Wohnbauförderung Kärnten
Die Schaffung des ersten Hausstandes für Jungfamilien ist in der Wohnbauförderung Kärnten besonders wichtig. Durch den erleichterten Erwerb von Wohnungseigentum sollen Kärntner Stadt- und Ortskerne belebt werden.
Es gelten die üblichen personenbezogenen Voraussetzungen. Gefördert wird der Neubau von Eigenheimen (Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen, wovon eine zur Benützung durch den Förderungswerber bestimmt ist), Gruppenwohnbau (mind. drei Eigenheime, als Gesamtprojekt geplant und in geschlossener Bauweise errichtet), von mehrgeschoßigem Wohnbau (Errichtung von Miet- und Eigentumswohnungen durch gemeinnützige Wohnbauvereinigungen oder Gemeinden sowie die Errichtung von Wohnheimen durch Institutionen, die ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen). Als höchstzulässiges Jahreseinkommen, die Grenzen gelten laut Kärntner Landesregierung bis 31.12.2019, gelten bei einer Person im Haushalt 38.000 Euro, bei zwei Personen 55.000 Euro, bei drei Personen 61.000 Euro, bei vier Personen 67.000 Euro. Für jede weitere Person gelten plus 6.000 Euro.
Weitere Details und Kontakt:
|