Förderung von Alarmsystemen in Österreich
Österreich ist Förderland. Das gilt auch für die Installation von Alarm- und Videoüberwachungsanlagen sowie anderen Systemen, die zur Sicherheit in Ihrem Zuhause beitragen. Hier ein Überblick, welche Bundesländer den Einbau von Alarmanlagen bezuschussen.
Sicheres Wohnen ist ein Bedürfnis, das für immer mehr ÖsterreicherInnen zum Grundbedürfnis zu werden scheint. Die Verkaufszahlen für Alarmanlagen, Smart Home-Überwachungssysteme und Bewegungsmelder schnellen von Jahr zu Jahr weiter in die Höhe. Der österreichische Staat, die Bundesländer und Gemeinden fördern mancherorts den Kauf und die Installation solcher Systeme mit finanziellen Zuschüssen. Wir haben Ihnen die aktuellen Fördermöglichkeiten nach Bundesland zusammengefasst:
Förderungen in Oberösterreich
Gefördert wird von der oberösterreichischen Landesregierung der Einbau von Alarmanlagen, die der ÖNORM EN 50130 (alle Teile) und ÖNORM EN 50131 (alle Teile) und ÖNORM EN 50136 (alle Teile) entsprechen und ab dem 1. Juli 2009 eingebaut wurden. Dabei werden 30 % der Kosten und maximal 1.000 Euro bezuschusst, vorausgesetzt der Einbau erfolgte nach oben genannter ÖNORM und mit bestätigtem Installations-Attest. Achtung: Anlagen zur Videoüberwachung werden nicht gefördert! Infos und Antrag zum Download
Förderungen im Burgenland
Seit 2008 stellt das Land Burgenland einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Sicherheitsmaßnahmen zur Verfügung, der nun auch für den Einbau von Sicherheitstüren bei Eigenheimen und Reihenhäusern, zusätzlich zu Wohnungen, gewährt wird. Eine Bedingung für Eigenheime und Reihenhäuser ist, dass eine Alarmanlage gleichzeitig errichtet wird oder bereits vorhanden ist. Die Förderung deckt 30 % der anerkannten Gesamtbaukosten ab, allerdings maximal bis zu einem Zuschuss von 2.000 Euro. Die Sicherheitstüre muss der Widerstandsklasse drei oder höher entsprechen. Infos und Antrag zum Download
Förderungen in Salzburg
Die Stadtgemeinde Salzburg bietet Kleinbetrieben, insbesondere Geschäftslokalen mit maximal zwei gleichzeitig anwesenden Angestellten, eine Förderung zur Erhöhung ihrer Sicherheit durch den Einbau von Alarmanlagen. Im Rahmen der Kleingewerbeförderung erstattet die Wirtschaftsförderung bis zu einem Drittel der Installationskosten für die Alarmanlage, wobei der maximale Förderbetrag bei 500 Euro liegt. Infos und Antrag zum Download
| Während nicht alle Bundesländer die Investitionskosten für Alarmanlagen und Videoüberwachungssysteme fördern, (Stand Jänner 2025), wird der Einbau von einbruchshemmenden Fenstern und Türen auch in den meisten anderen Ländern bezuschusst. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde! |
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