Person zeichnet mit rotem Bleistift auf großem Architektenplan auf einem Tisch im Büro umgeben von weiteren ausgerollten Plänen, einer Kaffeetasse und einem Taschenrechner

Person zeichnet mit rotem Bleistift auf großem Architektenplan auf einem Tisch im Büro umgeben von weiteren ausgerollten Plänen, einer Kaffeetasse und einem Taschenrechner © RossHelen/shutterstock.com

Einreichpläne - Alles zu den vorgeschriebenen Inhalten

Nach der Entwurfsphase kommt die Einreichphase, in der das Bauprojekt zur Bewilligung kommen soll. Neben dem Einreichplan sind Nachweise über Eigentum, bautechnische Unterlagen und Baubeschreibungen nötig.

Nach der Entwurfphase folgt die Einreichphase. Sie beinhaltet die Durchführung der für die Baubewilligung nötigen Erhebungen und Abklärungen, die Erarbeitung aller erforderlichen Zeichnungen und Schriftstücke auf Grundlage des Entwurfes sowie die Koordination der gesamten Einreichung. Dies alles ist Aufgabe Ihres Planers oder Architekten. Er muss entsprechend über die nötigen Schritte und die lokalen Bauvorschriften Bescheid wissen!

Was vorgelegt werden muss

Folgende Unterlagen sind unter anderem bei der Einreichung erforderlich:

  • Bauansuchen
  • Baupläne für das Bauverfahren (in dreifacher Ausführung)
  • Grundbuchzustimmung
  • Aktuelle Grundbuchabschrift
  • Energieausweis(Nachweis über Wärme- und Schallschutz)
  • Nachweis über Stellplatzverpflichtung
  • Berechnung der Anliegerleistung
  • Gestaltungskonzept für Gärten und Außenanlagen
  • Kanalanschlussbescheid
  • Statische Vorbemessung

Hinweise und Tipps

Tipp:

Der Plan muss auf dauerhaftem und haltbarem Material gedruckt, und zwecks Vervielfältigung lichtecht und beständig ausgeführt sein. Er muss auf A4 gefaltet werden können.

Der Einreichplan(Maßstab 1:200 oder 1:500)beinhaltet unter anderem den Nachweis des Grundeigentums und Nutzungsrechtes, sämtliche Lagepläne, Grundrisse, Schnitte und Ansichten. Die Baubeschreibung – ebenfalls in dreifacher Ausführung – umfasst die Grundgröße, die Nutzfläche, Bauausführung und den Verwendungszweck.

Redaktion
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