Wohnbauförderung Niederösterreich
Sie interessieren sich für Wohnbauförderungen im Bundesland Niederösterreich? Wir haben alle neuen Regelungen, die Sie 2025 bei der Beantragung beachten müssen. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.
- Was wird in Niederösterreich gefördert?
- Wer kann in Niederösterreich eine Wohnbauförderung beantragen?
- Wie sieht die Wohnbauförderung in Niederösterreich aus?
- Wie werden Sanierungsmaßnahmen in Niederösterreich gefördert?
- Wer kann in Niederösterreich eine Wohnbauförderung für Sanierungsmaßnahmen beantragen?
- Wie kann die Wohnbauförderung für Niederösterreich beantragt werden?
Was wird in Niederösterreich gefördert?
Sie können in Niederösterreich für verschiedene Projekte eine Wohnbauförderung beantragen. Die Förderungen des Bundeslandes umfassen:
- Wohnbauförderung Eigenheim (Neuerrichtung von Eigenheimen und Ersterwerb eines Reihenhauses)
- Wohnbauförderung Wohnungsbau
- Förderungsübernahme (Eigenheim und Wohnung)
- Sanierungsförderung (Eigenheimsanierung, Wohnungssanierung, Heizkesseltausch, Hochwasserschutz)
Wer kann in Niederösterreich eine Wohnbauförderung beantragen?
Je nach Art des Projekts müssen Sie auch in Niederösterreich gewisse Voraussetzungen erfüllen. Dazu gelten die üblichen personenbezogenen Voraussetzungen:
- Sie müssen Staatsbürger Österreichs oder eine gleichgestellte Person (z.B. EWR-Bürger) sein.
- Sie müssen das Objekt als Hauptwohnsitz nutzen.
- Das Darlehen muss in der Eigenheimförderung im Grundbuch eingetragen werden.
Um eine Förderung in Niederösterreich zu bekommen, muss Ihr Jahreseinkommen außerdem unter einer festgelegten Einkommensgrenze liegen:
| Personen im Haushalt | Jahreseinkommen |
| 1 Person | € 55.000,- |
| 2 Personen | € 80.000,- |
| Jede weitere Person im Haushalt | + 10.000,- |
Zusätzlich gelten in Niederösterreich auch ökologische Voraussetzungen. So muss Ihr Objekt den Mindeststandard der Gesamtenergieeffizienz einhalten. Außerdem müssen Sie bei der Errichtung von Eigenheimen und Wohnhäusern ein hocheffizientes, alternatives Heizsystem einbauen.
Wie sieht die Wohnbauförderung in Niederösterreich aus?
In Niederösterreich werden Wohnbauprojekte mit einem Darlehen gefördert. Die Höhe der Gesamtsumme ergibt sich aus verschiedenen Faktoren und ist als Punktesystem angelegt. Ein Punkt entspricht dabei € 300,-.
Als Grundlage dient eine Basisförderung, die sich auf den Energieausweis stützt. Werden die Standards erreicht, bekommen Sie hier 65 Punkte gutgeschrieben. Im Anschluss können weitere Punkte in folgenden Kategorien ergänzt werden:
- Ergänzung „Wie optimiere ich meine Haustechnik, die Sicherheit, die Ökologie und die Behaglichkeit“: Bis zu 35 Punkte. Zusammen mit der Basisförderung ergibt sich eine Fördersumme von 100 Punkten beziehungsweise € 30.000,-
- Ergänzung Lagequalität „Baue ich mein Haus im Ortskern und/oder in einer Abwanderungsgemeinde?“: Bis zu 40 Punkte, also zusätzliche € 12.000,- Förderung
- Familienförderung „Wie schaut meine Familiensituation aus“: In der Familienförderung können zusätzliche Summen für Jungfamilien, Kinder, pflegebedürftige Personen und niederösterreichische Arbeitnehmer beantragt werden.
Im Zuge der Förderung Eigenheim können Sie im Jahr 2025 zusätzlich noch einen zusätzlichen Einmalzuschuss von 5 % eines Bankdarlehens (bei einem Darlehensvolumen bis zu 200.000 Euro) erhalten. Das bedeutet, dass im Moment noch bis zu 10.000 Euro zusätzliche Förderung in Niederösterreich möglich ist! Dabei ist vorausgesetzt, dass das Landesdarlehen gewährt wird und die Fertigstellung bei Antragstellung noch nicht angezeigt wurde.
Wie werden Sanierungsmaßnahmen in Niederösterreich gefördert?
In Niederösterreich wird bei der Eigenheimsanierung zwischen Sanierungen mit und Sanierungen ohne Energieausweis unterschieden. In beiden Fällen werden 4 % Annuitätenzuschuss der förderbaren Sanierungskosten zur Unterstützung der Rückzahlung des Bankdarlehens über eine Dauer von 10 Jahren gefördert. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Bei thermisch-energetischen Gesamtsanierungen, empfiehlt das Land Niederösterreich eine Sanierung MIT Energieausweis, um höhere Fördersummen zu erhalten. Bei Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel einem Fensteraustausch oder einer Dachsanierung ist eine Sanierung OHNE Energieausweis meist ausreichend. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Wer kann in Niederösterreich eine Wohnbauförderung für Sanierungsmaßnahmen beantragen?
Beantragen Sie eine Sanierungsförderung in Niederösterreich, müssen Sie den Antrag spätestens ein Jahr nach dem Beginn der Sanierungsmaßnahmen einreichen.
Zusätzlich gilt es einige Voraussetzungen zu erfüllen:
- Der Antrag muss von einer natürlichen Person gestellt werden.
- Das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertiggestellt sein und es muss eine Fertigstellungsmeldung bei der Gemeinde vorliegen.
- Es muss sich um den Hauptwohnsitz handeln.
Wie kann die Wohnbauförderung für Niederösterreich beantragt werden?
Sie können Ihren Antrag auf Wohnbauförderung in Niederösterreich postalisch bei der Landesregierung einreichen. Alternativ besteht die Möglichkeit, auf deren Webseite direkt einen Online-Antrag zu stellen. Beachten Sie, dass der Online-Antrag nur für bestimmte Ansuchen möglich ist. Sämtliche erforderliche Unterlagen können Sie entweder separat postalisch einreichen oder diese eingescannt an den digitalen Antrag anhängen.
Damit Ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet wird, empfiehlt es sich, alle nötigen Unterlagen vollständig auszufüllen und direkt bei Antragstellung einzureichen.
Alle Angaben ohne Gewähr.
| Noch Fragen? Dann wenden Sie sich direkt an die Wohnberatung Niederösterreich: Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wohnungsförderung Landhausplatz 1, Haus7a 3109 St. Pölten
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