Wohnbauförderung für die Steiermark
Sie interessieren sich für Wohnbauförderungen in der Steiermark? Im Jahr 2025 gibt es im Zuge der großen Wohnraumoffensive Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Fakten und aktuellen Regeln für Sie zusammengefasst.
- Was wird in der Steiermark gefördert?
- Wer kann in der Steiermark eine Wohnbauförderung beantragen?
- Wie sieht die Wohnbauförderung in der Steiermark aus?
- Wie werden Sanierungsmaßnahmen in der Steiermark gefördert?
- Wer kann in der Steiermark eine Wohnbauförderung für Sanierungsmaßnahmen beantragen?
- Wie kann in der Steiermark eine Wohnbauförderung beantragt werden?
Bereits im Jahr 2024 startete in der Steiermark die große Wohnraumoffensive. Das Ziel: Leistbares und nachhaltiges Wohnen und eine umfassende Förderung für junge Familien. Auch im Jahr 2025 wird das Programm weitergeführt – insgesamt 300 Millionen Euro stehen an Förderungen zur Verfügung. Wer dazu berechtigt ist und wie Sie eine Förderung bekommen
Was wird in der Steiermark gefördert?
In der Steiermark können verschiedene Projekte im Wohnbau gefördert werden. Die große Wohnraumoffensive 2024/2025 setzt den Fokus auf folgende Bereiche:
- Jungfamilienbonus
- Eigenheimförderung
- Geschoßbau-Turbo
- Sanieren für Alle
- Thermische Sanierung im gemeinnützigen Wohnbau
Zusätzlich sind Landesförderungen für verschiedene Sanierungsarbeiten, Revitalisierung, Heizungstausch, und ähnliche Projekte möglich. Eine detaillierte Übersicht finden Sie in der Broschüre des Landes.
Wer kann in der Steiermark eine Wohnbauförderung beantragen?
Wie in allen Bundesländern müssen Sie auch in der Steiermark gewisse Voraussetzungen erfüllen, wenn Sie eine Wohnbauförderung beantragen wollen. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Projekt und Art der Förderung:
- Die Jungfamilienförderung richtet sich an Ehepartner und Lebensgemeinschaften mit sorgepflichtigem Kind unter 35 (beide unter 40), sowie Alleinerziehende unter 40, Familien mit behindertem Kind oder Familien mit drei oder mehr Kindern.
- Zur Eigenheimförderung (Sanierung und Errichtung) berechtigt sind natürliche Personen (Liegenschafts- oder Wohnungseigentümer bzw Bauberechtigte), die zum ersten Mal ein Eigenheim kaufen und sanieren beziehungsweise bauen wollen.
- Der Geschoßbau-Turbo und die thermische Sanierung für gemeinnützigen Wohnbau richtet sich an gemeinnützige Bauvereinigungen.
- Sanieren für Alle ist speziell für Privatpersonen aus dem untersten Einkommensdrittel gedacht, die Ihr Zuhause sanieren wollen.
Wie sieht die Wohnbauförderung in der Steiermark aus?
Wie viel Wohnbauförderung Sie in der Steiermark erhalten, hängt von Art und Umfang des Projekts für die jeweilige Förderung ab.
- In der Jungfamilienförderung gibt es einen nicht rückzahlbaren Einmalbetrag von maximal 10.000 Euro (Untergrenze des förderrelevanten Aufwands: 15.000 Euro)
- Die Eigenheimförderung wird in Form eines gestaffelten Darlehens mit 30 jähriger Laufzeit (maximal 200.000 Euro pro Objekt) ausgezahlt. Dabei gilt im Neubau ein Grundbetrag plus verschiedene Zuschläge. Der Grundbetrag in Neubau und Sanierung beträgt dabei jeweils 80.000 Euro.
- Bei Sanieren für Alle werden bis zu 100 % der förderungsfähigen Sanierungskosten erstattet!
Wie werden Sanierungsmaßnahmen in der Steiermark gefördert?
Abgesehen von der großen Wohnbauoffensive stehen Ihnen in der Steiermark weitere verschiedene Förderungsmöglichkeiten zur Wahl. Diese umfassen:
- Kleine Sanierungen für diverse Einzelmaßnahmen: Förderung als einmaliger, nicht rückzahlbarer Beitrag in der Höhe von 15 % der förderbaren Kosten.
- Umfassende Sanierungen in beträchtlichem Ausmaß. Gefördert wird hier entweder als nicht rückzahlbare Annuitätenzuschüsse (45 % auf 15 Jahre), als nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag (30 % auf 15 Jahre) oder als Förderungsdarlehen (28 Jahre Laufzeit mit 0,5 % p.a. dekursiv verzinst).
- Assanierungsmaßnahmen bei der ein bestehendes Gebäude am selben Standort weitgehend ersetzt wird. Hier wird die Förderung entweder als nicht rückzahlbare Annuitätenzuschüsse (30 % auf 15 Jahre) oder als nicht rückzahlbare Förderungsbeiträge (20 % auf 15 Jahre) gewährt. Die maximal förderbare Kostensumme beträgt dabei € 70.000,- je Wohnung.
- Umfassende energetische Sanierungen in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Beitrags von 30 % der förderbaren Kosten.
- Sanierungsmaßnahmen für barrierefreies und altersgerechtes Wohnen als einmaliger, nicht rückzahlbarer Beitrag in der Höhe von 30% der anerkannten Kosten.
- Revitalisierungen historisch bedeutender Bauwerke. Gefördert wird hier entweder als nicht rückzahlbare Förderungsbeiträge (max. 10 % der anerkannten Kosten und max. € 22.000,- pro Projekt und Jahr) oder als Förderungsdarlehen (Laufzeit von 15 Jahren bei einer dekursiven Verzinsung von 0,5 % p.a.)
Weitere Details zu möglichen Optionen und zu den speziellen Förderungen für nachhaltige Sanierungen finden Sie hier.
Wer kann in der Steiermark eine Wohnbauförderung für Sanierungsmaßnahmen beantragen?
Wer in der Steiermark eine Sanierung beantragen kann, ist abhängig vom Projekt. Kleine Sanierungen können zum Beispiel von Eigentümern, Bauberechtigten, aber auch von Mietern beantragt werden. Umfassende Sanierungen sind Eigentümern und Bauberechtigten vorbehalten.
Wie kann in der Steiermark eine Wohnbauförderung beantragt werden?
Förderungsanträge können in der Steiermark entweder Online-Antrag auf der Webseite für das Land Steiermark oder teilweise per Post oder E-Mail eingebracht werden. Achten Sie dabei darauf, alle nötigen Unterlagen anzuhängen, damit Ihr Ansuchen so schnell und effizient wie möglich bearbeitet werden kann.
| Noch Fragen? Dann wenden Sie sich direkt an die Wohnberatung Steiermark: FA Energie und Wohnbau Landhausgasse 7 8010 Graz Tel: +43 (316) 877-3713 E-Mail wohnbau@stmk.gv.at |
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