Bauzeitenplan: Der wichtigste Terminplan beim Hausbau
Der Bauzeitenplan ist ein zentrales Instrument der Bauplanung und -realisierung. Er stellt alle wesentlichen Aufgaben, deren zeitliche Abfolge und die beteiligten Gewerke im Bauprozess detailliert und übersichtlich dar. Er ist für die Steuerung, Überwachung und Koordination eines Bauprojekts unerlässlich, insbesondere bei komplexeren Vorhaben mit vielen Beteiligten
In Österreich ist der Bauzeitenplan ein wesentliches Instrument für die Planung, Koordination und Überwachung von Bauprojekten. Die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen sind an die österreichische Baupraxis und die maßgeblichen Normen (insbesondere ÖNORM B 2110) angepasst.
Wofür braucht es einen Bauzeitenplan?
- Übersicht und Kontrolle über Bauabläufe, Zeitrahmen und Termine für alle Beteiligten.
- Grundlage für die Koordination der Gewerke, um Überschneidungen, Stillstände und Verzögerungen zu vermeiden.
- Planungswerkzeug für Materialbestellungen, Personalplanung, Kosten- und Finanzierungsübersicht.
- Kontrollinstrument zur rechtzeitigen Erkennung von Verzögerungen und notwendigen Korrekturen.
- Information für den Bauherrn über den geplanten und tatsächlichen Stand des Projekts.
Wer erstellt den Bauzeitenplan?
Bauzeitenpläne werden in der Regel vom Architekten und/oder der Bauleitung/Baumeistererstellt. Um zu realistischen Bauzeiten-Abschnitten zu kommen, muss der Terminplan vom Bauherrn oder Baumeister gemeinsam mit den Planenden und allen anderen Projektbeteiligten (eventuell sogar Behörden) abgestimmt und gegebenenfalls auch gemäß deren Auskunft "nachjustiert" werden. In weiterer Folge sollte er dann immer detaillierter werden. Da Sie den Bauzeitenplan jedoch auch für Ihre Disposition benutzen werden, sollten sich die Rahmentermine dann nicht mehr wesentlich verändern. Folgende Kriterien sind dafür ausschlaggebend:
- Abgeschätzte Dauer der Genehmigungsphase für die eingereichten Bauunterlagen. Fragen Sie beim Sachbearbeiter Ihrer Baubehörde nach!
- Vorlaufzeit nach Baubewilligung vor dem eigentlichen Baubeginn
- geplanter Baubeginn
- Dauer der Rohbauerstellung, Ausbaudauer unter Beachtung einzelner Abbinde- und
- vorgeschriebene Trocknungszeiten
- Spielraum für mögliche Baumängel einbeziehen
- Materialbestellzeiten bei Eigenleistungen
- Zeitbedarf für Eigenleistungen
- eventuelle Verzögerungen aufgrund des Wetters und der Außentemperatur in Abhängigkeit zum Baubeginn einplanen
- Stichtage für Förderungen, Finanzierungstermine oder Kündigungsfristen
- geplanter Einzugstermin
Ein exakter und verlässlicher Bauzeitenplan erleichtert den Bauprozess erheblich. Eine mangelhafte Koordinierung der einzelnen Tätigkeiten hat nämlich lästige Terminverzögerungen bis hin zum Baustillstand zur Folge, was sich leider (über die verspätete Nutzung hinaus) immer auch auf die Baukosten auswirkt.
Wie sieht ein Bauzeitenplan aus?
Für die Darstellung hat sich ein Balkenplan bewährt. Jeder Balken steht dabei für einen oder mehrere zusammengefasste Bauteile, z. B. die gemauerten Wände eines Stockwerkes. Die Länge der Balken stellt die Arbeitsdauer in Tagen dar. So erkennen Sie auf einen Blick gleichzeitig ablaufende Arbeiten oder gegenseitige Abhängigkeiten. Kostenlose Vorlagen zur Erstellung eines Bauzeitenplanes finden Sie im Internet, zum Beispiel hier oder hier.
Hinweise und Tipps
Tipp:
Führen Sie ein Bautagebuch, hier werden sämtliche Abläufe auf der Baustelle genau dokumentiert und von den Ausführenden gegengezeichnet.
Was steht alles in einem Bauzeitenplan?
Zunächst werden die groben Rahmentermine festgelegt, danach wird die Terminplanung immer genauer. Legen Sie also zuerst fest, wann mit der Planung überhaupt begonnen werden soll und wer Ihre Planungspartner sind, wann die Finanzierung "ausgereift" ist, wann Sie mit dem eigentlichen Bau beginnen wollen/können und schließlich, wann das Bauprojekt beendet sein soll.
Die Schritte der weiteren Terminplanung sollten dann unter Berücksichtigung der Rahmentermine erfolgen. Der erste Schritt ist die Erstellung eines Gesamtterminplanes, der alle erforderlichen Vorgänge ab dem Beginn der Planung (auch einschließlich aller entscheidungs- und sonstiger Fristen) berücksichtigt. Zu jeder Leistung bzw. Frist etc. (d. h. jedem "Vorgang") werden der eindeutige Name des Vorganges, seine geplante bzw. veranschlagte Dauer und die Verknüpfungen mit anderen Arbeiten (logische Abhängigkeiten zu vorhergehenden bzw. nachfolgenden Vorgängen) eingetragen. Die Abfolge ist dabei relativ logisch.Begonnen wird üblicherweise (nach evtl. erforderlicher Grundstücksräumung, Baureifmachung o.ä.) mit dem Baugrubenaushub, es folgt der Rohbau,der Bau des Dachstuhles sowie der Innenausbau. Diverse Installationen, die Haustechnik, Zuleitungen, Anschlüsse etc. werden erledigt, sobald der Baufortschritt dies zulässt. Technische Komplettierungen (Montage vonSchaltern, Armaturen, Waschtischen etc.) erfolgen zum spätestmöglichen Zeitpunkt, um Beschädigungen zu verhindern. Dies gilt ebenso für die Fertigstellung der Außenanlagen.
Hinweise und Tipps
Tipp:
Damit ein Terminplan von den beteiligten Firmen eingehalten wird, ist es auch notwendig, dass diese rechtzeitig beauftragt, optimal koordiniert und rechtzeitig bezahlt werden. Diese Koordinierung muss im Rahmen des Gesamtplanserfolgen.
Was passiert, wenn der Terminplan nicht hält?
Nehmen Sie die wesentlichen Ecktermine des Bauterminplanes in die jeweiligen Werkverträgemit den Firmen auf, damit diese ihre Leistungen termingerecht erbringen. Falls es zu Verzögerungen seitens eines Unternehmens kommt, sollten entsprechende Vertragsstrafen als Schadenersatz vereinbart werden (die eventuell vereinbarte "Pönale-Zahlung" ist ein pauschalierter Schadenersatz) fällig.
Erbringt ein Auftragnehmer (ausführende Firma, aber auch z. B. Planer) seine Leistungen nicht rechtzeitig oder in nicht ausreichender Qualität, so kann dadurch der Bauterminplan ernsthaft in Gefahr geraten. In diesem Fall ist der Bauherr (bzw. dessen bevollmächtigter Vertreter, örtliche Bauaufsicht o. ä.) nach entsprechender, mehrmaliger, schriftlicher Aufforderung zur Termineinhaltung, abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen, auch dazu berechtigt, eine Ersatzvornahme durchzuführen. Dann wird kurzfristig eine andere Firma mit der Leistung beauftragt, damit das Projekt fertiggestellt werden kann. Die dem Bauherren entstandenen Mehrkosten werden der säumigen Firma in Rechnung gestellt.
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