Gekipptes Einmachglas mit verschiedenen Euro- und Centmünzen liegt umgekippt auf einem rustikalen Holzboden, dazu der Text "TIROL" in rotem Kreis.

Gekipptes Einmachglas mit verschiedenen Euro- und Centmünzen liegt umgekippt auf einem rustikalen Holzboden, dazu der Text "TIROL" in rotem Kreis. © Ossile/shutterstock.com

Wohnbauförderung für Tirol

Sie interessieren sich für Wohnbauförderungen im Bundesland Tirol? Auch für das Jahr 2025 gelten neue Regelungen, die Sie dabei beachten müssen. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Fakten und aktuellen Regeln für Sie zusammengefasst.

Bereits im Herbst 2024 wurde die Wohnbauförderung Tirol verbessert und an die Bedürfnisse der Tiroler und Tirolerinnen angepasst. Auch 2025 gelten diese neuen Regelungen, die den Förderprozess erleichtern und Förderungen leichter zugänglich machen sollen. Was sich geändert hat, wer eine Förderung bekommt und was gefördert wird, erfahren Sie hier.

Was wird in Tirol gefördert?

In Tirol werden mit der Wohnbauförderung verschiedene Projekte unterstützt. Diese umfassen:

  • Errichtung/Ersterwerb von Wohnobjekten, zum Beispiel Neubau, Umbau, Zubau
  • Erwerb einer gebrauchten Wohnung (neu)
  • Sanierungsmaßnahmen bei bestehenden Objekten

Wer kann in Tirol eine Wohnbauförderung beantragen?

Um in Tirol eine Wohnbauförderung zu erhalten, müssen Voraussetzungen in zwei Kategorien erfüllt werden.

1. Personenbezogene Voraussetzungen

  • Als antragstellende Person müssen Sie der Eigentümer oder Bauberechtigte des Grundstücks sein.
  • Sie müssen ein österreichischer Staatsbürger oder eine gleichgestellte Person sein.
  • Die zu fördernde Wohnung muss Ihr (zukünftiger) Hauptwohnsitz sein. Das bedeutet, dass das Objekt ganzjährig und regelmäßig von Ihnen benutzt werden muss.
  • Die Finanzierung der Wohnung muss gesichert sein, zum Beispiel durch Eigenmittel, eigene Arbeitsleistungen oder Kredite bei Bausparkasse oder Hypothekarkredite.
  • Sie dürfen die Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese richten sich nach den Jahresnettoeinkünften aller im Haushalt lebender Personen geteilt durch zwölf, inklusive zusätzlicher Einkommensquellen wie zum Beispiel Betreuungsgelder. Mit der Reform im Herbst 2024 wurden die Einkommensgrenzen wie folgt angehoben:
Personen im Haushalt Einkommensgrenze
1 Person € 3.800,-
2 Personen € 6.300,-
3 Personen € 6.780,-
Jede weitere Person + € 480,- pro Person

Bei einer Überschreitung der Einkommensgrenze wird die Förderung pro begonnene € 100,- um 25 % gekürzt.

2. Gebäudebezogene Voraussetzungen

Ebenfalls gelten in Tirol gebäudebezogene Voraussetzungen. Diese unterscheiden sich je nach Art der Förderung und Art des Objekts und können auf der Webseite des Bundeslandes im Detail nachgelesen werden.

Wie sieht die Wohnbauförderung in Tirol aus?

Die Wohnbauförderung in Tirol kann in Form eines Kredits, durch einen Wohnbauscheck oder in der Form von Zusatzförderungen ausgezahlt werden.

