Gekipptes Einmachglas mit verschiedenen Euro- und Centmünzen liegt umgekippt auf einem rustikalen Holzboden, dazu der Text "TIROL" in rotem Kreis.

Gekipptes Einmachglas mit verschiedenen Euro- und Centmünzen liegt umgekippt auf einem rustikalen Holzboden, dazu der Text "TIROL" in rotem Kreis. © Ossile/shutterstock.com

Wohnbauförderung für Tirol

Sie interessieren sich für Wohnbauförderungen im Bundesland Tirol? Auch für das Jahr 2026 gelten neue Regelungen, die Sie dabei beachten müssen. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Fakten und aktuellen Regeln für Sie zusammengefasst.

Die Tiroler Wohnbauförderung soll bedarfsgerechten, leistbaren und qualitätsvollen Wohnraum ermöglichen. Sie bietet dafür – je nach Vorhaben – Förderungskredite, nicht rückzahlbare Zuschüsse und Beihilfen. Die konkreten Voraussetzungen und Förderhöhen richten sich nach dem Projekt, der Haushaltsgröße, dem Einkommen und den jeweils geltenden Richtlinien.

Was wird in Tirol gefördert?

In Tirol werden mit der Wohnbauförderung verschiedene Projekte unterstützt. Diese umfassen:

  • Errichtung oder Ersterwerb von Wohnobjekten, zum Beispiel Neubau, Umbau, Zubau oder Einbau
  • Erwerb einer gebrauchten Wohnung beziehungsweise eines gebrauchten Wohnhauses
  • Sanierungsmaßnahmen bei bestehenden Wohnobjekten

Beim Erwerb gebrauchter Objekte gilt: Förderbar ist grundsätzlich der Kauf eines mindestens vier Jahre alten, nicht mehr wohnbaugeförderten Wohnhauses oder einer Wohnung zu einem angemessenen Preis.

Wer kann in Tirol eine Wohnbauförderung beantragen?

Um in Tirol eine Wohnbauförderung zu erhalten, müssen Voraussetzungen in zwei Kategorien erfüllt werden.

  1. Personenbezogene Voraussetzungen

Als antragstellende Person müssen Sie – je nach Förderungsart – Eigentümer, Miteigentümer oder Bauberechtigter des Grundstücks beziehungsweise Wohnobjekts sein.
Sie müssen österreichischer Staatsbürger oder einer österreichischen Staatsbürgerin gleichgestellt sein.
Das zu fördernde Objekt muss zur Deckung Ihres regelmäßigen Wohnbedarfs dienen. Es muss daher grundsätzlich Ihr Hauptwohnsitz sein und ganzjährig sowie regelmäßig genutzt werden.
Die Finanzierung des Vorhabens muss gesichert sein, etwa durch Eigenmittel, eigene Arbeitsleistungen oder Kredite.
Sie dürfen die geltenden Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Maßgeblich ist grundsätzlich das Familieneinkommen des vorangegangenen Kalenderjahres: ein Zwölftel des Jahresnettoeinkommens zuzüglich beispielsweise Unterhaltszahlungen oder Kinderbetreuungsgeld.
Die aktuellen monatlichen Einkommensgrenzen betragen:

Personen im Haushalt Einkommensgrenze
1 Person € 3.800,-
2 Personen € 6.300,-
3 Personen € 6.780,-
Jede weitere Person + € 480,- pro Person

Bei einer Überschreitung der Einkommensgrenze wird die Förderung pro angefangene 100 Euro Überschreitung um 25 Prozent gekürzt.

2. Gebäudebezogene Voraussetzungen

Auch in Tirol gelten gebäudebezogene Voraussetzungen. Diese unterscheiden sich je nach Art der Förderung, Objekt und Maßnahme. Bei Neubauten sind insbesondere Anforderungen an Energieeffizienz, Heizsystem und Photovoltaik zu beachten. Bei Sanierungen kommt es unter anderem auf das Alter des Gebäudes, die konkrete Maßnahme und die technischen Mindestanforderungen an. Mehr Details können auf der Webseite des Bundeslandes nachgelesen werden.

