Wohnbauförderung Vorarlberg
Neben der Wohnbauförderung bietet Vorarlberg besonders mit seiner Wohnbeihilfe eine attraktive und beliebte finanzielle Unterstützung. Ebenfalls sehr ausgeprägt: die Förderung von erneuerbarne Energien. Hier die Details.
Es gelten die üblichen personenbezogenen Voraussetzungen. Beim Eigentumsneubau kann die Basisförderung erhöht werden, indem man einen Kinder- und/oder Einkommensbonus geltend macht. Eine bessere energetische, ökologische oder barrierefreie Ausführung etwa führt ebenso zu einer höheren Förderung wie eine Gebäudefassade aus Holz oder die Verwendung nachwachsender Dämmstoffe.
Die Neubauförderungsrichtlinie für den privaten Wohnbau gilt ab 01.01.2018 für zwei Jahre. Die Einkommensgrenze für einen Einpersonenhaushalt beträgt 3.100 Euro, für Zwei- und Mehrpersonenhaushalte 5.500 Euro (Nettojahresgehalt durch zwölf). Das Erwerbseinkommen bzw. Folgeeinkommen, AMS-Taggeld und Kinderbetreuungsgeld von Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs wird bis zu einer Höhe von monatlich 800 Euro nicht berücksichtigt. Pro Quadratmeter förderbare Nutzfläche beträgt die Förderung, wobei der Förderungskredit auf ganze 100 Euro gerundet wird, für Eigenheime 300 Euro, für Doppelhäuser 400 Euro, für Reihenhäuser ab drei Einheiten 500 Euro, für Zu-, Ein- oder Umbauten, Wohnungserweiterungen 800 Euro .
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