Garantie oder Gewährleistung?
Gewährleistung oder Garantie? Was ist was und was bedeutet es jeweils? Wir klären Sie auf, damit es zu keiner Verwechslung kommt.
"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Er haftet daher für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben und auch für solche, die sich erst später entdeckt werden (sog. versteckte Mängel).
Wird ein Mangel (oder Bauschaden) erst nach der Bauabnahme entdeckt, kommt die Gewährleistung zum Tragen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der offiziellen Bauabnahme und läuft dann zwei Jahre, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Den Antrag müssen Sie schriftlich einreichen. Dafür bitte die Fachnorman prüfen, denn oft werden bei besonderen Leistungen längere Garantiezeiten geboten. Sie können aber auch nach Ablauf der oben genannten Frist zu Ihrem Recht kommen ("Schadenersatz bei Werkmängeln").
Ist rechtswidriges oder schuldhaftes Verhalten die Ursache für den aufgetretenen Mangel, kann ein Anspruch an den Hersteller oder das Unternehmen gestellt werden. Voraussetzung ist auch, dass der Schadenersatzanspruch noch nicht verjährt ist (bis drei Jahre nach Bekanntwerden des Schadens oder seines Verursachers).
Und was ist Garantie?
Nicht mit der Gewährleistung zu tun hat die Garantie, die immer ein freiwilliges Zugeständnis des Händlers oder Unternehmers und nicht gesetzlich verpflichtend ist. Mit einer Garantie versichert der Hersteller über einen bestimmten Zeitraum hinweg, dass das Material, Gerät oder Werk funktionsfähig ist. Wichtig: Rechnungen aufheben - denn ohne Rechnung geht gar nichts! Durch eine Garantiezusage wird die gesetzliche Gewährleistung übrigens nicht ersetzt oder gar in Umfang oder Zeitdauer verringert, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung geboten.