Schnee Dachlawine © 3dfoto/shutterstock.com

Dachlawinen: Räumungspflicht und Haftungsfrage

Gerade bei Tauwetter stellen Dachlawinen eine große Gefahr für Passanten oder auch geparkte Autos dar. Generell haftet der Eigentümer für die Räumung seines Daches. Das Aufstellen von Warnstangen ist nicht genug...

Grundsätzlich gilt: Je steiler das Dach, je höher das Haus und je mehr Schnee fällt, umso intensivere Schutzmaßnahmen müssen Sie als Hausbesitzer treffen. Dachlawinen sind nicht zu unterschätzen. Werden Menschen durch herabfallenden Schnee oder Eis verletzt beziehungsweise Gegenstände, wie etwa ein geparktes Auto, beschädigt, kann das dem Hausbesitzer sprichwörtlich auf den Kopf fallen. Denn generell hat der Eigentümer für die Räumung zu sorgen und haftet bei Fahrlässigkeit.

Räumen und Sichern

Das Aufstellen von Warnstangen allein reicht nur vorübergehend aus. Auch Dachrechen können von einer Haftung nicht befreien, wenn sie zu niedrig oder an falscher Stelle angebracht sind oder das Dach einfach zu steil ist. Die Gefahr selbst muss beseitigt werden - und das schnellstmöglich.

Schneeschutzsysteme wie Schneefanggitter oder Schneestopper sollten schon beim Bau miteingeplant werden, können aber auch jederzeit nachgerüstet werden. Diese Vorrichtungen schützen nicht immer vor Schadensansprüchen, helfen aber die Schneemassen unter Kontrolle zu halten.

Achten Sie bei der Schneeräumung Ihres Daches darauf, möglichst rutschfeste Schuhe zu tragen und steigen Sie niemals ungesichert aufs Dach. Natürlich können auch Winterdienste oder auch Dachdecker dazu beauftragt werden.

Haftung nicht eindeutig

Allerdings ist die Haftungsfrage nicht eindeutig geklärt. So kann bei grober Unachtsamkeit auch dem Geschädigten ein Mitverschulden angelastet und dadurch die Schadenssumme gemindert werden, wenn er zum Beispiel sein Auto unter einer bereits eindeutig erkennbaren Dachlawine abstellt. Auch Passanten müssen auf Warnsignale wie Tropfen oder Schneerieseln vom Dach achten.

Was im Schadenfall zu tun ist

Ist trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Schaden entstanden, sollte der Geschädigte diesen bestmöglich dokumentieren. Geben Sie die genaue Adresse und Datum, sowie den Zeitpunkt des Unfalls an und fordern bei allfällig anwesenden Zeugen auch deren Daten ein (Name, Adresse, Telefonnummer). Auch Fotos sind für die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen nützlich. Sowohl der Hauseigentümer als auch der Geschädigte sollten so rasch wie möglich bei der Versicherung eine Schadenmeldung erstatten.

Die Leistungen für den Passant oder Autobesitzer im Schadenfall werden in der Regel - bei Bestehen einer Versicherung mit entsprechendem Leistungsumfang und geklärter Haftungsfrage - aus der Gebäudeversicherung, Kfz-Kaskoversicherung oder der privaten Unfallversicherung gedeckt.

AutorIn:
Datum: 04.01.2016
Kompetenz: Recht

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