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Wohnbauförderung Niederösterreich

Sie interessieren sich für Wohnbauförderungen im Bundesland Niederösterreich? Wir haben alle neuen Regelungen, die Sie bei der Beantragung beachten müssen. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.

Was wird in Niederösterreich gefördert?

Sie können in Niederösterreich für verschiedene Projekte eine Wohnbauförderung beantragen. Die Förderungen des Bundeslandes umfassen:

  • Wohnbauförderung Eigenheim (Ersterwerb und Errichtung von Eigenheimen und Wohnungen im Geschoßwohnbau)
  • Wohnbauförderung Wohnungsbau
  • Förderungsübernahme (Eigenheim und Wohnung)
  • Sanierungsförderung (Eigenheimsanierung und Wohnungssanierung)

Wer kann in Niederösterreich eine Wohnbauförderung beantragen?

Je nach Art des Projekts müssen Sie auch in Niederösterreich gewisse Voraussetzungen erfüllen. Dazu gelten die üblichen personenbezogenen Voraussetzungen:

  • Sie müssen Staatsbürger Österreichs oder eine gleichgestellte Person (z.B. EWR-Bürger) sein.
  • Sie müssen das Objekt als Hauptwohnsitz nutzen.
  • Das Darlehen muss in der Eigenheimförderung im Grundbuch eingetragen werden

Um eine Förderung in Niederösterreich zu bekommen, muss ihr Jahreseinkommen außerdem unter einer festgelegten Einkommensgrenze liegen:

Personen im Haushalt Jahreseinkommen
1 Person € 55.000,-
2 Personen  € 80.000,-
Jede weitere Person im Haushalt + 10.000,-

Zusätzlich gelten in Niederösterreich auch ökologische Voraussetzungen. So muss Ihr Objekt den Mindeststandard der Gesamtenergieeffizienz einhalten. Außerdem müssen Sie bei der Errichtung von Eigenheimen und Wohnhäusern ein hocheffizientes, alternatives Heizsystem einbauen.

Wie sieht die Wohnbauförderung in Niederösterreich aus?

In Niederösterreich werden Wohnbauprojekte mit einem Darlehen gefördert. Die Höhe der Gesamtsumme ergibt sich aus verschiedenen Faktoren und ist als Punktesystem angelegt. Ein Punkt entspricht dabei € 300,-.

Als Grundlage dient eine Basisförderung, die sich auf den Energieausweis stützt. Werden die Standards erreicht, bekommen Sie hier 65 Punkte gutgeschrieben. Im Anschluss können weitere Punkte in folgenden Kategorien ergänzt werden:

  • Ergänzung „Wie optimiere ich meine Haustechnik, die Sicherheit, die Ökologie und die Behaglichkeit“: Bis zu 35 Punkte. Zusammen mit der Basisförderung ergibt sich eine Fördersumme von 100 Punkten beziehungsweise € 30.000,-
  • Ergänzung Lagequalität „Baue ich mein Haus im Ortskern und/oder in einer Abwanderungsgemeinde?“: Bis zu 40 Punkte, also zusätzliche € 12.000,- Förderung
  • Familienförderung „Wie schaut meine Familiensituation aus“: In der Familienförderung können zusätzliche Summen für Jungfamilien, Kinder, pflegebedürftige Personen und niederösterreichische Arbeitnehmer beantragt werden.

Wie werden Sanierungsmaßnahmen in Niederösterreich gefördert?

Die Objektförderung für Sanierungsmaßnahmen in Niederösterreich besteht aus einem konstanten, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Höhe beträgt maximal 4 % der Annuitäten von Ausleihungen im Ausmaß von maximal 30 % der anerkannten Sanierungskosten. Bei Kosten von unter € 360,- pro Quadratmeter Wohnnutzfläche beträgt die Laufzeit 10 Jahre. Übersteigen die Kosten diesen Betrag, kann eine Laufzeit von 10 oder 15 Jahren gewählt werden.

Die förderbare Obergrenze der Sanierungskosten beträgt € 1.200,- pro Quadratmeter Wohnnutzfläche (maximal 130 Quadratmeter). Nähere Details dazu finden Sie hier.

Wer kann in Niederösterreich eine Wohnbauförderung für Sanierungsmaßnahmen beantragen?

Beantragen Sie eine Sanierungsförderung in Niederösterreich, müssen Sie den Antrag immer vor Beginn der Sanierungsarbeiten einreichen.

Zusätzlich gilt es einige Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Ein Recht auf Benützung muss gegeben sein
  • Die Baubewilligung muss mindestens 20 Jahre zurückliegen (Ausnahmen können Sie hier nachlesen)
  • Die Beauftragung muss über eine befugte Person erfolgen
  • Es muss sich bei dem Objekt um Ihren Hauptwohnsitz handeln (Ausnahme: Dienstnehmerwohnungen und Wohnheime)

Wie kann die Wohnbauförderung für Niederösterreich beantragt werden?

Sie können Ihren Antrag auf Wohnbauförderung in Niederösterreich postalisch bei der Landesregierung einreichen. Alternativ besteht die Möglichkeit, auf deren Webseite direkt einen Online-Antrag zu stellen. Beachten Sie, dass der Online-Antrag nur für bestimmte Ansuchen möglich ist. Sämtliche erforderliche Unterlagen können Sie entweder separat postalisch einreichen oder diese eingescannt an den digitalen Antrag anhängen.

Damit Ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet wird, empfiehlt es sich, alle nötigen Unterlagen vollständig auszufüllen und direkt bei Antragstellung einzureichen.

Noch Fragen? Dann wenden Sie sich direkt an die Wohnberatung Niederösterreich:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus7a
3109 St. Pölten

 

AutorIn:
Datum: 14.06.2023
Kompetenz: Förderungen

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