Moderne Heizungsanlage mit Warmwasserspeicher als Beispiel für eine Sanierung einer Heizungsanlage mit staatlicher Förderung zur Steigerung der Energieeffizienz.

Moderne Heizungsanlage mit Warmwasserspeicher als Beispiel für eine Sanierung einer Heizungsanlage mit staatlicher Förderung zur Steigerung der Energieeffizienz. © lettas/stock.adobe.com

Sanierungsoffensive 2026: Voraussetzungen, Antrag, Fristen

Nachdem im Jahr 2023/24 die Förderungsaktionen "Sanierungsbonus" und "Raus aus Öl und Gas" beendet und eingestellt wurden, wartet für das kommende Jahr eine neue Aktion auf Sanierungswillige. Und zwar die große Sanierungsoffensive 2026. Hier die Details.

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Sanierer dürfen aufatmen: Nach 'Raus aus Öl und Gas' und dem 'Sanierungscheck' gibt es nun die Sanierungsoffensive 2026! Und die setzt ein starkes Zeichen für den Klimaschutz und die nachhaltige Modernisierung von Gebäuden in Österreich.

Im Zentrum der bundesweiten Initiative stehen zwei große Förderschwerpunkte: Einerseits geht es um den Kesseltausch und andererseits um die thermische Sanierung. Mit den Programmen werden Investitionen in klimafreundliche Heizsysteme sowie in thermisch-energetische Sanierungen unterstützt. Die Förderungen stehen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern in allen Regionen Österreichs offen – ganz gleich, ob es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, mehrgeschoßige Wohnbauten oder ganze Reihenhausanlagen handelt. Damit wird eine attraktive Möglichkeit geschaffen, bestehende Heizsysteme zukunftsfähig und umweltschonend zu modernisieren und gleichzeitig die Energieeffizienz von Gebäuden deutlich zu steigern. Ziel ist es, nachhaltige Investitionen zu fördern, einen aktiven Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leisten und die Lebensqualität in den heimischen Wohnräumen nachhaltig zu erhöhen.

Registrierung & Antragstellung beginnt im November 2025

Für den Bereich der thermisch-energetischen Sanierung – den sogenannten Sanierungsbonus – sowie für den Umstieg auf klimafreundliche Heiztechnologien im Rahmen des Kesseltauschs stellt der Bund ab dem Jahr 2026 jährlich bis zu 360 Millionen Euro bereit. Nach den Vorgaben des Umweltförderungsgesetzes (UFG) ergibt sich ein Gesamtbudget von 1,8 Milliarden Euro für den gesamten Förderzeitraum von 2026 bis 2030.

Förderfähig sind Lieferungen und Leistungen für den Kesseltausch, die ab dem 3. Oktober 2025 erbracht werden. Arbeiten, die vor diesem Stichtag durchgeführt wurden – und bei denen keine beihilfenrechtliche Ausnahmeregelung greift – können nicht berücksichtigt werden. Entsprechende Details finden sich in den offiziellen Informationsblättern zur Förderung (siehe Box links).

Wichtig: Anträge und Registrierungen können nur so lange eingebracht werden, wie noch Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2026.

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Sanierungsoffensive auf einen Blick

Ab November 2025 finden Sie auf dieser Seite auch die Online-Formulare für Registrierung und Antragstellung. Bereits vorab können Interessierte auf derselben Webseite die Informationsblätter zu den jeweiligen Fördermöglichkeiten als praktische Download-Dokumente einsehen.

Verpflichtende Energieberatung ist Voraussetzung

Eine wichtige Neuerung der kommenden Förderrunde betrifft die verpflichtende Energieberatung: Im Zuge der Registrierung ist künftig das Energieberatungsprotokoll vorzulegen. Wer also frühzeitig mit der Energieberatung beginnt, spart Zeit bei der Antragstellung und erhält zugleich wertvolle Erkenntnisse über den energetischen Zustand seines Gebäudes und die effizientesten Sanierungsmaßnahmen. Eine Übersicht der zuständigen Energieberatungsstellen in den einzelnen Bundesländern finden Interessierte hier.

Geld gibts auch für Reparaturen: Hier alle Infos zum Reparaturbonus in Österreich

Veronika Kober
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