Plattformlift ist starr montiert neben einer Treppe in einem klaren weißen Innenraum; im Hintergrund sitzen zwei Personen auf einem schwarzen Sofa und unterhalten sich am Glastisch.

Plattformlift ist starr montiert neben einer Treppe in einem klaren weißen Innenraum; im Hintergrund sitzen zwei Personen auf einem schwarzen Sofa und unterhalten sich am Glastisch. © epr/sani-trans

So fördert Wien den barrierefreien Umbau

Günstiger zur altersgerechten Wohnung. Für bauliche Maßnahmen, die ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden erleichtern, werden in Wien bis zu 4.200 Euro gefördert. Wie es geht, erfahren Sie hier.

Die Stadt Wien bietet allen WienerInnen ohne Pflegestufe und ab einem Alter von 65 Jahren eine finanzielle Unterstützung für altersgerechte Umbaumaßnahmen, die einer verbesserten Barrierefreiheit dienen. Für altersgerechte bauliche Maßnahmen, zum Beispiel den Umbau von Sanitärräumlichkeiten, werden bis 31. Dezember 2025 35 % der förderbaren Umbaukosten (maximal 4.200 Euro) bezuschusst.

Was wird gefördert?

Unter die förderbaren Maßnahmen zählen unter anderem Arbeiten für einen barrierefreien Zugang (Rampe, Plattformlift, Hebebühne, motorische Türöffnungshilfe) sowie Ein- und Umbauten für das seniorengerechte Bad, also etwa tragfähige Wände zur Montage von Stütz- und Haltegriffen, eine bodenebene Dusche, ein unterfahrbarer Waschtisch, Duschsitze, Thermostatarmatur im Sanitärbereich und ähnliche Maßnahmen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Um für die Fördermaßnahme zugelassen zu sein, müssen Sie als antragstellende Person entweder Mieter*in der Wohnung, Eigentümer*in von Wohnung oder Eigenheim, oder Pächter*in eines Kleingartenwohnhauses sein. Die antragstellende Person muss zudem mindestens 60 Jahre alt sein und einem "begünstigten Personenkreis" entsprechen. Bei der Wohnung muss es sich um den Hauptwohnsitz handeln. Vor der Antragsstellung muss ein verpflichtendes, kostenloses Beratungsgespräch beim Infopoint für Wohnungsverbesserungen in Wien stattfinden. Insgesamt müssen die Umbaukosten über 3.000 Euro betragen. Jegliche geplante Umbauten müssen auf dem neuesten Stand der Technik sein und der ÖNORM B 1600 entsprechen. Eigenleistungen und reine Materialkosten können dabei nicht gefördert werden.

Redaktion
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