Wohnbauförderung Oberösterreich
Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser werden ebenso gefördert wie es Darlehen und Einmalzuschüsse gibt für Solaranlagen, Photovoltaiksysteme und die Installation von Alarmanlagen. Hier die Details der Wohnbauförderung Oberösterreich.
Es gelten die üblichen personenbezogenen Voraussetzungen. Gefördert wird der Neubau von Wohnungen (eine zur ganzjährigen Bewohnung vorgesehene und dafür geeignete bauliche Einheit innerhalb eines Gebäudes), Wohnhäusern (ein Gebäude, das zumindest teilweise Wohnzwecken dient), Eigenheimen (Wohnhaus mit max. zwei Wohnungen, das einzeln oder als Teil einer Gesamtanlage errichtet wird; Mindestgröße 80 Quadratmeter) und Reihenhäusern (höchstens zweigeschoßiges Wohnhaus mit mind. drei unabhängig voneinander und nur von außen begehbaren Wohnungen mit jeweils mindestens 80 Quadratmeter Nutzfläche).
Die Einkommensgrenzen betragen bei einer Person 37.000 Euro, bei zwei Personen 55.000 Euro, für jede weitere Person 5.000 Euro. Bei einer Überschreitung der Obergrenzen um max. 10 Prozent, 20 Prozent bzw. 30 Prozent wird eine um 25 Prozent, 50 Prozent bzw. 75 Prozent verminderte Förderung gewährt (gilt nicht bei Mietwohnungen und Alarmanlagen).
Weitere Details und Kontakt:
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