Person repariert eine Computerplatine auf einem Tisch mit Werkzeugen und Nadeln, umgeben von Büchern und Bürobedarf in einem Arbeitszimmer.

Person repariert eine Computerplatine auf einem Tisch mit Werkzeugen und Nadeln, umgeben von Büchern und Bürobedarf in einem Arbeitszimmer. © golubovy/stock.adobe.com

Geräte-Retter-Prämie: Der neue Reparaturbonus

Der Reparaturbonus kehrt zurück! Mit neuem Namen, neuen Förderkriterien und Voraussetzungen. Im Fördertopf liegen 30 Millionen Euro, er läuft bis 2028 und es werden maximal 130 Euro gefördert. Alle weiteren Details gibt es hier.

Reparieren statt Wegwerfen! Der Reparaturbonus war eine der erfolgreichsten,beliebtesten und am besten genutzten Förderungen in Österreich. Nach dem doch recht überraschenden Auslaufen des Reparaturbonus Mitte 2025 sind die Fördertöpfe jetzt wieder gefüllt. Das Förderprogramm geht nun mit neuem Namen und neuen Regeln weiter.

Was wird gefördert und was nicht?

Im alten Reparaturbonus wurden mehr und andere Geräte gefördert als in der Geräte-Retter-Prämie. Was Sie einreichen können sind vor allem Reparaturkosten für Haushaltsgeräte wie Waschmaschine, Geschirrspüler, E-Herd, Kaffeemaschine, Entsafter oder Mixer. Neu hinzu gekommen sind auch Pflege- und Medizinprodukte, etwa Rollstühle, Pflegebetten oder Blutdruckmessgeräte. Welche Ihrer kaputten Elektrogeräte oder Gegenstände Sie sicher fördern lassen können, lesen Sie am besten in der folgenden Liste nach:

Liste der förderfähigen Geräte für die Geräte-Retter-Prämie

Doch nicht für jede Reparatur gibt es Geld zurück.Nicht (mehr) gefördert werden unter anderem PKWs, Hybridautos und Elektroautos, E-Bikes, Smartwatchund Handy, elektrische Zahnbürste, Föhn,Leuchtmittel oder Boiler. Für welche Elektrogeräte und Gegenstände Sie mit Sicherheit keine Reparaturförderung bekommen werden, sehen Sie in der folgenden Liste:

Was nicht gefördert wird: Negativbeispiele zur Geräte-Retter-Prämie

Achtung!

Der Bon muss innerhalb von drei Wochen eingelöst werden, dann verfällt er. Beachten Sie also die auf dem Bon angeführte Gültigkeitsdauer. Es kann aber jederzeit ein neuer Bon beantragt und eingelöst werden.

Wie kann ich die Geräte-Retter-Prämie beantragen?

Grundsätzlich läuft der Antrag nicht anders ab als beim Reparaturbonus. Sie registrieren sich online, beantragen einen Bon, lösen diesen ein und warten auf das Geld. Hier die Schritte im Detail:

Wieviel Geld gibt es zurück?

Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der angefallenen Reparaturkosten, maximal 130 Euro (bisher waren es 200 Euro). Das gilt auch für Service und Wartung der Geräte.AuchKostenvoranschläge werden unterstützt, es gibt hier bis zu 30 Euro retour. Die Abwicklung der Prämie erfolgt digital über www.geräte-retter-prämie.at. Im Fördertopf liegen 30 Millionen Euro, vorerst läuft die Aktion bis ins Jahr 2028.

Welche Betriebe nehmen an der Aktion teil?

Privatpersonen können den Geräte-Retter-Bon nur bei den teilnehmenden Partnerbetrieben nutzen. Ob Reparatur, Service oder Wartung, Insgesamt nehmen 1500 Partnerbetriebe an der Geräte-Retter-Prämie teil. Ein klarer Vorteil für die Partner: Nach dem Einlösen eines Bons sofort ein neuer Bon für ein weiteres Gerät beantragt werden kann. Dadurch ergeben sich für Partnerbetriebe zusätzliche Aufträge und Umsätze.Checken Sie die Liste der Betriebe, die für eine Kostenerstattung in Frage kommen:

Welche Betriebe aus Ihrer Region sind Partner für die Geräte-Retter-Prämie? Hier überprüfen!

Redaktion
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