Gekipptes Einmachglas mit verschiedenen Euro- und Centmünzen liegt umgekippt auf einem rustikalen Holzboden, dazu der Text "OÖ" in rotem Kreis.

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Wohnbauförderung Oberösterreich

Sie interessieren sich für Wohnbauförderungen im Bundesland Oberösterreich? Auch für das Jahr 2024 gelten neue Regelungen, die Sie dabei beachten müssen. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Fakten und aktuellen Regeln für Sie zusammengefasst.

Was wird in Oberösterreich gefördert?

In Oberösterreich können Sie für folgende Projekte eine Wohnbauförderung beantragen:

  • Neubau von Eigenheimen, Zweitwohnungen, Reihen- und Doppelhäusern (auch Mietkauf)
  • Neubau im mehrgeschossigen Wohnbau z.B. für Eigentumswohnungen, Mietwohnungen für junge Menschen, Miet(kauf)wohnungen, altersgerechte Wohnungen, Reihen- und Doppelhäuser im Mietkauf
  • Sanierung von Eigenheimen, mehrgeschossiger Wohnbau und Miet- und Eigentumswohnungen
  • Radonvorsorge (wenn die Radonkonzentration im Gebäude 500 Becquerel pro Kubikmeter übersteigt)

Wer kann in Oberösterreich eine Wohnbauförderung beantragen?

Um in Oberösterreich eine Wohnbauförderung zu erhalten, müssen Sie sich als förderbare Person qualifizieren. Um als förderbar zu gelten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind österreichischer Staatsbürger, Bürger eines EWR-Staats oder eine gleichgestellte Person.
  • Sie sind volljährig.
  • Es besteht ein dauerndes Wohnbedürfnis und Sie planen, die geförderte Immobilie als Hauptwohnsitz zu verwenden.
  • Ihr Jahreseinkommen übersteigt die geltenden Einkommensgrenzen nicht.

Die Einkommensgrenzen in Oberösterreich betragen:

Personen im Haushalt  Jahreseinkommen
1 Person € 50.000,-
2 Personen € 85.000,-
+ jede weitere Person ohne Einkommen € 7.500,-
+ jede weitere Person mit erhöhter Familienbeihilfe € 7.500,-

Wird die Einkommensgrenze überschritten, wird die Förderung vermindert. Dabei gilt:

Überschreitung um maximal 10 % Förderung um 25 % vermindert
Überschreitung um maximal 20 %   Förderung um 50 % vermindert
Überschreitung um maximal 30 % Förderung um 75 % vermindert

 

Wie sieht die Wohnbauförderung in Oberösterreich aus?

Die Art der Wohnbauförderung variiert in Oberösterreich nach Art des Bauvorhabens. Sie wird entweder als Zuschüsse zu einem Hypotheksdarlehen, als Förderungsdarlehen oder als einmaliger Bauzuschuss ausgezahlt. Höhe, Laufzeit und Verzinsung sind hier ebenfalls abhängig von der Art der Wohnbauförderung. Weitere Informationen können Sie auf der Webseite des Landes Oberösterreich nachlesen.

Wie werden Sanierungsmaßnahmen in Oberösterreich gefördert?

In Oberösterreich werden Sanierungsmaßnahmen in drei Kategorien vom Land gefördert:

  • Sanierung von Eigenheimen (Mit bis zu drei Wohnungen)
  • Sanierungen von mehrgeschossigem Wohnbau (bei Objekten mit mehr als drei Wohnungen)
  • Sanierung von Miet- und Eigentumswohnungen
  • Radonvorsorge (wenn die Radonkonzentration im Gebäude 500 Becquerel pro Kubikmeter übersteigt)

Die Förderbeiträge richten sich jeweils nach der Art der Sanierung. Bei einer Umfassenden Sanierung bestehender Eigenheime betragen die höchstmöglichen förderbaren Kosten eispielsweise € 50.000,-. Bei einer Einzelbauteilsanierung sind es € 15.000,-. Außerdem sind verschiedene Förderzuschläge wie zum Beispiel ein Wohneinheitenbonus (€ 8.000,-) oder ein Ökologiebonus (bis zu € 10.000,-) möglich. Mehr dazu erfahren Sie hier

Bei einer Eigenheimssanierung kann die Förderung entweder als nicht rückzahlbare Zuschüsse zu einem Darlehen oder als einmaliger, nicht rückzahlbarer Bauzuschuss beantragt werden.

Wer kann in Oberösterreich eine Wohnbauförderung für Sanierungsmaßnahmen beantragen?

Um eine Sanierungsförderung zu erhalten, müssen Sie sich als förderbare Person qualifizieren. Je nach Art des Bau- oder Sanierungsvorhabens können zusätzlich zu den Standardanforderungen weitere Voraussetzungen anfallen. Diese können Sie auf der Seite der Landesregierung in den jeweiligen Kategorien nachlesen.

Wie kann die Wohnbauförderung für Oberösterreich beantragt werden?

Wenn Sie in Oberösterreich leben, können Sie die Wohnbauförderung ganz einfach online beantragen. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Webseite. Um eine schnelle Abwicklung zu ermöglichen, sollten Sie darauf achten, bereits im Online-Antrag alle notwendigen Unterlagen hochzuladen.

Noch Fragen? Dann wenden Sie sich direkt an die Wohnberatung Oberösterreich:

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung

Bahnhofplatz 1

4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-141 51
E-Mail wo.post@ooe.gv.at

 

AutorIn:
Datum: 11.04.2024
Kompetenz: Förderungen

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