Wohnbauförderung Steiermark
Gefördert werden der Neubau von Eigenheimen, besonders berücksichtigt werden dabei Jungfamilien, sowie Energiesparmaßnahmen und die Barrierefreiheit. Hier die Details der Wohnbauförderungsbestimmungen in der Steiermark.
Es gelten die üblichen personenbezogenen Voraussetzungen. Gefördert wird der Neubau von Eigenheimen, Eigentumswohnungen, Mietwohnungen und Mietkaufwohnungen, Wohnheimen, Sozialmietwohnungen sowie die Hausstandsgründung von Jungfamilien und Gleichgestellten.
Als Einkommensgrenzen gelten bei einer Familiengröße von einer Person 34.000 Euro, bei zwei Personen 51.000 Euro und für jede weitere Person erhöht sich die Grenze um 4.500 Euro pro Jahr. Werden die Obergrenzen um mehr als 900 Euro überschritten, so reduziert sich die Förderhöhe um 20 Prozent.
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