbetrag, der nach Umsetzung und Vorlage der Endabrechnung ausbezahlt wird.

Welche Stromspeicher werden gefördert?

Ganz neu ist die Förderung von PV-Speichern. Die Förderhöhe ist abhängig von der Größe des Speichers. Die Förderobergrenze liegt bei 3 kWh pro Kilowatt der Photovoltaikanlage. Das bedeutet: Bei einer Photovoltaikanlage mit 15 kWpeak Leistung wird bis zu 45 kWh nutzbare Speicherkapazität gefördert. Stromspeicher, die kleiner als 4 kWh sind, werden nicht gefördert. Ebenso wie Stromspeicher mit Bleiakkumulatoren. Größere Speicher können errichtet werden, die Förderobergrenze liegt jedoch bei 3 Kilowattstunden pro Kilowatt Peakleistung der Photovoltaikanlage.

 

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Datum: 16.09.2019
Kompetenz: Förderungen

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