Alte Metallrohre verlaufen horizontal und vertikal entlang einer grauen Betonwand einige Rohre sind rostig und haben Gebrauchsspuren.

Bleirohre © D Russell 78/Shutterstock

Bleirohre im Haus: Das sagt das Mietrecht

Die Rechtslage ist eindeutig. Beeinträchtigen Bleirohre im Inneren eines Hauses das Trinkwasser, unterliegen die Vermieter einer unbedingten Behebungspflicht. Eine Mietminderung bei Nichtbeachtung ist rechtlich möglich.

Der OGH definiert wie folgt: "Sind Bleirohre im Inneren des Hauses für eine Trinkwasserkontamination ursächlich, so trifft den Vermieter grundsätzlich eine Behebungspflicht unabhängig davon, ob es sich um Leitungen im Mietobjekt selbst oder Leitungen in den allgemeinen Teilen des Hauses handelt." Wichtig dabei ist aber natürlich festzuhalten, dass die so genannte Erhaltungspflicht der VermieterInnen nur dann greift, wenn die Bleirohre im betreffenden Haus sind und nicht etwa das öffentliche Leitungsnetz von Gemeinde oder Stadt noch Bleirohre enthält.

Hinweise und Tipps

Erlaubte Grenzwerte

DieÖsterreichische Trinkwasserverordnung 304/2001 (Umsetzung der -Richtlinie 98/83 EG)legt einenmaximal zulässigenGrenzwert für Blei im Trinkwasservon 10 μg.l-1 fest.

Warum ist Blei gefährlich?

Blei ist ein Nervengift, welches einschränkende Wirkung auf die Blutbildung und die Intelligenzentwicklung haben kann. Besondere Vorsicht ist bei Schwangeren, Kindern, chronisch Kranken und immungeschwächten Personen und Ungeborenen geboten. In Österreich gelten klare gesetzliche Grenzwerte. Werden diese Werte überschritten, darf das Wasser auch nicht mehr getrunken werden.

Was tun bei bleihältigem Wasser?

Laut Experten ist besonders das Standwasser hoch belastet, Sie sollten also unbedingt morgens und nach längerer Abwesenheit das Wasser ein paar Minuten rinnen lassen, bevor Sie es konsumieren. Aber: Das bietet natürlich keine Lösung auf Dauer. Auch spezielle Filter minimieren das Problem nur marginal. In Wirklichkeit müssen Bleirohre einfach ausgetauscht werden, um eine Belastung des Trinkwassers zu vermeiden.

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Laut Mietgesetz muss der Vermieter handeln

In Österreich gelten Bleirohre in der Trinkwasserversorgung als Mangel der Mietsache, sobald der zulässige Grenzwert für Blei im Trinkwasser überschritten ist oder eine Gesundheitsgefährdung naheliegt. Dann treffen den Vermieter Erhaltungs- bzw. Behebungspflichten und der Mieter hat in der Regel Anspruch auf Mietzinsminderung. EinAustausch der Wasserleitungen wird übrigens nicht als Modernisierungsmaßnahme bewertet, die Kosten dafür sind also auch nicht umlegbar.

Bei Bleirohren ist eine Mietminderung möglich

Grundsätzlich liegt bei einer Überschreitung des Blei-Grenzwertes eine Gesundheitsgefährdung und damit ein Mangel der Mietsache vor. Als Mieterin oder Mieterdürfen Sie also eine Mietzinsreduktion - nach momentaner Rechtslage um die 10Prozent, im Einzelfall höher- verlangen. Das bestätigt auch ein Urteil des OGH aus dem Jahr 2006. Ein Mieter war gezwungen, Trinkwasser in seine Wohnung zu schaffen, da das Wohnungswasser zu hohe Bleiwerte aufwies. Das Gericht sprach dem Klagenden damals eine Reduktion des Mietzinses von 10 Prozent zu.

Was tun, wenn der Vermieter nicht handelt?

Zuerst sollten Sieeine Wasseranalyse (z. B. durch ein Labor) durchführen lassen,um den tatsächlichen Bleigehalt des Leitungswassers nachzuweisen.Mit dem Gutachten können Sie als Mieterin oder Mieterden Vermieter schriftlich zur Mängelbehebung und – unter Vorbehalt – zur Mietzinsminderung auffordern; kommt es zu keiner Lösung, ist anwaltliche Beratung oder die Hinzuziehung einer Mieterberatung bzw. Schlichtungsstelle sinnvoll. Auch der Gang zur örtlichen Gesundheitsbehörde ist dann empfehlenswert, vondieser Stelle können Eigentümerbehördlichzum Austausch der Bleirohre verpflichtet werden.

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Veronika Kober
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