Vorsorgewohnung ja oder nein?
In Zeiten von Finanzkrisen und niedrigen Zinsen wird gerne auf effiziente und sichere Anlagekategorien ...
Eine Immobilie kauft Mann oder Frau sich nicht jeden Tag, vielmehr ist es eine Investition, die im Normalfall nur einmal im Leben gemacht wird. Bevor Sie zuschlagen, sollten daher einige Punkte abgeklärt sein. Neben der Finanzierung ist das vor allem das Wunschobjekt selbst. Hier die wichtigsten Punkte, die Sie - am besten mit Unterstützung eines Profis - überprüfen sollten, bevor Sie die nächsten Schritte einer solchen Investition wagen:
Gestartet wird mit einer baurechtlichen Überprüfung: Entspricht das bewilligte Objekt dem Bestand? Falls es ein Servitut gibt, z. B. ein Fahrrecht über das Anrainergrundstück, ist dieses im Grundbuch eingetragen? Welche sonstige Belastungen sind im Grundbuch vorhanden? Wurde eine Fertigstellungmeldung bei der Baubehörde gemacht? Fehlt diese Meldung, darf das Objekt nicht benutzt werden. Bei dem Kauf eines Reihenhauses ist das Nutzwertgutachten bzw. die Parifizierung ein wichtiger Punkt. Sind die Plan-Unterlagen für das Nutzwerkgutachten ident mit dem Bestand?
Wesentlich sind die Bestimmungen im Flächenwidmungsplan: Was darf auf dem Grundstück noch gebaut werden? Was kann auf dem Anrainergrundstück noch errichtet werden? Ist ein Zubau oder eine Aufstockung bei dem Gebäude möglich?
Eine visuelle bzw. stichprobenartige Besichtigung der Immobilie vor Ort ist notwendig, um die Bauqualität, die Baunutzungsdauer, Bauschäden und Baumängel festzustellen. Um den statischen Zustan beurteilen zu können, wird das Gebäude beispielsweise auf Risse überprüft. Liegen augenscheinliche Mängel in der Ausführung der Gebäudehülle vor, so sollte eine Luftdichtheitsprüfung des Gebäudes erfolgen.
Auch der Zustand der Heizungsanlage und der Haustechnik auf Qualität und Lebensdauer sollte untersucht werden. Feuchteschäden und Nässeeintritt werden mit Messgeräten ermittelt. Sinnvoll ist außerdem ein stichprobenartiger Check des Energieausweises - in Bezug auf die Annahmen und zur Prüfung des tatsächlichen Verbrauchs. Dazu sollten die Energierechnungen der letzten drei Jahre angefordert werden.
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AutorIn: Karin Bornett
Datum: 02.05.2016Nichts mehr verpassen: Abonnieren Sie jetzt den Newsletter von wohnnet
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