Gekipptes Einmachglas mit verschiedenen Euro- und Centmünzen liegt umgekippt auf einem rustikalen Holzboden, dazu der Text "KTN" in rotem Kreis.

Gekipptes Einmachglas mit verschiedenen Euro- und Centmünzen liegt umgekippt auf einem rustikalen Holzboden, dazu der Text "KTN" in rotem Kreis. © Ossile/shutterstock.com

Wohnbauförderung für Kärnten

Sie interessieren sich für Wohnbauförderungen im Bundesland Kärnten? Auch für das Jahr 2025 gelten neue Regelungen, die Sie dabei beachten müssen. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Fakten und aktuellen Regeln für Sie zusammengefasst.

Auch in Kärnten gibt es im Jahr 2025 neue Förderungen für den Wohnbau. Ab 1.1.2025 wurden einerseits die Förderkredite für Neubau und Wohnungskauf, sowie die Zuschüsse für barrierefreien Umbau erhöht. Was, wie viel und wer gefördert wird, erfahren Sie hier.

Was wird in Kärnten gefördert?

In Kärnten können Sie eine Wohnbauförderung beantragen, wenn Sie vorhaben, Wohnraum zu errichten, zu erwerben oder zu sanieren. Folgende Bereiche werden dabei im Neubau bezuschusst:

  • Die Errichtung von Wohnraum im Eigentum, wie zum Beispiel Eigenheime, Doppelhäuser, Gruppenwohnbau sowie Baumaßnahmen, die Wohnraum in bestehenden Wohnhäusern und sonstigen Gebäuden errichten.
  • Der Ersterwerb von Wohnraum, zum Beispiel in Form einer Eigentumswohnung, eines Eigenheims oder eines Eigenheims im Gruppenwohnbau.

In der Sanierung werden folgende Projekte gefördert:

  • Die Sanierung von Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern im mehrgeschossigen Wohnbau
  • Die Sanierung von Wohnhäusern und Wohnheimen gemeinnütziger Bauvereinigungen und Gemeinden
  • Die thermische Sanierung und Sanierungsmaßnahmen, die eine energieeffiziente Haustechnik fördern.
  • Der Erwerb von Bestandsobjekten mit höchstens zwei Wohnungen
  • Die Schaffung von neuem Wohnraum durch Sanierungsmaßnahmen in Bestandsobjekten
  • Sanierungsmaßnahmen für barrierefreies Wohnen

Wer kann in Kärnten eine Wohnbauförderung beantragen?

Auch bei der Wohnbauförderung in Kärnten gelten personenbezogene und gebäudebezogene Voraussetzungen. Die genauen Richtlinien unterscheiden sich nach Art des Projekts. Im Zuge der Neuerungen wurde 2025 auch die Einkommensgrenze (Errichtung von Wohnraum und Eigentum) erhöht:

Personen im Haushalt Einkommensgrenze (Jahreseinkommen)
1 Person € 52.000,-
2 Personen € 81.400,-
Jede weitere Person im Haushalt + 7.700,-

Wie sieht die Wohnbauförderung in Kärnten aus?

Mit der Reform in 2025 fällt der alte "Häuslbauerbonus" weg – die Wohnbauförderung in Kärnten wird jetzt in Form eines Förderkredits angeboten. Dieser beträgt € 900,- pro Quadratmeter förderbarer Nutzfläche. Bei Grundstücken die kleiner als 750 Quadratmeter sind, sind es 950 Euro, für Grundstücke unter 500 Quadratmeter ganze 1.000 Euro pro Quadratmeter. Zusätzlich gib es verschiedene Boni, zum Beispiel für umweltfreundliche, barrierefreie und behindertengerechte Bauweisen.

Der Kredit hat eine Laufzeit von 30 Jahren bei einer Verzinsung von 0,5 % p.a. bis zum 20. Jahr und 1,5 % p.a. vom 20. bis zum 30. Jahr der Laufzeit. Zusätzlich gibt es einen Annuitätenzuschuss zur Finanzierung von Bank- oder Bausparkassenkrediten mit einer Laufzeit von höchstens zehn Jahren. Für Neubauten gibt es außerdem einen Zinszuschuss von 12.000 Euro.

Hinweise und Tipps

Tipp:

Hier finden Sie die genauen Richtlinien der Kärntner Wohnbauförderung online.

Wie werden Sanierungsmaßnahmen in Kärnten gefördert?

Aktuell wird in Kärnten auch an einer Reform der Sanierungsförderung gearbeitet. Bis dahin gelten die alten Bedingungen. Bei der Sanierung von Eigenheimen und sonstigen Gebäuden mit höchstens zwei Wohnungen können Sie einen nicht rückzahlbaren Einmalzuschuss oder einen Förderungskredit beantragen.

Wohnhäuser, Wohnheime und sonstige Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen werden in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auf die Dauer von zehn Jahren gefördert.

Wer kann in Kärnten eine Wohnbauförderung für Sanierungsmaßnahmen beantragen?

Wollen Sie in Kärnten eine Sanierungsförderung beantragen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zunächst können Sie Ihren Antrag nur stellen, bevor die Maßnahmen begonnen haben. Die Baubewilligung Ihres Gebäudes muss mindestens 20 Jahre zurückliegen.

Bevor Sie in Kärnten eine Sanierungsförderung beantragen können, müssen Sie außerdem die kostenlose Vor-Ort-Energieberatung für Kärntner Haushalte durchführen, was durch das Energieberatungsprotokoll vorzuweisen ist. Wenn Sie eine Heizungsumstellung beziehungsweise einen Heizungstausch durchführen, müssen Sie nachweisen, dass sie den alten Heizofen beziehungsweise -kessel fachgerecht entsorgt haben. Die Sanierung muss von einem befugten Unternehmen durchgeführt werden, um eine Förderung zu bekommen.

Wie hoch ist die Wohnbauförderung für Sanierungsmaßnahmen in Kärnten?

Die Höhe der Förderung richtet sich nach den jeweiligen Maßnahmen. Bei einem Einmalzuschuss können je Gebäude maximal € 36.000 je Gebäude, beziehungsweise € 48.000 je Gebäude für umfassende energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert werden. Dazu kommen etwaige Bonuszahlungen, zum Beispiel die Einmalzuschüsse für die Kosten des Energieausweises, des Renovierungsausweises (je € 300), sowie diverse Beratungsleistungen. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.

Wie kann die Wohnbauförderung für Kärnten beantragt werden?

Der Förderantrag muss immer vor Beginn der jeweiligen Baumaßnahmen beim Amt der Kärntner Landesregierung eingereicht werden. Achten Sie dabei darauf, sämtliche relevante Unterlagen anzuschließen. Eine detaillierte Übersicht darüber, welche Unterlagen Sie für welche Förderungen benötigen, finden Siehier.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Noch Fragen? Dann wenden Sie sich direkt an die Wohnberatung Kärnten: Amt der Kärntner Landesregierung- Abteilung 11 – Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1
A-9021 Klagenfurt am Wörthersee Telefon: 050 536 31002
Email: abt11.wohnbau@ktn.gv.at
Redaktion
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