Kanalanschluss: Bürokratischer und baulicher Ablauf
Ohne Kanalanschluss kein Neubau. Welche Schritte Sie für einen reibungslosen Anschluss an das öffentliche Kanalnetz einleiten müssen, an wen der Antrag gestellt wird und welche Unterlagen Sie brauchen, erfahren Sie hier.
Für den Hausanschluss stehen verschiedene Kanalsysteme zur Verfügung. Beim Mischkanal werden Regen- und Schmutzwasser gemeinsam abgeführt. Das Trennsystem hingegen verfügt über separate Leitungen für beide Wasserarten. Bei manchen Grundstücken muss das Regenwasser auf dem eigenen Grund versickern. Klären Sie daher frühzeitig mit Ihrer Gemeinde, welches System für Sie infrage kommt.
Anschlussarbeiten planen und koordinieren
Die Anschlussarbeiten erfordern eine sorgfältige Abstimmung aller Beteiligten. Holen Sie zunächst die Genehmigung der Gemeinde ein. Bei Neuanschlüssen sowie bei An- und Zubauten ist bei der Gemeinde vorab zu klären, um welche Art von Kanalanschluss es sich handelt, welcher Querschnitt zur Verfügung steht und ob dieser für das betreffende Bauvorhaben auch ausreichend bemessen ist. Grundsätzlich benötigen Sie für alle Arbeiten im öffentlichen Bereich eine Aufgrabungsbewilligung. Ihr Baumeister koordiniert dann die Ausführung mit Kanalbetreiber, Verkehrsbehörde und Versorgungsunternehmen.
Hinweise und Tipps
Die möglichst frühzeitige Herstellung eines Kanalanschlusses ist im Hinblick auf die erforderlichen Sanitäranlagen der Baustelle sinnvoll! Die ansonsten übliche Senkgrube ist für die Düngung der späteren Erdbeerbeete nicht zwingend erforderlich!
Absprache aller Beteiligten
Erfolgt der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz, so ist eine gemeinsame Besprechung mit dem Kanalbetreiber, der Verkehrsbehörde und vorsichtshalber mit allen Ver- und Entsorgungsunternehmen, wenn möglich gleichzeitig, anzusetzen. In dieser Besprechung wird die Durchführung der Anschlussarbeiten - Aufgrabung, provisorische Verlegung vorhandener Leitungen, Herstellung des Kanalanschlusses sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes - festgelegt. Ferner wird die Dauer der Arbeiten besprochen, sowie welche verkehrstechnische Maßnahmen (Absperrungen, Umleitungen etc.) erforderlich sind. Diese Besprechung wird in der Regel durch den Baumeister veranlasst und durchgeführt. Es ist wichtig, dass der Baumeister in seinem Vertrag mit dem Bauherrn ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass er alle diesbezüglichen Klärungen für seine Leistungen mit den Behörden und allen relevanten Unternehmungen selbst und zeitgerecht durchführen muss!
Kanalgebühren und Kosten für Kanalanschluss
Bei Erstanschluss fallen in den meisten Gemeinden Einmündungsgebühren an. Auch spätere Änderungen wie Zubauten können zusätzliche Kosten verursachen. Informieren Sie sich daher am besten schon vor dem Grundstückskauf über die zu erwartenden Gebühren. Je nach geplantem Gebäude können beim Kanal Kosten eingespart werden. Wenn etwa darauf verzichtet wird, den Keller zu entwässern, müssen die erforderlichen Grabungsarbeiten nicht so tief geführt werden, was dann auch weniger kostet. Der Nachteil: im Keller können dann, zumindest nicht ohne Hebepumpe, keine Waschküche oder andere Wasseranschlüsse (mangels Wasserablauf) vorgesehen werden.
Alternativen bei fehlendem Kanalanschluss
Ist kein Kanalanschluss möglich, können Sie auf eine Senkgrube oder Kläranlage ausweichen. Beachten Sie aber, dass auch diese Systeme einer behördlichen Genehmigung bedürfen und laufende Kosten verursachen.
Checkliste: Diese Unterlagen benötigen Sie für den Kanalanschluss
- Aktueller Kanalplan
- Gültige Baubewilligung
- Aufgrabungsbewilligung (bei Arbeiten im öffentlichen Bereich)
- Genehmigungen für eventuelle Sonderlösungen
Nutzen Sie die Expertise Ihres Baumeisters und stimmen Sie sich frühzeitig mit allen Beteiligten ab. So steht einem fachgerechten Kanalanschluss nichts mehr im Weg.
Kanalanschlussarbeiten im Detail
Um den Zeitraum für die Herstellung des Kanalanschlusses so kurz wie möglich zu halten, erfolgt die Verlegung von Ihrer Grundgrenze bis zum öffentlichen Kanal oft in einem getrennten Arbeitsgang. Diese Arbeiten finden auf öffentlichem Grund, auf Straßen und Gehwegen statt und erfordern daher die Abstimmung mit den Behörden. Hat der Anschlusskanal z. B. ein Ei-Profil, so wird die Kanalrohrwand durchgestemmt, das Anschlussrohr wird versetzt und einbetoniert, das Einmündungsrohr wird abgedichtet, die Künette wieder gefüllt und der ursprüngliche Oberflächenzustand wiederhergestellt. Ist der bestehende Kanal nicht begehbar (schliefbar), wird üblicherweise ein Abzweiger eingebaut.
Nach den Aushubarbeiten für den Keller bzw. das Fundament erfolgt die Künettenherstellung auf Ihrem Grundstück. Die Kanalstränge werden in den Künetten im Gefälle verlegt. Der Anschluss an die von der Straße hereinführenden Kanalrohre erfolgt üblicherweise in einem "Übergabe"-Schacht. Auch dessen Situierung und Ausführung ist üblicherweise in den Bauordnungen bzw. Vorschriften geregelt und im Baubescheid (bzw. den bewilligten Einreichplänen) festgelegt.
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