Maklerprovision in Österreich: Ein Überblick
Käufer oder Verkäufer von Immobilien, Mieter und Vermieter von Immobilien: Wer zahlt wann wieviel Maklerprovision, wenn ein Maklerbüro zur Vermittlung der Immobilie beiträgt? Wir haben den Überblick für Sie.
Es ist ein Thema, das die Gemüter seit Jahren erhitzt: Warum gibt es überhaupt eine Maklerprovision, warum muss ich sie bezahlen und wie rechtfertigt sich ihre Höhe. Nach dem Aus für die Mietvertragsgebühr gilt nun in Österreich seit 1. Juli 2023 auch das Bestellerprinzip. Damit fällt der wohl größte Zankapfel, nämlich die Maklerprovision für Mieter, weg. Wenn Sie aber eine I mmobilie über Makler kaufen oder einen Makler für die Suche nach einer Mietwohnung bestellen, gelten nach wie vor fixe Provisionssätze in Österreich. Wie diese Provisionen für die restlichen Immobilienvermittlungen im Detail aussehen, schauen wir uns hier an.
Wer zahlt die Maklerprovision? Regelungen in Österreich
Grundsätzlich wird für private Immobilienmaklergeschäfte die Provision
- zwischen Käufer und Verkäufer geteilt
- ausschließlich vom Verkäufer getragen
- ausschließlich vom Käufer getragen
Provision beim Verkauf von Immobilien:
Der Makler ist in der Regel als Doppelmakler tätig, er hat also einen Vertrag mit dem Käufer und mit Verkäufer eines Objektes. Die Provision, die für die Vermittlung der Immobilie anfällt, wird also auch zwischen den beiden Akteuren Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Selten wird die Provision vom Verkäufer allein getragen.
Tipp: Verhandeln Sie!
Auch wenn die Sätze festgelegt sind, es sind lediglich Obergrenzen, keine Fixpreise. Eine Maklerprovision kann also durchaus noch nach unten gehandelt werden. Wie lange hat der Verkauf gedauert? Wie viele Interessenten hatte die Immobilie? War sie eine „warme Semmel“ oder ein „Ladenhüter“? Lauter Parameter, die über eine Verhandelbarkeit der Provision entscheiden können. Sie sollten jedenfalls verhandeln!
Wie hoch sind die Provisionen für Immobilienverkäufe?
Für Kaufverträge, die über die Vermitteln durch Makler zustande kommen, fallen Provisionen an. Diese variieren je nach Höhe des Kaufpreises für die Eigentumswohnung oder das Haus:
Bei einem Kaufpreis bis zu 36.336,42 Euro darf der Makler maximal 4 % des Kaufpreises plus 20 % Umsatzsteuer verrechnen. Liegt der Kaufpreis über 36.336,42 Euro fallen höchstens 3 % (+ 20 % USt.) Vermittlungsprovision an. Diese Sätze gelten für Immobilienkäufer wie auch Verkäufer von Eigentum.
Wie hoch sind die Provisionen für die Vermittlung von Mietobjekten?
Im Gegensatz zum Immobilienverkauf gilt bei der Vermietung das Bestellerprinzip. Wird also für eine Mietimmobilie ein Makler beauftragt, so zahlt seit 1. Juli 2023 auch derjenige die Provision, der den Makler bestellt hat. Mehr zum Bestellerprinzip erfahren Sie hier.
Dank Bestellerprinzip müssen Sie als vermietende Partei bei Beauftragung eines Maklerbüros die Provision also alleine tragen. Als Mieter darf Ihnen keine Maklerprovision mehr verrechnet werden. Wenn Sie jedoch einen Makler bestellen, egal ob als Vermieter oder als Mieter, fallen in Österreich folgende Provisionsbeträge an:
Bei unbefristeten Mietverhältnissen oder auf mehr als 3 Jahre befristeten Mietverträgen zahlen Sie höchstens die zweifache monatliche Bruttomiete (Nettokaltmiete plus BK) plus 20 % Umsatzsteuer. Bei befristeten Mietverhältnissen darf der Makler maximal einen monatlichen Bruttomietziens plus 20 % Umsatzsteuer verlangen.