Ein schwarzer Ladestecker lädt ein Elektrofahrzeug an einer Ladesäule auf umgeben von einer blauen und grünen LED-Anzeige im Freien angrenzend an parkende Autos.

Ein schwarzer Ladestecker lädt ein Elektrofahrzeug an einer Ladesäule auf umgeben von einer blauen und grünen LED-Anzeige im Freien angrenzend an parkende Autos. © GlennV/shutterstock.com

Leichterer Zugang zu privaten E-Ladestationen gefordert

Ohne die entsprechende private Infrastruktur wird die Expansion der E-Mobilität in Österreich aufgehalten. Die Errichtung von E-Ladestationen in privaten Haushalten muss im Wohnrecht verankert werden – so die Aussage des BEÖ.

E-Mobilität ist auch in Österreich keine Vision mehr. Nicht nur das Angebot und der Absatz an E-Autos steigen kontinuierlich an, auch der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur geht voran. Bei der Errichtung von privaten Ladestationen für E-Autos gibt es hingegen noch die eine oder andere Hürde. Der Bundesverband Elektromobilität Österreich (BEÖ) fordert deshalb nun Änderungen im Wohnrecht.

Je lokaler die Ladestation, desto besser

"Am praktischsten wäre ein Strom-Ladeanschluss für das E-Auto direkt am Wohnort. Doch was für private Hausbesitzer relativ einfach machbar ist, kann für jene, die in einer Wohnung leben, fast unmöglich sein", betont Roland Ziegler, Sprecher des BEÖ, "vor allem dann, wenn es sich um ein Mehrparteienhaus oder eine Wohneigentümergemeinschaft handelt. "

Wo liegt das Problem? Laut aktueller Gesetzeslage muss für die Errichtung und Nutzung einer E-Ladestation die Zustimmung sämtlicher Eigentümer vorliegen. Auch die Kosten für eine mobilitätstechnische Aufrüstung der Immobilie müssen laut aktuellem Rechtsstand von ihnen übernommen werden. Wollen die Eigentümer das nicht, sind dem Mieter die Hände gebunden.

"Wohnrecht braucht rasch eine Gesetzesnovelle!"

Die Umsetzung gewünschter technologischer Entwicklungen wie Elektromobilität oder die Einführung intelligenter dezentraler Energiesysteme werde ohne die entsprechenden Gesetzesänderungen im Wohnrecht nicht funktionieren, das bestätigen auch JuristInnen, wie Dr. Daphne Frankl-Templ, Expertin für Rechtsfragen in der Elektromobilität. Und Ziegler ergänzt: "Die Nachrüstung einer privaten Ladeinfrastruktur muss ähnlich wie die Privilegierung von Multimediadiensten im Wohnungseigentumsgesetz (§ 16) und Mietrechtsgesetz (§ 9) einfacher werden, damit der Umstieg auf Elektromobilität gelingen kann."

Veronika Kober
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