Wohnbauförderung Burgenland
Sie interessieren sich für Wohnbauförderungen im Burgenland? Auch für das Jahr 2023 gelten neue Regelungen, die Sie dabei beachten müssen. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Fakten und aktuellen Regeln für Sie zusammengefasst.
Was wird im Burgenland gefördert?
Wenn Sie im Burgenland leben, können Sie für folgende Projekte eine Wohnbauförderung beantragen:
- Neubau von Eigenheimen
- Ankauf von Eigenheim oder Wohnung
- Sanierungsmaßnahmen
Außerdem wurde speziell für das Jahr 2023 eine Sonderwohnbauförderungsaktion ins Leben gerufen. Hierbei werden speziell Sanierungsmaßnahmen zum Ausstieg aus fossilen Energieträgern und für den effizienten Einsatz von alternativen Heizsystemen gefördert. Mehr Informationen hierzu finden Sie in der Broschüre des Bundeslands.
Wer kann im Burgenland eine Wohnbauförderung beantragen?
Wollen Sie im Burgenland eine Wohnbauförderung beantragen, müssen Sie als begünstigte Person gelten. Dazu müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind österreichischer Staatsbürger oder eine gleichgestellte Person.
- Sie haben einen dringenden Wohnbedarf, das durch das zu fördernde Objekt gedeckt wird.
- Bei dem zu fördernden Objekt handelt es sich um Ihren (künftigen) Hauptwohnsitz.
Außerdem besteht auch im Burgenland eine Einkommensgrenze für Wohnbauförderungen. Diese beträgt im Jahr 2023:
Haushaltsgröße | Maximales Jahreseinkommen |
1 Person | € 44.000,- |
2 Personen | € 75.000,- |
3 Personen | € 76.500,- |
4 Personen | € 78.000,- |
5 Personen | € 80.000,- |
Wie sieht die Wohnbauförderung im Burgenland aus?
Die Wohnbauförderung im Burgenland wird in Form eines Darlehens ausgezahlt. Dieses muss ins Grundbuch eingetragen werden.
Die Förderhöhe errechnet sich aus der Subjektförderung und der Objektförderung zuzüglich etwaiger Boni.
Die Subjektförderung wird aus dem Jahreseinkommen errechnet und richtet sich nach der Haushaltsgröße. Die Förderhöhe beträgt dabei jeweils:
Haushaltsgröße | Förderhöhe bei vollständiger Förderung |
1 Person | € 41.000,- |
2 Personen | € 65.000,- |
3 Personen | € 67.000,- |
4 Personen | € 70.000,- |
5 Personen oder mehr | € 72.000,- |
Die Basisförderung der Objektförderung ist abhängig von der förderbaren Wohnnutzfläche der Immobilie:
Wohnnutzfläche | Basisförderung |
60-100 m² | € 45.000,- |
101-130 m² | € 48.750,- |
131 – 180 m² | € 51.000,- |
151 – 200 m² | € 52.200,- |
Bei einer Wohnnutzfläche über 200 m² wird die Basisförderung prozentuell gekürzt. Eine Erhöhung gibt es durch die vorgeschriebene Energiekennzahl. Wird diese um 30 % unterschritten, erhalten Sie für eine Anzahl von bis zu 100 m² zum Beispiel € 5.000,- mehr. Bei einer Unterschreitung um 50 % sind es sogar € 10.000,-. Eine energieeffiziente Bauweise zahlt sich hier also aus!
Ebenfalls erhöhen kann sich der finale Förderbetrag durch etwaige Bonusbeträge. Dazu zählen der Kindersteigerungsbeitrag oder der Zuschlag für barrierefreies Bauen. Die genaue Staffelung können Sie in dem Prospekt des Bundeslandes nachlesen.
Wie werden Sanierungsmaßnahmen im Burgenland gefördert?
Die Sanierungsförderung im Burgenland wird für Sanierungsmaßnahmen von Eigentumsobjekten und zur Schaffung von Wohnraum durch den Zu- oder Ausbau eines nicht geförderten Objekts als Förderdarlehen gewährt.
Die Höhe des Darlehens ist abhängig von der Art der Sanierung:
Sanierungsart | Förderhöhe |
Einzelbauteilsanierung | 30 % der anerkannten Sanierungskosten (max. € 40.000,-) |
Energetische Sanierung | 50 % der anerkannten Sanierungskosten (max. € 45.000,-) |
Umfassende energetische Sanierung | Bei Erreichen der Energiekennzahl: 60 % der anerkannten Sanierungskosten (max. € 60.000,-).Wird die Energiekennzahl unterschritten, erhöht sich der Prozentsatz. |
Behindertengerechte Anpassung | 100 % der anrechenbaren Sanierungskosten (max. € 30.000,-) |
Wer kann im Burgenland eine Wohnbauförderung für Sanierungsmaßnahmen beantragen?
Auch für die Sanierungsförderung gelten die Voraussetzungen für begünstigte Personen und die Einkommensgrenze für die Wohnbauförderung. Bei der Sanierung von Eigentumsobjekten muss die Baubewilligung mindestens 20 Jahre alt sein – eine Ausnahme bilden hier allerdings Sanierungsmaßnahmen zur Barrierefreiheit.
Um eine Sanierungsförderung im Burgenland zu beantragen, müssen Sie nicht der Eigentümer des Objekts sein – dieser muss dem Vorhaben allerdings zustimmen.
Wie kann die Wohnbauförderung im Burgenland beantragt werden?
Wenn Sie im Burgenland eine Wohnbauförderung beantragen wollen, müssen Sie das Antragsformular dazu bei der Wohnbauförderungsstelle einreichen. Das Formular können Sie sich auf der Seite des Landes herunterladen oder bei den zuständigen Stellen abholen. Wenn Sie das digitale Formular benutzen, können Sie dies auch ganz einfach per Mail online einreichen oder direkt einen Onlineantrag ausfüllen. Achten Sie darauf, alle notwendigen Unterlagen wie zum Beispiel Einkommensnachweise oder Baupläne beizulegen, damit Ihr Ansuchen schnell bearbeitet werden kann.
Amt der Burgenländischen LandesregierungAbteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat Wohnbauförderung Prälat Gangl Straße 1, 7000 Eisenstadt Tel: 02682/600-2800 E-Mail: post.a9-wbf@bgld.gv.at |