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Wohnbauförderung für Wien

Sie interessieren sich für Wohnbauförderungen im Bundesland Wien? Auch für das Jahr 2023 gelten neue Regelungen, die Sie dabei beachten müssen. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Fakten und aktuellen Regeln für Sie zusammengefasst.

Was wird in Wien gefördert?

Die Wiener Wohnbaupolitik investiert vor allen in drei Bereiche: die Subjektförderung, die Errichtung von Neubauten und die Sanierung von Altbauten. Dadurch soll neuer, lebenswerter Wohnraum geschaffen und das Stadtbild der Landeshauptstadt verbessert werten. Bei der Wohnhaussanierung setzt Wien auf das Prinzip der „sanften Stadterneuerung“, bei der die Mieter während der Sanierungsarbeiten in ihren Wohnungen verbleiben können.

Bei Neubauten werden in Wien Eigenheime und Mehrfamilienwohnhäuser gefördert. Laut der Webseite der Stadt Wien umfassen diese Förderungen:

  • Bei Eigenheimen: den Bau von Kleingartenwohnungen und Eigenheimen auf Pachtgrund, den Bau von Eigenheimen auf Eigengrund und den Dachgeschossausbau für den Eigenbedarf.
  • Bei Mehrfamilienwohnhäusern: Den Bau von Eigentumswohnungshäusern, Mietwohnungshäusern und Heimen.

In der Subjektförderung bietet die Stadt Wien ein sogenanntes Eigenmittelersatzdarlehen. Damit wird der Erwerb von geförderten Eigentumswohnungen unterstützt.

Wer kann in Wien eine Wohnbauförderung beantragen?

Um in Wien eine Wohnbauförderung zu beantragen, müssen Sie einige grundlegende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen volljährig und ein österreichischer Staatsbürger (oder eine gleichgestellte Person) sein.
  • Sie müssen die betreffende Immobilie als Ihren Hauptwohnsitz verwenden und spätestens sechs Monate nach Fertigstellung beziehen – es muss also ein dringendes Wohnbedürfnis bestehen.
  • Bei Neubauten müssen gewisse technische und ökologische Richtlinien eingehalten werden. Zum Beispiel muss das Objekt dem § 2 der Neubauverordnung 2007 (in Verbindung mit § 15 Neubauverordnung 2007) entsprechen.
  • Die Wohnnutzfläche wird nach Anzahl der Bewohner festgelegt. Sie reicht von 50 Quadratmeter für eine Person bis zu maximal 150 Quadratmeter für acht Personen. Die genaue Staffelung können Sie auf der hier nachlesen. Die tatsächliche Wohnnutzfläche darf in jedem Fall 150 Quadratmeter nicht überschreiten.
  • Außerdem gelten für die Wohnbauförderung in Wien bestimmte Einkommensgrenzen. Das Einkommen muss via Einkommensnachweis bewiesen werden. Die Grenzen richten sich nach der Anzahl der Bewohner des Haushaltes.
  • Je nach Projekt und Förderart können weitere Voraussetzungen anfallen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Stadt Wien.

 

Wie sieht die Wohnbauförderung in Wien aus?

In Wien werden Wohnbauprojekte für Neubauten durch einen Kredit des Bundeslandes Wien (Landesdarlehen) gefördert. Die Laufzeit beträgt 30 Jahre und die Zinsen 1 % pro Jahr. Die Kapitalrückzahlungen beginnen nach dem sechsten Jahr der Darlehenslaufzeit.

Die Höhe des Darlehens richtet sich in Wien nach der Größe der Immobilie. Dabei wird pro Quadratmeter Nutzfläche ein Fixbetrag von 365,- gewährt.

Die Laufzeit des Darlehens beginnt für gewöhnlich mit dem Einzug in die Wohnung beziehungsweise nach der Fertigstellungsanzeige, wenn die Förderung zugezählt wurde.

Wie werden Sanierungsmaßnahmen in Wien gefördert?

In puncto Sanierung liegt ein besonderer Fokus auf thermisch-energetischen Verbesserungen von Objekten, wie zum Beispiel die Umstellung von Heizungsanlagen. Aber auch Wohnungsverbesserungen, wie zum Beispiel zur Montage von Sonnenschutzmaßnahmen, Schall- und Wärmeschutz, Sicherheitsfenstern und der Einbau von Sanitäranlagen (in Wohnungen der Kategorie C und D) wird bezuschusst. Ebenfalls förderbar ist der Umbau zu barrierefreien Wohnräumen.

Wer kann in Wien eine Wohnbauförderung für Sanierungsmaßnahmen beantragen?

Um in Wien eine Sanierungsförderung zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Bei einer Sanierungsmaßnahme müssen Sie als antragstellende Person der Eigentümer des Eigenheims oder des Kleingartenwohnhauses beziehungsweise der Pächter des Kleingartenwohnhauses sein. Die Baubewilligung muss mindestens 20 Jahre alt sein und die Immobilie muss als Hauptwohnsitz benutzt werden.

Wohnungsverbesserungen wie Schall- und Wärmeschutzfenster, Sicherheitstüren oder die Montage eines Sonnenschutzes können auch von Mietern beantragt werden. Je nach Art der Wohnungsverbesserung fallen hier weitere Voraussetzungen an.

Wie hoch ist die Wohnbauförderung für Sanierungsmaßnahmen in Wien?

Die Höhe der Förderung unterscheidet sich nach Projekt und Sanierungs- beziehungsweise Wohnungsverbesserungsmaßnahme. Die Förderungen können beispielsweise in Form von Annuitätenzuschüssen oder einmaligen nichtrückzahlbaren Beträgen ausgezahlt werden.

Für ein Sanierungskonzept für Einfamilienhäusern, Kleingartenwohnhäusern und Reihenhäusern wird beispielsweise eine einmalige, nicht rückzahlbare Förderung in der Höhe von bis zu € 1.000,- gewährt, bei Zweifamilienhäusern kann die Förderung bis zu € 1.500,- (aber maximal die Hälfte der nachgewiesenen Kosten) betragen. Die genaue Staffelung der verschiedenen Zuschüsse können Sie hier nachlesen.

Wie kann die Wohnbauförderung für Wien beantragt werden?

Der genaue Weg und Umfang der Antragstellung für eine Wohnbauförderung in Wien unterscheidet sich je nach Art des Ansuchens. In den meisten Fällen kann der Antrag direkt online gestellt werden. Das ist zum Beispiel bei der Neubauförderung oder der Sanierungsförderung der Fall. Gegebenenfalls müssen Sie dabei allerdings bestimmte Anträge ausdrucken und sie mitsamt den benötigten Unterlagen postalisch einreichen. Wenn Sie eine Subjektförderung im Bereich des Eigenmittelersatzdarlehens beziehen möchten, müssen Sie zunächst einen persönlichen Beratungstermin bei der Wohnbauberatung in Wien vereinbaren. Ihr Ansprechpartner ist dabei die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten.

Noch Fragen? Dann wenden Sie sich direkt an die Wohnberatung Wien:

MA 50
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Muthgasse 62 / 1. OG
1190 Wien

Tel.:01/4000 - 8050
E-Mail:post@ma50.wien.gv.at

 

AutorIn:
Datum: 25.05.2023
Kompetenz: Förderungen

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