Gekipptes Einmachglas mit verschiedenen Euro- und Centmünzen liegt umgekippt auf einem rustikalen Holzboden, dazu der Text "VBG" in rotem Kreis.

Gekipptes Einmachglas mit verschiedenen Euro- und Centmünzen liegt umgekippt auf einem rustikalen Holzboden, dazu der Text "VBG" in rotem Kreis. © Ossile/shutterstock.com

Wohnbauförderung Vorarlberg

Sie interessieren sich für Wohnbauförderungen im Bundesland Vorarlberg? Auch für das Jahr 2025 gelten neue Regelungen, die Sie dabei beachten müssen. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Fakten und aktuellen Regeln für Sie zusammengefasst.

Was wird in Vorarlberg gefördert?

In Vorarlberg können Sie für verschiedene Projekte im Wohnbau eine Förderung beantragen. Dazu zählen:

  • Neubauförderung im privaten Wohnbau
  • Neubauförderung im öffentlichen Wohnbau
  • Wohnhaussanierung

Wer kann in Vorarlberg eine Wohnbauförderung beantragen?

Um eine Wohnbauförderung zu bekommen, müssen Sie in Vorarlberg gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Zu den personenbezogenen Voraussetzungen zählen:

  • Sie sind österreichischer Staatsbürger oder eine gleichgestellte Person
  • Sie sind Eigentümer oder Bauberechtigter des Grundstücks
  • Es besteht ein dringender Wohnbedarf und Sie planen, das Grundstück als Ihren Hauptwohnsitz zu benutzen.

Je nach Projekt bestehen auch gebäudebezogene Voraussetzungen sowie ökologische Voraussetzungen, die Sie hier genauer nachlesen können.

Außerdem bestehen auch in Vorarlberg Einkommensgrenzen für die Wohnbauförderung. Werden diese überschritten, wird die Förderungshöhe um 5 % pro überschrittene € 50,- reduziert.

Die aktuellen Einkommensgrenzen zur Wohnbauförderung in Vorarlberg sind:

Haushaltsgröße Einkommensgrenze
1 Person € 4.000,-
2 Personen € 7.000,-
Mehr als 3 Personen € 8.250,-

Wie sieht die Wohnbauförderung in Vorarlberg aus?

In Vorarlberg bekommen Sie die Wohnbauförderung in Form eines Förderkredits. Dieser ergibt sich aus einer Basisförderung nach Quadratmetern zuzüglich möglicher Zuschüsse. Die Basisförderung beträgt dabei pauschal € 40.000,- und wird je nach Objekt beziehungsweise Projekt weiter gestaffelt. Mehr Informationen dazu können Sie hier einsehen.

Die Basisförderung kann durch diverse soziale und ökologische Zuschläge erhöht werden. So bietet Vorarlberg zusätzliche € 15.000,- für jedes Kind im Haushalt, für das Familienbeihilfe bezogen wird. Weitere Zuschläge gibt es ebenfalls für die Einhaltung verschiedener Referenzwerte zum Klimaschutz sowie für Objekte, die dem Klimaschutz Gold Standard entsprechen.

Welche Sanierungsmaßnahmen werden in Vorarlberg gefördert?

In erster Linie werden in Vorarlberg Förderungen für thermische Verbesserungsmaßnahmen an der Gebäudehülle vergeben. Das betrifft unter anderem die Außenwand, Türen und Fenster, Dächer, Decken und Terrassen etc. In der Broschüre des Bundeslands finden Sie eine genaue Auflistung der verschiedenen förderbaren Maßnahmen. Wärmepumpen und Biomasse- beziehungsweise Solaranlagen werden dabei unabhängig vom Einkommen gefördert.

Wollen Sie eine Sanierungsförderung in Vorarlberg beantragen, müssen gewisse ökologische Mindestanforderungen erfüllt werden. Diese umfassen:

  • HFKW-freie Bau- und Dämmstoffe und Bauelemente
  • PVC-freie Rohre in Gebäuden, Folien, Abdichtungsbahnen, Fußbodenbeläge und Tapeten
  • Verwendung von Holz aus nachhaltigen Quellen
  • Maximaler Kunststoffanteil von 6 % für Verputze und Verwendung von zementgebundenen Klebern.

Wie hoch ist die Wohnbauförderung für Sanierungsmaßnahmen in Vorarlberg?

Die Förderungsrechnung entsteht auf Basis des Energieausweises und wird in Form eines Kredits ausgezahlt. Als Alternative kann auch ein Einmalzuschuss in Höhe von 40 % des möglichen Kreditbetrags angefordert werden. Maximal werden € 1.500,- pro Quadratmeter förderbare Nutzfläche (Bauteilsanierung), € 1.700,- (Gesamtsanierung) oder 90 % der anerkannten Kosten bezuschusst. Bei dem Einmalzuschuss liegt die Grenze bei € 15.000,- für Eigenheime beziehungsweise € 7.500,- pro Wohneinheit. Hier finden Sie eine detaillierte Auflistung aller Optionen.

Berechnet werden die Fördersätze je Quadratmeter sanierter Baufläche, zusätzlich der jeweiligen Zuschüsse und der anrechenbaren Kosten für sonstige Sanierungsmaßnahmen. Außerdem sind verschiedene Zuschläge möglich.

Wie kann die Wohnbauförderung für Vorarlberg beantragt werden?

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie Ihren Antrag vor dem Bezug beziehungsweise vor der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen stellen.

Reichen Sie Ihren Antrag direkt bei der Abteilung für Wohnbauförderung im Amt der Vorarlberger Landesregierung ein. Die nötigen Formulare können Sie entweder dort erhalten oder auf der Webseite herunterladen und postalisch einreichen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Noch Fragen? Dann wenden Sie sich direkt an die Wohnberatung Vorarlberg: Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung Wohnbauförderung

Landhaus, Römerstraße 15
6901 Bregenz Telefon: +43 5574 511 8080
E-Mail: wohnen@vorarlberg.at
Redaktion
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