PV-Förderung: So sichern Sie sich 2.000 Euro in Salzburg
Wie und in welcher Form es in Zukunft finanzielle Unterstützung beim Kauf von PV-Anlagen gibt, ist noch nicht gesagt. Das Land Salzburg hat nun seine Förderung neu aufgestellt. Hier die Details.
Die bundesweiten Förderungen für Photovoltaikanlagen im Zuge der Raus aus Öl und Gas - Aktion ist ausgelaufen. Und ab April 2025 soll die Befreiung von der Mehrwertsteuer für PV-Anlagenkäufe abgeschafft werden. Ob, in welcher Höhe und wann die beliebte Finanzspritze für Eigenheimbesitzer wieder kommt, hängt von der neuen Bundesregierung ab. Das Bundesland Salzburg prescht nun vor und stellt seine Landesförderung auf neue Beine.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die gleichzeitige Errichtung von Photovoltaikanlagen inklusiveStromspeicher sowie alleinige Speichernachrüstungen zu bestehenden Photovoltaikanlagen. Empfänger der Förderung sind natürliche und juristische Personen.
Für Photovoltaikanlagen ab 5 kWp gibt es einen pauschalen Zuschuss von 1.000 Euro. Zusätzlich werden Stromspeicher ab 5 kWh Kapazität mit weiteren 1.000 Euro gefördert. Diese Kombination ermöglicht eine maximale Förderung von 2.000 Euro pro Haushalt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:
- Mindestleistung der PV-Anlage: 5 Kilowatt Peak
- Bei Speicherförderung: Mindestkapazität von 5 Kilowattstunden
- Fachgerechte Installation
- Rechnung mit Datum ab 1. Februar 2025
Der Fokus der neuen Förderung liegt klar auf der Optimierung des Eigenverbrauchs. Statt überschüssigen Strom ins Netz einzuspeisen, können Sie durch einen Speicher mehr selbst produzierten Strom nutzen und Ihre Energiekosten deutlich senken.
So kommen Sie zur Förderung in Salzburg
Die Beantragung für die Photovoltaikförderung wurde stark vereinfacht: Einfach den Online-Antrag auf der Website des Landes Salzburg ausfüllen, innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung der Anlage einreichen und die Rechnung beilegen. Fertig!
Übergangsregelung für bestehende Förderungen
Für bereits geplante Anlagen gilt eine Übergangsregelung: Bestellungen bis 15. Februar 2024 können noch nach den alten Förderbedingungen abgewickelt werden, müssen aber bis 31. Juli 2025 abgerechnet sein.
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