Energieeffiziente Haustypen im Vergleich

Wie sieht die Wohnbauförderung in Tirol aus?

Die Wohnbauförderung in Tirol kann – abhängig vom Vorhaben – als Förderungskredit, Wohnbauscheck oder in Form von Zusatzförderungen ausbezahlt werden.

Wohnbauförderung als Kredit

Für ein Eigenheim in nicht verdichteter Bauweise kann ein Förderungskredit von 54.000 Euro gewährt werden. Der Kredit wird im Grundbuch sichergestellt und über eine Laufzeit von maximal 37,5 Jahren mit steigender Annuität zurückgezahlt. Für Doppelhäuser, Reihenhäuser und Eigentumswohnungen in verdichteter Bauweise richtet sich die Förderhöhe hingegen nach der förderbaren Nutzfläche und dem durchschnittlichen Grundstücksanteil.

Wohnbauförderung über Wohnbauscheck

Als Alternative zum Förderungskredit kann für ein Eigenheim in nicht verdichteter Bauweise ein Wohnbauscheck von 18.900 Euro beantragt werden. Die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden, eine grundbücherliche Sicherstellung ist nicht notwendig. Über das Eigenheim darf allerdings erst nach zehn Jahren wieder frei verfügt werden. Bei verdichteter Bauweise beträgt der Wohnbauscheck 35 Prozent des möglichen Förderungskredits.

Erwerbsförderung für gebrauchte Objekte

Der Erwerb eines gebrauchten, mindestens vier Jahre alten und nicht mehr wohnbaugeförderten Wohnobjekts kann gefördert werden, sofern der Kaufpreis angemessen ist und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Förderungskredit; als Alternative kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Wohnbauscheck beantragt werden.

Zusatzförderungen

Durch bestimmte Maßnahmen wie energiesparendes und umweltfreundliches Bauen, sicheres Wohnen oder behindertengerechte Maßnahmen können zusätzliche Förderungen bewilligt werden. Auch für umfassende thermisch-energetische Sanierungen sowie den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme gibt es eigene Zuschüsse.

Das Land Tirol bietet Beratungen zur Wohnbauförderung an. Beratungstermine können online vereinbart werden.

Mit diesen umweltfreundlichen Baustoffen bauen Sie nachhaltig

2024 hat das Bundesland Tirol die sogenannte FörderTour ins Leben gerufen. Dabei können Sie sich wohnortnah in allen Tiroler Bezirken zur Wohnbauförderung und anderen Förderprogrammen beraten lassen und bei Interesse direkt zusammen mit den Profis einen Antrag stellen! Mehr Information zu finden Sie hier.

Wie werden Sanierungsmaßnahmen in Tirol gefördert?

Auch für die Sanierung bestehender Wohnobjekte können Sie in Tirol eine Förderung beantragen. Förderbar sind Wohnungen, Eigenheime und Wohnheime, wenn die persönlichen, gebäudebezogenen und technischen Voraussetzungen erfüllt werden. Das sanierte Objekt muss grundsätzlich als Hauptwohnsitz genutzt werden; Nebenwohnsitze sowie gewerblich oder touristisch genutzte Räume sind nicht förderbar.

Unabhängig vom Gebäudealter können in Tirol unter anderem folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Vereinigung, Teilung oder Vergrößerung von Wohnungen
  • Umwandlung sonstiger Räume in Wohnraum
  • behinderten- und altengerechte Maßnahmen
  • Solar- und Photovoltaikanlagen
  • Anschluss an Fern- oder Nahwärme

passive Maßnahmen zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung, etwa außenliegender Sonnenschutz
Bei Gebäuden, deren Baubewilligung mehr als zehn Jahre zurückliegt, können zusätzlich beispielsweise Maßnahmen zum Wärmeschutz, Fenstertausch, Heizungs- und Warmwasserverbesserungen, Schall- und Feuchtigkeitsschutz, E-Mobilitätsinfrastruktur sowie Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung gefördert werden.

