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Bauernsacherl kaufen? Worauf Sie achten müssen

Der Traum von Vielen ist der Erwerb einer stillgelegten Landwirtschaft, also einer aufgelassenen Landwirtschaft, eventuell mit Nebengebäuden - auch bekannt als "Bauernsacherl". Doch wie sieht es mit dem Investitionsbedarf und Genehmigungspflichten aus? Wir haben die Antworten.

Endlich raus aus dem hektischen Stadtleben. Natur, Ruhe, weit und breit kein Auto und keine Menschenseele. So stellen sich viele das Leben am Land vor. Und was wäre da besser, als ein eigenes kleines „Sacherl“. Doch wie so oft, ist die Realität etwas weniger romantisch als die Vorstellung, und es gibt gerade beim Erwerb eines so genannten Bauernsacherl einiges zu beachten.

Angebot begrenzt und preislich weit gefächert

Finden kann man sie immer wieder auf den Immobilienseiten im Web und in den Anzeigen der Immobilienmakler. Doch im Überfluss sind sie nicht zu haben hierzulande. Und die Preise variieren stark. Da geht das sanierungsbedürftige Sacherl schonmal um 50.000 Euro über den Ladentisch, während der auf modernsten Standard renovierte Landsitz mit zwei Hektar Grund bis zu einer Million kosten kann. Verkauft wird meistens von älteren BesitzerInnen oder ihren ErbInnen. Gekauft wird von stadtmüden Ruhesuchenden, NaturliebhaberInnen und tüftelnden HandwerkerInnen.

Hinter die Fassade blicken

Bevor Sie einem vermeintlich guten Angebot den Zuschlag geben, sollten Sie den Zustand des Hauses genau überprüfen. Oft wird der Investitionsbedarf nämlich maßlos unterschätzt. Neben wirklich harten Brocken wie feuchten Mauern oder ein morscher Dachstuhl sind es oft „kosmetische“ Feinheiten wie ein zu kleines Bad, Mini-Fensteröffnungen oder uralte PVC- Böden, die mit heutigem Wohnstandard nichts mehr zu tun haben. Da kann es leicht passieren, dass am Ende die Summe für Sanierung und Renovierung den ursprünglichen Kaufpreis übersteigt…

 

Grün- oder Bauland?

"Wir reißen einfach ab und bauen neu. Um den Preis kriegt man sonst nirgens so viel Grund!" Was willige HäuslbauerInnen sich da vornehmen, kann jedoch ein jähes Ende finden, noch bevor der erste Hammerschlag erfolgt ist. Denn: Oft handelt es sich um so genannte Sternchenbauten, sprich Gebäude, die dank einer Sondergenehmigung im Grünland errichtet wurden. Sie sind zwar der Baulandkategorie Dorfgebiet zugeordnet, aufgrund ihrer Lage "abseits von erweiterungswürdigen Siedlungen" jedoch mit einem Sternchen versehen. In einem solchen Fall ist kein Aus- oder Zubau und kein Neubau erlaubt. Erkundigen Sie sich also unbedingt bei der betreffenden Gemeinde über die Widmung Ihrer Wunschimmobilie.

AutorIn:
Datum: 19.05.2016
Kompetenz: Recht

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