Wohnbauförderung Niederösterreich
Sie interessieren sich für Wohnbauförderungen im Bundesland Niederösterreich? Wir haben alle neuen Regelungen, die Sie 2026 bei der Beantragung beachten müssen. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.
- Was wird in Niederösterreich gefördert?
- Wer kann in Niederösterreich eine Wohnbauförderung beantragen?
- Wie sieht die Wohnbauförderung in Niederösterreich aus?
- Wie werden Sanierungsmaßnahmen in Niederösterreich gefördert?
- Wer kann in Niederösterreich eine Wohnbauförderung für Sanierungsmaßnahmen beantragen?
- Wie kann die Wohnbauförderung für Niederösterreich beantragt werden?
Was wird in Niederösterreich gefördert?
Sie können in Niederösterreich für verschiedene Projekte eine Wohnbauförderung beantragen. Die Förderungen des Bundeslandes umfassen:
- Wohnbauförderung Eigenheim: Neuerrichtung von Eigenheimen sowie Ersterwerb eines Reihenhauses oder einer Wohnung im Geschoßwohnbau von einem befugten Bauträger
- Wohnbauförderung Wohnungsbau
- Förderungsübernahme für Eigenheim und Wohnung
- Sanierungsförderung: Eigenheimsanierung, Wohnungssanierung, Heizkesseltausch und Hochwasserschutz
Bei einem Ersterwerb eines Reihenhauses oder einer Wohnung im Geschoßwohnbau kann die Eigenheimförderung auch dann beantragt werden, wenn die Nutzbarkeit bereits gegeben ist. Ersterwerb und Förderansuchen müssen jedoch innerhalb von drei Jahren ab Nutzbarkeit erfolgen.
Wer kann in Niederösterreich eine Wohnbauförderung beantragen?
Je nach Art des Projekts müssen Sie auch in Niederösterreich gewisse Voraussetzungen erfüllen. Für die Eigenheimförderung gelten unter anderem folgende personenbezogene Voraussetzungen:
- Sie müssen Staatsbürger Österreichs oder eine gleichgestellte Person, etwa EWR-Bürger, sein.
- Sie müssen bei Fertigstellung des Eigenheims den Hauptwohnsitz im geförderten Objekt begründen.
- Das Darlehen muss bei der Eigenheimförderung im Grundbuch eingetragen werden.
Um eine Eigenheimförderung in Niederösterreich zu bekommen, muss Ihr Jahreseinkommen außerdem unter einer festgelegten Einkommensgrenze liegen:
| Personen im Haushalt | Jahreseinkommen |
| 1 Person | € 60.000,- |
| 2 Personen | € 90.000,- |
| Jede weitere Person im Haushalt | + 10.000,- |
Zusätzlich gelten in Niederösterreich auch ökologische Voraussetzungen. So muss Ihr Objekt den Mindeststandard der Gesamtenergieeffizienz einhalten. Außerdem müssen Sie bei der Errichtung von Eigenheimen und Wohnhäusern ein hocheffizientes, alternatives Heizsystem einbauen.
Wie sieht die Wohnbauförderung in Niederösterreich aus?
In Niederösterreich werden Eigenheime mit einem Darlehen gefördert. Die Förderung erfolgt als Darlehen des Landes Niederösterreich beziehungsweise des Wohnbauförderungsfonds. Bei der Antragstellung können Sie zwischen einer Laufzeit von 27,5 oder 34,5 Jahren wählen. Das Darlehen wird mit 1 % jährlich im Nachhinein verzinst; die Rückzahlung ist gestaffelt. Die gewählte Laufzeit kann nach der Antragstellung nicht mehr geändert werden.
Die Höhe der Gesamtsumme ergibt sich aus verschiedenen Faktoren und ist als Punktesystem angelegt. Ein Punkt entspricht dabei € 300,-.
Als Grundlage dient eine Basisförderung, die sich auf den Energieausweis stützt. Werden die Standards erreicht, bekommen Sie hier 65 Punkte gutgeschrieben. Im Anschluss können weitere Punkte in folgenden Kategorien ergänzt werden:
- Ergänzung „Wie optimiere ich meine Haustechnik, die Sicherheit, die Ökologie und die Behaglichkeit?“: Bis zu 35 Punkte. Zusammen mit der Basisförderung ergibt sich eine Fördersumme von 100 Punkten beziehungsweise € 30.000,-.
