Gekipptes Einmachglas mit verschiedenen Euro- und Centmünzen liegt umgekippt auf einem rustikalen Holzboden, dazu der Text "WIEN" in rotem Kreis.

Gekipptes Einmachglas mit verschiedenen Euro- und Centmünzen liegt umgekippt auf einem rustikalen Holzboden, dazu der Text "WIEN" in rotem Kreis. © Ossile/shutterstock.com

Wohnbauförderung für Wien

Sie interessieren sich für Wohnbauförderungen im Bundesland Wien? Auch für das Jahr 2025 gelten neue Regelungen, die Sie dabei beachten müssen. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Fakten und aktuellen Regeln für Sie zusammengefasst.

Was wird in Wien gefördert?

Sie können in Wien für verschiedene Projekte eine Wohnbauförderung beantragen. Die Förderungen des Bundeslandes umfassen:

  • Neubau von Eigenheim und Mehrfamilienhaus
  • Barrierefreie Umbauten
  • Wohnungsverbesserungen
  • Sanierungen von Eigenheim und Mehrfamilienhaus

Wer kann in Wien eine Wohnbauförderung beantragen?

Um in Wien eine Wohnbauförderung zu beantragen, müssen Sie als begünstigte Person gelten. Dazu muss ein dringendes Wohnbedürfnis bestehen, und sie müssen unter den geltenden Einkommensgrenzen liegen. Die Grenzen betragen:

Für Mietwohnungen:

Personen im Haushalt Jahreseinkommen
1 Person 59.320 Euro
2 Personen 88.400 Euro
3 Personen 100.030 Euro
4 Personen 111.660 Euro
Für jede weitere Person + 6.510 Euro

Für Eigentumswohnungen:

Personen im Haushalt Jahreseinkommen
1 Person 67.790 Euro
2 Personen 101.020 Euro
3 Personen 114.320 Euro
4 Personen 127.620 Euro
für jede weitere Person + 7.440 Euro

Weitere Informationen und Bestimmungen rund um die Einkommensgrenzen finden Sie hier.

Wie sieht die Wohnbauförderung in Wien aus?

Wie in Wien gefördert wird, hängt von der Art der Förderung ab. Für Neubauprojekte auf erworbenem Grund wird ein Landesdarlehen gewährt, auf Pachtgrund ein Annuitätenzuschuss. Mehr Informationen erfahren Sie auf der Webseite des Landes Wien.

Wie werden Sanierungsmaßnahmen in Wien gefördert?

In puncto Sanierung liegt ein besonderer Fokus auf thermisch-energetischen Verbesserungen von Objekten, wie zum Beispiel die Umstellung von Heizungsanlagen. Aber auch Wohnungsverbesserungen, wie zum Beispiel zur Montage von Sonnenschutzmaßnahmen, Schall- und Wärmeschutz, Sicherheitsfenstern und der Einbau von Sanitäranlagen (in Wohnungen der Kategorie C und D) wird bezuschusst. Ebenfalls förderbar ist der Umbau zu barrierefreien Wohnräumen.

Wer kann in Wien eine Wohnbauförderung für Sanierungsmaßnahmen beantragen?

Um in Wien eine Sanierungsförderung zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Bei einer Sanierungsmaßnahme müssen Sie als antragstellende Person der Eigentümer des Eigenheims oder des Kleingartenwohnhauses beziehungsweise der Pächter des Kleingartenwohnhauses sein. Die Baubewilligung muss mindestens 20 Jahre alt sein und die Immobilie muss als Hauptwohnsitz benutzt werden.

Wohnungsverbesserungen wie Schall- und Wärmeschutzfenster, Sicherheitstüren oder die Montage eines Sonnenschutzes können auch von Mietern beantragt werden. Je nach Art der Wohnungsverbesserung fallen hier weitere Voraussetzungen an.

Wie hoch ist die Wohnbauförderung für Sanierungsmaßnahmen in Wien?

Die Höhe der Förderung unterscheidet sich nach Projekt und Sanierungs- beziehungsweise Wohnungsverbesserungsmaßnahme. Die Förderungen können beispielsweise in Form von Annuitätenzuschüssen oder einmaligen, nichtrückzahlbaren Beträgen ausgezahlt werden.

Die Höhe der Sanierung liegt an der Art des Projekts. Für thermisch-energetische Sanierungen von Eigenheimen kann bei Erfüllung des thermischen Mindeststandards von maximal 1,45 x HWB-nstEG bis zu 30 % der nachgewiesenen Kosten bezuschusst werden (maximal 8.000 Euro). Bei einem thermischen Mindeststandard von maximal 1,30 x HWB-nstEG sind es sogar 35 Prozent (maximal 12.000 Euro). Alle Informationen über die Staffelung weiterer Fördermöglichkeiten im Bereich Sanierung finden Sie hier.

Wie kann die Wohnbauförderung für Wien beantragt werden?

Der genaue Weg der Antragstellung für eine Wohnbauförderung in Wien unterscheidet sich je nach Art des Ansuchens. In den meisten Fällen kann der Antrag direkt online gestellt werden. Das ist zum Beispiel bei der Neubauförderung oder der Sanierungsförderung der Fall. Gegebenenfalls müssen Sie dabei allerdings bestimmte Anträge ausdrucken und sie mitsamt den benötigten Unterlagen postalisch einreichen. Wenn Sie eine Subjektförderung im Bereich des Eigenmittelersatzdarlehens beziehen möchten, müssen Sie zunächst einen persönlichen Beratungstermin bei der Wohnbauberatung in Wien vereinbaren. Ihr Ansprechpartner ist dabei die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Noch Fragen? Dann wenden Sie sich direkt an die Wohnberatung Wien: MA 50
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Muthgasse 62 / 1. OG
1190 Wien Tel.:01/4000 - 8050
E-Mail:post@ma50.wien.gv.at
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