Eine Hand hält einen Stift, während ein Mann in einem Anzug ein Klemmbrett mit einem Dokument im Hintergrund hält.

Eine Hand hält einen Stift, während ein Mann in einem Anzug ein Klemmbrett mit einem Dokument im Hintergrund hält. © Gajus/shutterstock.com

Kein Hausbau ohne Bauwerkvertrag

Mit dem Bauwerkvertrag wird dem Bauunternehmer der Auftrag erteilt, die im Bauwerkvertrag näher beschriebenen Leistungen verbindlich zu erbringen. Er ist mindestens so wichtig wie ein Kaufvertrag.

Was auch immer Sie mit klugen Verhandlungen beim Liegenschaftskaufvertrag herausgeholt haben, ein Vielfaches davon können Sie wieder verlieren, wenn der Bauwerksvertrag nicht passt oder noch schlechter, gar nicht existiert. Denn wenn es zu Baumängeln oder Bauschäden kommt, sind Sie als BauherrIn mit einem Bauwerksvertrag auf der (finanziell) sicheren Seite. Oder verzichten Sie freiwillig auf einen Airbag im Auto, auch wenn er den Kaufpreis geringfügig erhöht?

Hinweise und Tipps

Bauwerkverträge sollten von Rechtsanwälten verfasst werden, die Erfahrungen mit Bauprozessen haben und daher genau wissen, was alles schief gehen kann.

Warum einen Bauwerkvertrag?

Ein Bauvertrag schützt Sie vor Komplikationen, die im Hausbauprozess auftreten können. Werden die Baupreise zum Beispiel zu knapp kalkuliert, kann es im Zuge der Bauausführung zu Änderungen bzw. Ergänzungen des ursprünglichen Bauvorhabens kommen, die dann meist teuer abzugelten sind. Um diese Gefahr auszuschließen, ist ein lückenloser Bauwerkvertrag erforderlich, der möglichst alle Risikopotenziale abdeckt und Sie ruhiger schlafen lässt.

Treffen Sie parallel zu dem Bauwerkverträge keine weitere Absprachen, Vereinbarungen oder Bestellungen. Oft ist es dem juristischen Laien gar nicht bewusst, Verträge abzuschließen oder abgeschlossene Verträge zu ändern. Halten Sie sich daher strikt an die Regeln des Bauwerkvertrags – dann sind Sie vor Überraschungen bestmöglich geschützt.

Hinweise und Tipps

Achtung:

Ein Bauwerkvertrag kommt nicht erst durch Unterfertigung zustande, sondern bereits durch die Annahme eines Offerts bzw. Angebots des Bauunternehmens. Dann gelten zudem noch die AGB des Bauunternehmers, die selten zum Vorteil des Bauherrn formuliert sind.

Rechtsschutzversicherung greift oft zu kurz

Leider ist es so, dass im Falle eines Streites die abgeschlossene Rechtsschutzversicherung wenig bringt. Denn: So genannte Bausachen, das sind baubewilligungspflichtige oder in Zusammenhang damit stehende Baumaßnahmen, werden von keiner Rechtsschutzversicherung in Österreich gedeckt. Dies hat seinen guten Grund: Bausachen sind überdurchschnittlich oft Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Und wenn man sich streiten muss, wird es meist sehr teuer: hohe Streitwerte, hohe Gutachterkosten. Ein Grund mehr, mit einem wasserdichten Bauwerkvertrag solche unversicherbaren Risiken zu vermeiden.

Redaktion
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