- Ergänzung Lagequalität „Baue ich mein Haus im Ortskern und/oder in einer Abwanderungsgemeinde?“: Bis zu 40 Punkte, also zusätzliche € 12.000,- Förderung.
- Familienförderung „Wie schaut meine Familiensituation aus?“: In der Familienförderung können zusätzliche Summen für Jungfamilien, Kinder, pflegebedürftige Personen und niederösterreichische Arbeitnehmer beantragt werden.
Die bisherige, zeitlich befristete Zusatzförderung in Form eines Einmalzuschusses von 5 % eines Bankdarlehens galt bis Ende 2025 und ist für 2026 nicht mehr vorgesehen.
Wie werden Sanierungsmaßnahmen in Niederösterreich gefördert?
In Niederösterreich wird bei der Eigenheimsanierung zwischen Sanierungen mit und ohne Energieausweis unterschieden. In beiden Fällen werden 4 % Annuitätenzuschuss der förderbaren Sanierungskosten zur Unterstützung der Rückzahlung des Bankdarlehens über eine Dauer von zehn Jahren gefördert. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Bei thermisch-energetischen Gesamtsanierungen empfiehlt das Land Niederösterreich eine Sanierung mit Energieausweis, um höhere Fördersummen zu erhalten. Dabei muss sich der Wärmedämmstandard der Gebäudehülle gegenüber dem Zustand vor der Sanierung um mindestens 40 % verbessern.
Bei Einzelmaßnahmen wie einem Fenstertausch, einer Dachsanierung oder einer Heizungserneuerung ist eine Sanierung ohne Energieausweis meist ausreichend. Diese Förderungsvariante kann auch für bis zu zwei wärmedämmende Maßnahmen genutzt werden. Wenn wärmedämmende Maßnahmen beantragt werden, empfiehlt das Land Niederösterreich ein Beratungsprotokoll eines Energieberaters der Energie- und Umweltagentur NÖ.
Wer kann in Niederösterreich eine Wohnbauförderung für Sanierungsmaßnahmen beantragen?
Beantragen Sie eine Sanierungsförderung in Niederösterreich, müssen Sie den Antrag spätestens ein Jahr nach dem Beginn der Sanierungsmaßnahmen einreichen.
Zusätzlich gilt es einige Voraussetzungen zu erfüllen:
- Der Antrag muss von einer natürlichen Person beziehungsweise einem Privathaushalt gestellt werden.
- Das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertiggestellt sein und es muss eine Fertigstellungsmeldung bei der Gemeinde vorliegen.
- Es muss sich um den Hauptwohnsitz handeln.
Im Förderansuchen sind die geplanten Maßnahmen auszuwählen und mit einer Kostenschätzung zu bewerten. Kostenvoranschläge sind laut Land Niederösterreich dafür grundsätzlich nicht erforderlich.
Wie kann die Wohnbauförderung für Niederösterreich beantragt werden?
Sie können Ihren Antrag auf Wohnbauförderung in Niederösterreich postalisch bei der Landesregierung einreichen. Alternativ besteht die Möglichkeit, auf deren Webseite direkt einen Online-Antrag zu stellen. Beachten Sie, dass der Online-Antrag nur für bestimmte Ansuchen möglich ist. Sämtliche erforderliche Unterlagen können Sie entweder separat postalisch einreichen oder diese eingescannt an den digitalen Antrag anhängen.
Damit Ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet wird, empfiehlt es sich, alle nötigen Unterlagen vollständig auszufüllen und direkt bei Antragstellung einzureichen.
Alle Angaben ohne Gewähr.
| Noch Fragen? Dann wenden Sie sich direkt an die Wohnberatung Niederösterreich: Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wohnungsförderung Landhausplatz 1, Haus7a 3109 St. Pölten
|
Sie leben nicht in Niederösterreich? Hier finden Sie eine Übersicht über alle Fördermöglichkeiten in den verschiedenen Bundesländern Österreichs:
Wohnbauförderung Österreich: Wie viel gibt's in den Bundesländern?
Das könnte Sie auch interessieren
Weitere Ratgeber, die Ihnen gefallen könnten
Meistgeklickt auf wohnnet.at
Diese Beiträge werden von unseren Leserinnen und Lesern besonders häufig aufgerufen.