Bei Gebäuden, deren Baubewilligung mehr als zwanzig Jahre zurückliegt, können darüber hinaus Dachsanierungen ohne Dämmung, Dachbegrünungen und der nachträgliche Einbau fehlender Sanitärausstattung förderbar sein.

Dachsanierung: Alle Kosten auf einen Blick

Wie hoch ist die Wohnbauförderung für Sanierungsmaßnahmen in Tirol?

Die Sanierungsförderung wird als Einmalzuschuss oder Annuitätenzuschuss ausbezahlt.

Einmalzuschuss

Der Einmalzuschuss kann bei einer Finanzierung durch Eigenmittel beantragt werden. In der Basisförderung beträgt er 15 Prozent der förderbaren Kosten. Je nach Maßnahme sind höhere Fördersätze möglich: Bei Photovoltaikanlagen kann der Einmalzuschuss beispielsweise bis zu 50 Prozent der förderbaren Kosten betragen.

Annuitätenzuschuss

Der Annuitätenzuschuss kann bei einer Finanzierung durch Bankkredit beantragt werden. In der Basisförderung beträgt er 25 Prozent der anfänglichen Kreditbelastung. Die Auszahlung erfolgt halbjährlich und wird für höchstens zwölf Jahre gewährt. Voraussetzung ist ein Bankkredit mit einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren. Je nach Maßnahme sind Annuitätenzuschüsse von bis zu 55 Prozent möglich.

Zusatzförderung

Unter Umständen kann zudem eine Zusatzförderung in Anspruch genommen werden, etwa ein Ökobonus für eine umfassende thermisch-energetische Sanierung oder ein Bonus für den Umstieg von fossilen Energieträgern auf ein klimafreundliches Heizsystem.

Obergrenze

Die Obergrenze der Sanierungsförderung in Tirol beträgt für Eigentümer 1.100 Euro pro Quadratmeter förderbarer Nutzfläche. Mieter können insgesamt bis zu 34.000 Euro an förderbaren Kosten geltend machen. Die förderbaren Gesamtkosten müssen mehr als 1.000 Euro betragen; grundsätzlich werden nur Rechnungen über 100 Euro berücksichtigt.

Fremdfinanzierung: Alles, was Sie über Ihren Kredit wissen sollten

Tipp: Hier finden Sie eine Übersicht der Einreichstellen in Tirol!

Wie kann die Wohnbauförderung für Tirol beantragt werden?

Um eine Wohnbauförderung in Tirol zu beantragen, müssen Sie ein Ansuchen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Einreichstelle einreichen. Für Neubau oder Ersterwerb wird das Formular A1, für Erwerb oder Fertigstellung eines Wohnobjekts das Formular A4 und für Wohnhaussanierungen das Formular A5 verwendet.

Für Photovoltaik- und Solaranlagen sowie Sonnenschutzmaßnahmen im Rahmen der Wohnhaussanierung steht auch ein Online-Antrag zur Verfügung. Dafür ist eine ID Austria erforderlich.

Achten Sie darauf, den Antrag rechtzeitig einzureichen und die jeweils geltenden Fristen der entsprechenden Förderungsrichtlinie zu beachten. Bei Sanierungen werden grundsätzlich Rechnungen, die mehr als 18 Monate vor der Antragstellung ausgestellt wurden, nicht berücksichtigt.

Wenn Ihr Ansuchen bewilligt wird, erhalten Sie eine Förderungszusicherung. Bei einem Förderungskredit ist anschließend die vorgesehene grundbücherliche Sicherstellung erforderlich. Beim Wohnbauscheck ist dies nicht notwendig. Im Anschluss wird die Förderung entsprechend den Förderungsbedingungen ausbezahlt.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Noch Fragen? Dann wenden Sie sich direkt an die Wohnberatung Tirol: Amt der Tiroler Landesregierung - Abteilung Wohnbauförderung Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512 / 508-2732
E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at

Nicht aus Voralrberg? Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Möglichkeiten zur Wohnbauförderung in Österreich nach Bundesland:

Wohnbauförderung in Österreich: Übersicht

Redaktion
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