Maklerprovision in Österreich: Wer zahlt was bei Miete und Kauf?
Die Maklerprovision ist oft der größte Kostenpunkt neben dem eigentlichen Immobilienpreis. Doch wer muss sie eigentlich zahlen und wie hoch fällt sie aus? Wir zeigen Ihnen, was Sie wissen müssen.
- Braucht man einen Makler bei der Immobiliensuche?
- Wer zahlt die Maklerprovision beim Immobilienkauf?
- Provisionsregelungen für Immobilienkäufe
- Wer zahlt die Maklerprovision bei Mietobjekten?
- Provisionsregelungen für Mietobjekte
- So sparen Sie bei der Maklerprovision
- Regionale Unterschiede bei Maklerprovisionen
- Alternativen zur klassischen Maklerprovision
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie kommt man um einen Makler oft nicht herum. Während die Provision bei Mietobjekten seit Juli 2023 nach dem Bestellerprinzip geregelt ist, teilen sich beim Immobilienkauf meist Käufer und Verkäufer die Kosten. Die gute Nachricht: Die Höhe der Provision ist gesetzlich geregelt und nach oben begrenzt. Die noch bessere: Es gibt durchaus Spielraum für Verhandlungen.
Die gesetzlichen Provisionssätze sind nur Obergrenzen. Besonders bei lange am Markt befindlichen Objekten oder geringem Interesse können Sie als Käufer oder Verkäufer oft günstigere Konditionen aushandeln. Sprechen Sie den Makler direkt darauf an!
Braucht man einen Makler bei der Immobiliensuche?
Trotz der Kosten kann ein guter Makler bei der Immobiliensuche oder -vermarktung einen echten Mehrwert bieten. Professionelle Makler verfügen über ein breites Netzwerk und Zugang zu Objekten, die nicht öffentlich inseriert sind. Sie können eine fundierte Marktanalyse durchführen, realistische Preiseinschätzungen geben und bei Verhandlungen unterstützen. Zudem übernehmen sie oft zeitaufwändige Aufgaben wie Besichtigungen und die Vorbereitung von Unterlagen. Ja, ein Makler kann sich in vielen Fällen also durchaus lohnen!
Wer zahlt die Maklerprovision beim Immobilienkauf?
Bei Kaufverträgen für Immobilien tritt der Makler in der Regel als Doppelmakler auf. Das bedeutet, er steht sowohl mit dem Käufer als auch mit dem Verkäufer in einem Vertragsverhältnis. Die anfallende Provision wird daher meist zwischen beiden Parteien aufgeteilt. In selteneren Fällen übernimmt der Verkäufer die gesamte Provision - dies muss aber vorher klar vereinbart werden.
Ein Makler oder eine Maklerin kann beim Immobilienkauf gute Dienste erweisen. Dafür ist allerdings eine Provision zu errichten. © leszekglasner/stock.adobe.com
Provisionsregelungen für Immobilienkäufe
Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie:
- Bei Kaufpreisen bis 36.336,42 Euro: maximal 4% des Kaufpreises plus 20% USt
- Bei Kaufpreisen über 36.336,42 Euro: maximal 3% des Kaufpreises plus 20% USt
Diese Sätze gelten jeweils für beide Parteien - also sowohl für Käufer als auch für Verkäufer.
Alles über das Bestellerprinzip und warum Sie davon profitieren können, lesen Sie hier!
Wer zahlt die Maklerprovision bei Mietobjekten?
Seit dem 1. Juli 2023 gilt in Österreich das Bestellerprinzip bei der Vermietung von Immobilien. Das bedeutet: Wer den Makler beauftragt, muss auch die Provision zahlen. Mieter müssen keine Provision mehr zahlen, wenn der Vermieter den Makler bestellt hat. Dies gilt auch umgekehrt: Beauftragt ein Mieter einen Makler mit der Wohnungssuche, trägt er die Kosten selbst.
Provisionssätze sind Obergrenzen - und können demnach verhandelt werden. Das gilt besonders für Objekte, die schon längere Zeit auf dem Markt sind! © Pormezz/stock.adobe.com
Provisionsregelungen für Mietobjekte
Wenn Sie als Vermieter oder Mieter einen Makler beauftragen, gelten folgende Höchstsätze:
- Bei unbefristeten oder über 3 Jahre befristeten Mietverträgen: maximal zwei Bruttomonatsmieten plus 20 % USt
- Bei befristeten Mietverträgen unter 3 Jahren: maximal eine Bruttomonatsmiete plus 20 % USt
So sparen Sie bei der Maklerprovision
Es ist durchaus möglich, bei der Maklerprovision zu sparen. Folgende Tipps können in der Praxis helfen:
- Vergleichen Sie mehrere Makler und ihre Konditionen
- Verhandeln Sie die Provision - besonders bei schwer vermittelbaren Objekten
- Prüfen Sie die Provisionsabrechnung genau
- Dokumentieren Sie alle Vereinbarungen schriftlich
- Informieren Sie sich über die aktuellen gesetzlichen Regelungen
Lohnt sich der Immobilienmakler wirklich? Hier finden Sie es heraus!
Achten Sie bei der Abrechnung genau auf die Umsatzsteuer. Eine doppelte Verrechnung ist nicht zulässig, kommt aber leider immer wieder vor. Lassen Sie sich die Berechnung im Detail erklären.
Regionale Unterschiede bei Maklerprovisionen
Obwohl die gesetzlichen Höchstgrenzen für Maklerprovisionen in ganz Österreich gelten, können Sie in der Praxis durchaus regionale Unterschiede feststellen. In Ballungsräumen wie Wien, Graz oder Salzburg, wo die Nachfrage nach Immobilien besonders hoch ist, tendieren Makler dazu, die vollen Provisionssätze auszuschöpfen. In ländlichen Gebieten oder Regionen mit geringerer Nachfrage sind Makler oft flexibler bei der Verhandlung ihrer Provision. Es lohnt sich daher, die lokalen Marktbedingungen zu kennen und bei Bedarf mehrere Angebote einzuholen.
Bei Mietwohnen gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, der muss auch die Provision bezahlen. © ah_fotobox/shutterstock.com
Alternativen zur klassischen Maklerprovision
In den letzten Jahren haben sich auch in Österreich alternative Modelle zur klassischen Maklerprovision entwickelt. Einige Immobilienplattformen bieten beispielsweise Festpreismodelle an, bei denen Verkäufer eine einmalige Gebühr für die Vermarktung ihrer Immobilie zahlen, unabhängig vom Verkaufspreis. Andere Anbieter arbeiten mit erfolgsabhängigen Provisionen, die erst bei erfolgreichem Verkauf fällig werden. Für Käufer gibt es zunehmend Cashback-Modelle, bei denen ein Teil der Provision zurückerstattet wird. Diese alternativen Ansätze können in manchen Fällen günstiger sein als die traditionelle Provisionszahlung. Es ist jedoch wichtig, die Leistungen und Bedingungen genau zu vergleichen, um sicherzustellen, dass Sie die für Sie passende Lösung wählen.
Handeln Sie die Provision wenn möglich aus und lassen Sie sich alle Vereinbarungen schriftlich bestätigen. So vermeiden Sie später böse Überraschungen und können sich ganz auf Ihr neues Zuhause freuen. Wie Sie den Umzug stressfrei gestalten, erfahren Sie hier:
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