  • Wohnbauförderung als Kredit
    Hier erhalten Sie für einen Neubau einen einmaligen Fixbetrag in der Höhe von € 54.000,- mit Rückzahlung mit steigender Annuität und Sicherstellung im Grundbuch.
  • Wohnbauförderung über Wohnbauscheck
    Hier erhalten Sie einen Fixbetrag in der Höhe von € 18.900,-. Die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden und ein Grundbucheintrag ist nicht notwendig. Allerdings dürfen Sie erst nach zehn Jahren wieder frei über das Eigenheim verfügen.
  • Erwerbsförderung für gebrauchte Objekte
    Seit 2025 fördert das Bundesland Tirol gebrauchte Objekte pauschal mit 27.500,-, (höchstens 50 % des Gesamtkaufpreises).
  • Zusatzförderungen
    Durch bestimmte Maßnahmen wie eine umweltfreundliche und energiesparende Bauweise oder behindertengerechtes Bauen können in Tirol zusätzliche Förderungen bewilligt werden. Diese sind nach einem Punktesystem festgelegt und müssen nicht zurückgezahlt werden

Hinweise und Tipps

2024 hat das Bundesland Tirol die sogenannte FörderTour ins Leben gerufen. Dabei können Sie sich wohnortnah in allen Tiroler Bezirken zur Wohnbauförderung und anderen Förderprogrammen beraten lassen und bei Interesse direkt zusammen mit den Profis einen Antrag stellen! Mehr Information zu finden Sie hier.

Wie werden Sanierungsmaßnahmen in Tirol gefördert?

Auch für die Sanierung von älteren Gebäuden können Sie in Tirol eine Förderung beantragen. Dazu müssen auch hier die üblichen personenbezogene und gebäudebezogene Maßnahmen erfüllt werden.

Unabhängig vom Alter Ihrer Wohnung können Sie in Tirol eine Sanierungsförderung beantragen, wenn Sie Ihren Wohnraum verändern möchten oder vorhaben, durch die Sanierung barrierefreien Wohnraum zu schaffen. Auch der Einbau von Solaranlagen, Photovoltaik-Anlagen und Fernwärme-Anschlüssen wird gefördert.

Bei Gebäuden, die älter als 10 Jahre sind, werden außerdem Verbesserungen am Wärmeschutz und Vorhaben bezuschusst, durch die die Energieeffizienz und Umweltschonung des Gebäudes gesteigert wird. Dasselbe gilt für Maßnahmen zur Verbesserung des Schall- und Feuchtigkeitsschutzes, der E-Mobilität, usw.

Bei Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind, können Sie zusätzlich eine Sanierungsförderung für die Dachsanierung beziehungsweise Dachbegrünung und zum nachträglichen Einbau von fehlender Sanitätsausstattung und Elektroinstallationen beantragen.

Wie hoch ist die Wohnbauförderung für Sanierungsmaßnahmen in Tirol?

Die Sanierungsförderung wird als Einmalzuschuss oder Annuitätenzuschuss ausgezahlt. Der Einmalzuschuss kann bei einer Finanzierung durch Eigenmittel beantragt werden und beträgt 15% der förderbaren Gesamtbaukosten.

Der Annuitätenzuschuss kann bei einer Finanzierung durch Bankkredit beantragt werden und beträgt in der Basisförderung 25% der Anfangsbelastung des Kredits. Die Auszahlung erfolgt halbjährlich, mit höchstens zwölf Jahren Laufzeit.

Unter Umständen kann zudem eine erhöhte Förderung bei energiesparenden Sanierungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden.

Die Obergrenze der Sanierungsförderung in Tirol beträgt für Eigentümer €1.100,- pro Quadratmeter förderbarer Nutzfläche. Mieter können bis zu € 34.000,- beantragen.

Hinweise und Tipps

Tipp: Hier finden Sie eine Übersicht der Einreichstellen in Tirol!

Wie kann die Wohnbauförderung für Tirol beantragt werden?

Um eine Wohnbauförderung in Tirol zu beantragen, müssen Sie zunächst ein Ansuchen einreichen. Dies muss spätestens sechs Monate nach Baubeginn beziehungsweise Erwerb der Wohnung erfolgen. Wenn Ihr Ansuchen bewilligt wird, erhalten Sie eine Förderungszusicherung. Bei einem Förderkredit muss dieser anschließend im Grundbuch eingetragen werden. Für Wohnbauscheck ist dies allerdings nicht notwendig. Im Anschluss bekommen Sie Ihre Förderung ausgezahlt.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Noch Fragen? Dann wenden Sie sich direkt an die Wohnberatung Tirol: Amt der Tiroler Landesregierung - Abteilung Wohnbauförderung Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512 / 508-2732
E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at
Redaktion
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