Gekipptes Einmachglas mit verschiedenen Euro- und Centmünzen liegt umgekippt auf einem rustikalen Holzboden, dazu der Text "SBG" in rotem Kreis.

Gekipptes Einmachglas mit verschiedenen Euro- und Centmünzen liegt umgekippt auf einem rustikalen Holzboden, dazu der Text "SBG" in rotem Kreis. © Ossile/shutterstock.com

Wohnbauförderung für das Land Salzburg

Sie interessieren sich für Wohnbauförderungen im Bundesland Salzburg? Seit dem 1. Jänner 2025 gilt ein neues Wohnbauförderungsgesetz. Alle wichtigen Neuerungen und Fördermöglichkeiten hier im Überblick.

Mit 1.1.2025 trat in Salzburg ein neues Wohnbauförderungsgesetz in Kraft. Das bestehende System soll dadurch vereinfacht werden, um leichteren Zugang zu leistbarem Wohnraum zu schaffen. Das umfasst unter anderem einen fixen Förderbetrag pro Quadratmeter, sowie neu gesetzte Einkommensgrenzen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hinweise und Tipps

Tipp: Die neue Regelung ist in Salzburg ab 1.1.2025 in Kraft. Der Online-Assistent ist jedoch erst ab dem 1.2.2025 wieder für neue Anträge geöffnet!

Was wird in Salzburg gefördert?

In Salzburg werden mit der Wohnbauförderung Projekte aus verschiedenen Kategorien unterstützt. Diese Kategorien umfassen:

  • Sanierungsförderung
  • Kaufförderung
  • Kaufförderung einer Mietwohnung
  • Errichtungsförderung im Eigentum
  • Errichtungsförderung von Miet(kauf)wohnungen
  • Errichtungsförderung von Wohnheimen

Wer kann in Salzburg eine Wohnbauförderung beantragen?

Die Wohnbauförderung in Salzburg ist für sogenannte "begünstigte Personen" vorgesehen. Um sich dazu zu qualifizieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Für eine Wohnbauförderung im Eigentum muss die antragstellende Person

  • volljährig sein
  • eine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder gleichgestellt sein (zum Beispiel als EU-Bürger)
  • ihren Wohnbedarf nachweisen können

Weitere Anforderungen für Miete und Sanierung können auf derWebseite für Wohnbauförderungfür das jeweilige Förderansuchen im Land Salzburg nachgelesen werden.

Wie sieht die Wohnbauförderung in Salzburg aus?

Bei der Wohnbauförderung im Eigentum (Kauf, Mietkauf, Errichtung): Ein Einmalzuschuss von bis zu 80.000 Euro, je nach Familienkonstellation. Solange Objekt nach Richtlinien der Förderung genutzt wird, muss das Geld nicht zurückgezahlt werden. Beim Mietkauf muss das Objekt der Hauptwohnsitz des Förderungswerbers sein.

Hinweise und Tipps

Tipp: Möchten Sie sich ausrechnen, wie hoch Ihre Förderung ausfallen könnte? Dann benutzen Sie dazu den Förderrechner auf der Webseite für das Land Salzburg!

Wie werden Sanierungsmaßnahmen in Salzburg gefördert?

Im Land Salzburg werden verschiedene Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern gefördert. Dazu zählen Sanierungsmaßnahmen, die zur Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes beitragen, sowie die Errichtung oder Erneuerung von Wärmebereitstellungsanlagen.

Ebenfalls zulässig sind Sanierungsmaßnahmen, welche die alten- und behindertengerechte Ausstattung eines Objekts betreffen, wie zum Beispiel der nachträgliche Einbau von Personenaufzügen (bei Objekten mit mindestens drei Geschossen) und weitere bedarfsorientierte Maßnahmen.

Wer kann in Salzburg eine Wohnbauförderung für Sanierungsmaßnahmen beantragen?

Der Antrag zur Sanierungsförderung kann im Land Salzburg von Gebäudeeigentümern und Bauberechtigten eingereicht werden. Ebenfalls möglich ist eine Antragstellung von Wohnungseigentümern von Reihenhäusern, wenn die anderen Parteien ihr Einverständnis dazu geben. Förderungen für Sanierungsmaßnahmen in der Wohnung können auch von Wohnungseigentümern, Miteigentümern, Mietern und weiteren Nutzungsberechtigten des Objekts beantragt werden. Mit der Ausnahme von Wohnheimen muss das zu sanierende Objekt der Hauptwohnsitz sein.

Wie hoch ist die Wohnbauförderung für Sanierungsmaßnahmen in Salzburg?

Auch wenn es um Sanierungen geht, besteht die Förderung in Salzburg aus einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Bei thermischen Sanierungen beträgt dieser 20 % zur Gesamtsumme der förderbaren Kosten. Bei Wärmebereitstellungsanlagen und alters- sowie behindertengerechten Sanierungsmaßnahmen liegt die Grenze bei 25 % der tatsächlich anfallenden Kosten. Wichtig: Die Online-Registrierung muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahme stattfinden!

Wie kann die Wohnbauförderung für Salzburg beantragt werden?

Die Antragstellung für die Wohnbauförderung in Salzburg geschieht online über den Online-Assistenten auf der Webseite für das Land Salzburg. Dabei müssen sie alle erforderlichen Unterlagen hochladen. Bedenken Sie, dass bei energetischen Maßnahmen der Planungsenergieausweis samt Prüfsignatur bereits in die ZEUS-Datenbank hochgeladen sein muss.

Noch Fragen? Dann wenden Sie sich direkt an die Wohnberatung Salzburg: Wohnberatung Salzburg (Erdgeschoß)
Bundesstraße 4, 5071 Wals-Siezenheim
Tel: +43 662 8042-3000
E-Mail: wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at
Redaktion
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