Außentreppe aus Beton führt an Haus mit Holzfassade hoch. Hochwertiges Geländer mit Handlauf aus silbernem Metall schließt die Treppenwange ab.

Außentreppe aus Beton führt an Haus mit Holzfassade hoch. Hochwertiges Geländer mit Handlauf aus silbernem Metall schließt die Treppenwange ab. © vulkanismus/stock.adobe.com

Geländer und Handlauf: Wichtige Sicherheitsvorschriften

Ein sicheres Geländer ist eine gesetzliche Notwendigkeit für Ihre und die Sicherheit aller auf Ihrem Grundstück. Hier erfahren Sie alle wichtigen Details zu Vorschriften und Normen, Materialien und Gestaltungsmöglichkeiten.

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Sie haben eine Außentreppe, Podeste, eine Dachterrasse oder andere offene Flächen im Außenbereich? Dann ist ein entsprechend sicheres Geländer oder ein Handlauf unumgänglich. Lassen Sie die Installation von einem Fachbetrieb durchführen, um alle Vorschriften einzuhalten und langfristige Freude an Ihrem Geländer zu haben.

Die wichtigsten Vorschriften - was sagt die ÖNORM?

Gemäß ÖNORM B5371 gelten folgende Mindestanforderungen an Geländer im Außenbereich:

  • Standardhöhe: 100 cm
  • Bei Höhen über 12 m: 110 cm
  • Maximaler Sprossenabstand: 12 cm
  • Bodenabstand: maximal 10 cm

Materialwahl und Ausführung

Geländer und Handläufe im Außenbereich werden in erster Linie aus Edelstahl, ein sehr wartungsarmes und langlebiges Material, hergestellt. Pulverbeschichtetes Metall erlaubt vielfältige Farboptionen. Sehr beliebt ist auch Holz, das eine natürliche Optik ausstrahlt, aber natürlich pflegeaufwändiger ist.

Konstruktionsarten beim Handlauf

Der Handlauf ist entweder der obere Abschluss eines Geländers oder er dient z. B. bei Stiegen wandseitig zum Anhalten. Handläufe bei Außentreppen sind zumeist auf Stahlstützen oder Distanzstücken direkt an der Wand montiert und haben, je nach Einrichtung und Bodenbelag, einen aufgesetzten Holz- oder Metallhandlauf. Dabei sollten die Stützen wandseitig mit Rosetten abgedeckt sein, damit die Bohrungen nicht sichtbar sind.

Konstruktionsarten bei frei stehenden Geländern

Frei stehende Geländer sind stabile Trag- und Rahmenkonstruktionen. Als Absturzsicherung werden frei stehende Geländer mit mindestens 100 cm Höhe entlang der offenen Seite von Stiegen und Podesten angebracht. Grundsätzlich notwendig ist eine Trag- und Rahmenkonstruktionen aus Stahlprofilen, die stabil mit dem Treppenlauf verbunden ist. Sowohl der unterste als auch der oberste Geländersteher sind für die Stabilität der Konstruktion entscheidend. Die Steher können von oben in den Trittstufen, in den Wangen oder seitlich in der Laufplatte/Wange fixiert werden. Auch hier ist es schöner anzusehen, wenn Rosetten am Fuß der Steher die Bohrungen abdecken.

Die Füllung der Geländerelemente können als vertikale Sprossen aus Rundrohr zwischen Handlauf und Stufen oder in einer Rahmenkonstruktion z. B. aus Flachstahl, in welche die Sprossen aus montiert werden. Die Füllstäbe dürfen in einem maximalen Abstand von 12 cm situiert werden, und der untere Abstand des Rahmens darf maximal 10 cm betragen. Alternativ können auch Glastafeln anstelle von Sprossen eingesetzt werden, wodurch die gesamte Stiege einen durchsichtigen Eindruck erweckt.

Tipps zur Konstruktion und Montage

  • Korrosionsgeschützte Schrauben verwenden
  • Bei Aluminium: Chromnickelstahl-Verbindungen nutzen
  • Sichtbare Schrauben müssen vernickelt sein
  • Bohrungen mit Rosetten abdecken
  • Sorgfältige Abdichtung der Montagepunkte
  • Wasserschäden durch eindringende Feuchtigkeit vermeiden
  • Genaue Aufmaße vor der Fertigung nehmen
  • Witterungsbeständige Materialien wählen

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Peter Erlebach
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