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Keine Klimaanlage ohne Baugenehmigung!

Klimaanlagen mit Außengerät müssen baubehördlich bzw. von der Baupolizei genehmigt werden. Es geht dabei vor allem um die Lärmemission. Ein Verstoß kann teuer werden.

Zahlreiche Klimaanlagen in unseren Städten sind nicht genehmigt. Das liegt wohl auch daran, dass den meisten von uns gar nicht klar ist, dass die Installation einer Klimaanlage mit Außengerät einer Baugenehmigung bedarf. Je nach Standort – Achtung hier gibt es unterschiedliche Regelungen in den neun Bundesländern – und Größe der Anlage muss vpr dem Einbau eine baubehördliche Genehmigung eingeholt werden.

Optik und Lärm entscheidend

Laut Gesetz müssen die Außengeräte immer so montiert werden, dass sie von der Straße aus nicht zu sehen sind und mindestens vier Meter vom nächstgelegenen Fenster entfernt sind. Noch schwieriger wird es in Schutzzonen bzw. an denkmalgeschützten Häusern. Hier darf, wie ein Experte der MA 37 in Wien erklärt, nichts gemacht werden, bevor nicht Baupläne, Fotos des Anbringungsortes sowie eine technische Gerätebeschreibung beim Amt eingereicht wurden. Meist muss dann auch

noch das Abdeckgitter in der Fassadenfarbe gestrichen werden, um die Fassade optisch einheitlich zu halten.

Zweiter wichtiger Faktor bei der Genehmigung ist der Lärm, der bestimmte Grenzwerte nicht übersteigen darf. Mit Hilfe eines technischen Gutachtens wird festgestellt, ob die Lautstärke des Gerätes den Geräuschpegel der Umgebung nicht übersteigt. Nur dann darf die Klimaanlage montiert werden.

Auch VermieterIn muss gefragt werden

Das Wohnungseigentumsgesetz bzw. das Mietrechtsgesetz schreibt vor, dass bei Mehrparteienhäusern zusätzlich zur Baubehörde auch die MiteigentümerInnen bzw. VermieterInnen, am besten eingeschrieben, um Erlaubnis gefragt werden müssen, bevor eine Klimaanlage mit Außengerät montiert wird. Wenn Sie hingegen die Klimaanlage ohne Anfrage montieren, droht Ihnen eine Besitzstörungsklage durch den Vermieter.

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AutorIn:
Datum: 10.07.2018
Kompetenz: Klimatechnik und Belüftung

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